Weitere Entscheidung unten: LG Kaiserslautern, 14.08.2013

Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20522
LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12 (https://dejure.org/2013,20522)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 14.06.2013 - 3 O 837/12 (https://dejure.org/2013,20522)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 3 O 837/12 (https://dejure.org/2013,20522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-frese.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall notwendig

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten, Erstattung von Nutzungsausfall, wenn kein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Wiederbeschaffung bei Totalschaden - Wiederbeschaffungswert kann nicht um Umsatzsteuerbetrag gekürzt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
    Erforderlich sind dabei solche Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten aus gesehen als zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH NJW 2005, 1108 f.; NJW 2007, 1450, 1451 m.w.N.).

    Zur Marktforschung ist er dabei auch bei der Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Honorare des Sachverständigen nicht verpflichtet, trägt allerdings das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (vgl. dazu BGH NJW 2005, 3134 f. ; NJW 2007, 1450, 1452 m.w.N.).

    Denn anders als etwa Mietwagenkosten, bei denen der Geschädigte zum einen die Angebote anderer Anbieter unschwer telefonisch oder im Internet überprüfen kann und zum anderen schon anhand der Tagespreise deutlich überhöhte Tarife bei Aufbringung der erforderlichen Sorgfalt erkennen kann, sind dem Durchschnittsgeschädigten bei Sachverständigen weder die Tarife noch deren Berechnungsmethoden auch nur in Ansätzen bekannt (daher hat der Bundesgerichtshof die Übertragung der Grundsätze zu Mietwagenkosten auf Sachverständigenkosten auch ausdrücklich verneint, BGH NJW 2007, 1450, 1452).

    Der Bundesgerichtshof hat die Abrechnung von Sachverständigen anhand einer an der Schadenshöhe orientierten Pauschale ausdrücklich gebilligt (BGH NJW 2006, 2472, 2474, NJW 2007, 1450, 1452).

  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich den- - Seite 12 - kenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, & 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, 8 12 StVG Rdnr. 50; ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, BI.

    Denn soweit sie der Meinung ist, die Sachverständigenkosten seien überhöht, kann sie sich entsprechende Erstattungsansprüche des Geschädigten gegen den Sachverständigen gemäß § 255 BGB abtreten lassen und diese selbst gegen den Sachverständigen geltend machen (OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 543).

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich den- - Seite 12 - kenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, & 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, 8 12 StVG Rdnr. 50; ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, BI.

    Denn soweit sie der Meinung ist, die Sachverständigenkosten seien überhöht, kann sie sich entsprechende Erstattungsansprüche des Geschädigten gegen den Sachverständigen gemäß § 255 BGB abtreten lassen und diese selbst gegen den Sachverständigen geltend machen (OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 543).

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
    Die Höhe des Nutzungsausfalles kann die Kammer nach 8 287 ZPO anhand der Tabellen nach Sanden / Danner schätzen (BGH NJW 2005, 277/278; NJW 2005, 1044).
  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
    gemachten Zeitraum von 27 Tagen nach dem Unfall ein solcher Nutzungswille bestand (vgl. - Seite 16 - KG NZV 2004, 470; Palandt/Grüneberg, a.a.O.).
  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
    Die Höhe des Nutzungsausfalles kann die Kammer nach 8 287 ZPO anhand der Tabellen nach Sanden / Danner schätzen (BGH NJW 2005, 277/278; NJW 2005, 1044).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
    Die Klägerin hat weiterhin Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten berechnet aus dem Streitwert, der sich als berechtigt erwiesen hat (BGH NJW 2008, 1888 f.).
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 186/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
    Aus diesem Eigenbesitz folgt gemäß & 1004 Abs. 1 +2 BGB die Vermutung, dass die Klägerin mit der Begründung des Eigenbesitzes auch Eigentum erworben und dieses bis zur Begründung neuen Eigenbesitzes eines Dritten - wofür die bloß leihweise Überlassung während des Urlaubes der Klägerin an die Se@gGmbH nicht ausreicht - behalten hat (BGH NJW-RR 2000, 1584, 1585; NJW 2005, 359, 363; je m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03

    Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
    Das Fahrzeug ist danach am Markt nur noch bei Privatverkäufern zu erhalten, sodass es sich bei dem angesetzten Wiederbeschaffungswert um den Nettobetrag handelt (vgl. zu diesen Fällen OLG Köln NJW 2004, 1465/1466; KG NZV 2007, 409, 410).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12
    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich den- - Seite 12 - kenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, & 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, 8 12 StVG Rdnr. 50; ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, BI.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

