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Rechtsprechung
   LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,87202
LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2012,87202)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.12.2012 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2012,87202)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2012,87202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Insbesondere geht der Verweis auf das Urteil des BGH vom 10.3.1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866 fehl.

    Nachforderungen in Höhe der sogenannten Abrechnungsspitze - d. h. des anteilig auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegten Betrages, um den die mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen (Soll-) Vorschüsse hinter den tatsächlich entstandenen Lasten und Kosten zurückbleiben - werden durch den Beschluss über die Jahresabrechnung dagegen erstmalig (originär) begründet (BGH vom 10.3.1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1867).

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Dass die Vereinbarungen insolvenzzweckwidrig waren, ist jedoch nicht schlüssig dargelegt, wobei für die die Pflichtverletzung begründenden Umstände der Anspruchsteller darlegungs- und beweisbelastet ist (BAG vom 6.10.2011 - 6 AZR 172/10, NJW 2011, 3739 Rn. 33).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06

    Aufrechnung mit Nebenkostenguthaben der Mieter in der Insolvenz des Vermieters

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Dem Mieter bleibt es nämlich unbenommen, mit einem Guthaben aus Abrechnungen für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung, das - wie erwähnt - nur einfache Insolvenzforderung ist, gegenüber Mietforderungen, die erst nach der Insolvenzeröffnung fällig wurden, gem. § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO aufrechnen; §§ 110 Abs. 3, 95 Abs. 1 Satz 3, 96 InsO stehen dem nicht entgegen (BGH vom 21.12.2006 - IX ZR 7/06, NZM 2007, 162).
  • AG Halle/Saale, 03.03.2011 - 93 C 2704/10

    Insolvenz eines Vermieters: Geltendmachung eines Betriebskostenguthabens durch

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Dies gilt selbst dann, wenn die Abrechnung erst nach Insolvenzeröffnung erstellt wurde (Staudinger/Weitermeyer, BGB, 2011, § 556 Rn. 120; AG Halle (Saale) vom 3.3.2011 - 93 C 2704/10).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Zudem hat der Mieter bei unterbliebener Abrechnung in einem bestehenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB hinsichtlich weiterer Nebenkostenzahlungen bzw. kann bei einem beendeten Mietverhältnis die gezahlten Nebenkosten zurückverlangen (vgl. BGH vom 29.3.2006 - VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 301/04

    Zulässigkeit der Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten nach Eröffnung des

    Auszug aus LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12
    Erst im Jahr 2006 entscheid der BGH (Urteil vom 13.7.2006 - IX ZB 301/04, NJW 2006, 3356), dass nach einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Pfändung mithaftender Mieten nicht zulässig ist.
  • OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das am 04.12.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - werden zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - vom 04.12.2012 den Beklagten zu verurteilen, an ihn weitere 2.334.838,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2012 zu zahlen, und klageerweiternd, den Beklagten zu verurteilen, an ihn weitere 176.777,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klageerhöhung zu zahlen.

    Er beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - vom 04.12.2012 die Klage auch hinsichtlich des Teilbetrages von 5.919,45 EUR abzuweisen.

  • OLG Köln, 30.09.2015 - 2 U 2/13

    Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter

    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 04.12.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 92/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 07.02.2013 - 3 O 92/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,61026
LG Itzehoe, 07.02.2013 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2013,61