  • KG, 04.12.2006 - 12 U 206/05

    Schadensschätzung: Wiederbeschaffungswert eines 8 Jahre alten Fahrzeugs mit einer

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines

  • BGH, 15.06.2010 - VI ZR 232/09

    Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Anzusetzender Restwert bei unreparierter

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10

    Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten

  • BGH, 19.11.1974 - VI ZR 197/73

    Ersatz des Nutzungsausfalls bei Inanspruchnahme des Fahrzeugs der Ehefrau des

  • AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögenenachteil, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urt. v. 30.11.2004, VI ZR 365/03; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).

    Der Geschädigte ist regelmäßig nicht verpflichtet, sich nachdem günstigeten Sachverständigen au erkundigen (LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az.: 3 O 837/12; LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2011, Az. 13 S 26/11, S. 6).

    Dem Geschadigten ist es in diesem Zusammenhang nicht zuzumuten, "Marktforschung" zu betreiben und vor Beauftragung eines Sachverständigen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen; er trägt jedoch das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH Urteil vom 12.06.2005, Az. VI ZR 132/04, NJW 2005, S. 3134 f.; LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12, S. 11).

    Der Geschädigte kann grundsätzlich den vollen Ausgleich der Gutachterkosten verlangen, soweit für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass der Preis und Leistung des Sachverständigen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und ihm insoweit ein Auswahlverschulden zur Last fällt (LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, S. 1029 m.w.N.; AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 22.09.2011, 646 C 196/11, DAR 2012, S. 441).

    Ebenso wenig bestehen Bedenken gegen eine Abrechnung der Nebenkosten neben der Pauschalierung des Grundhonorars (vgl. auch: LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).

  • AG Pirmasens, 05.12.2014 - 2 C 206/14
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig Ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2004, VI ZR 365/03; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).

    Der Geschädigte ist regelmäßig nicht verpflichtet, sich nach dem günstigsten Sachverständigen zu erkundigen (vgl. LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12; LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2011, Az. 13 S 26/11, S. 6).

    Dem Geschädigten ist es in diesem Zusammenhang nicht zuzumuten, "Marktforschung" zu betreiben und vor Beauftragung eines Sachverständigen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen; er trägt jedoch, wie bereits dargelegt, das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH Urteil vom 12.05.2005, Az. VI ZR 132/04, NJW 2005, S. 3134 f.; LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12, S. 11).

    Der Geschädigte kann grundsätzlich den vollen Ausgleich der Gutachterkosten verlangen, soweit für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass der Preis und Leistung des Sachverständigen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und ihm insoweit ein Auswahlverschulden zur Last fällt (LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20, 01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, S. 1029 m.w.N.; AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 22, 09.2011, 648 C 196/11, DAR 2012, S. 441).

  • AG Zweibrücken, 10.07.2014 - 1 C 185/14
    Maßgebend für diese Frage ist vielmehr, ob einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Position des Geschädigten die aufgewendeten Kosten als zweckmäßig und angemessen erscheinen, mithin also ein objektiviert-subjektiver Maßstab (LG Kaiserslautern, Urteil vom 14. Juni 2013 - Aktenzeichen: 3 O 837/12).

    Nur auf eine Überschreitung dieses Erforderlichkeitsmaßstabes bezieht sich auch die von der Beklagten angeführte Formulierung des Bundesgerichtshofs, dass der Geschädigte das Risiko überhöhter Kosten zu tragen habe (LG Kaiserslautern, Urteil vom 14. Juni 2013 -Aktenzeichen: 3 O 837/12 ).

    Der Einwand der Beklagten, für ein Gutachten der vorliegenden Art sei ein Aufwand von höchstens 70 Minuten notwendig und damit auch bei pauschalierter Abrechnung kein höherer Betrag als der, der sich aus diesem Stundenansatz ergeben kann, greift nicht (vgl. LG Kaiserslautern, Urteil vom 14. Juni 2013 - Aktenzeichen: 3 O 837/12).

  • AG Kaiserslautern, 14.05.2014 - 2 C 1459/13
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu dem mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteil, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, zuletzt Urt. v. 11.02.2014, VI ZR 225/13 (BGH DS 2014, 90 m.w.N.) ;  LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).

    Dem Geschädigten ist es in diesem Zusammenhang nicht zuzumuten, "Marktforschung" zu betreiben und vor Beauftragung eines Sachverständigen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen; er trägt jedoch das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (BGH a.a.O. Rn 7, BGH Urteil vom 12.05.2005, Az. VI ZR 132/04, NJW 2005, S. 3134 f; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 0 837/12; LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2011, Az. 13 S 26/11, S. 6).

    Ebenso wenig bestehen Bedenken gegen eine Abrechnung der Nebenkosten neben der Pauschalierung des Grundhonorars (vgl. auch; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).

  • AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14

    Verkehrsunfall - Umwandlung des Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch

    Maßgebend für diese Frage ist vielmehr, ob einem verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Position des Geschädigten die aufgewendeten Kosten als zweckmäßig und angemessen erscheinen, mithin also ein objektiviert-subjektiver Maßstab (Landgericht Kaiserslautern Urt. vom 14.06.2013 Az.: 3 O 837/12).

    Zum anderen sind derartige Feinheiten der Abrechnung für einen verständigen Laien nicht zu erkennen (LG Kaiserslautern, Urteil vom 14. Juni 2013 - 3 O 837/12 -, juris).

  • AG Pirmasens, 20.07.2017 - 4 C 242/17
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1.2004 - VI ZR 365/03; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013 - 3 O 837/12).

    Der Geschädigte kann grundsätzlich den vollen Ausgleich der Gutachterkosten verlangen, soweit für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass der Preis und Leistung des Sachverständigen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und ihm insoweit ein Auswahlverschulden zur Last fällt (LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013 - Az. 3 O 837/12; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2006 - 4 U 49/05).

  • AG Kaiserslautern, 04.07.2014 - 11 C 416/14

    Kosten für Anwesenheit eines Sachverständigen bei vom Versicherer veranlasster

    " | Die Sachverständigenkosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß:S 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur - Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig Ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2004, VI ZR 365/03; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12), Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen.
  • AG Bielefeld, 30.10.2019 - 413 C 211/19

    Sachverständiger nach Verkehrsunfall: Kosten und Ansprüche

    Die Sachverständigenkosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2004, VI ZR 365/03; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).
  • OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
    Auf eine mögliche Vorsteuerabzugsberechtigung der die Ersatzbeschaffung finanzierenden Bank, der das beschädigte Fahrzeug sicherungsübereignet war, kommt es nicht entscheidend an- Abzustellen ist vielmehr auf die Verhältnisse der Klägerin als Eigenbesitzerin, an die auch die Rechnung für das Ersatzfahrzeug gerichtet ist (vgl. u.a. OLG Celle MDR 2013, 1340; LG  Kaiserslautern DAR 2013, 517 - nach Juris).
  • AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15

    Ermittlung der notwendigen und erstattungsfähigen Dauer des Nutzungsausfalls

    Ein von der Beklagten bestrittener Nutzungswille ergibt sich bereits aus der vorstehend dargestellten weiteren Entwicklung, wonach der Kläger nach Verkauf des beschädigten Fahrzeugs zeitnah ein Folgefahrzeug erworben hat (vgl. nur: OLG Hamm, NJW-RR 95, 1230; Landgericht Kaiserslautern, DAR 2013, S. 517).
  • AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14
  • AG Kaiserslautern, 10.10.2015 - 12 C 693/15
  • LG Kaiserslautern, 15.10.2013 - 2 O 783/12

    Verkauf Unfallfahrzeug zum Restwert - Informationspflicht der gegnerischen

  • AG Staufen, 23.07.2019 - 2 C 396/18

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch bei Totalschaden

  • AG Zweibrücken, 02.06.2014 - 1 C 62/14
  • AG Stuttgart, 30.11.2021 - 46 C 2819/21

    Berücksichtigung der Rabattierung eines Neufahrzeugs beim Wiederbeschaffungswert

  • AG Zweibrücken, 13.04.2017 - 7 C 530/16
  • AG Zweibrücken, 03.03.2016 - 7 C 480/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 14.08.2013 - 3 O 837/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23412
LG Kaiserslautern, 14.08.2013 - 3 O 837/12 (https://dejure.org/2013,23412)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 14.08.2013 - 3 O 837/12 (https://dejure.org/2013,23412)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 14. August 2013 - 3 O 837/12 (https://dejure.org/2013,23412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht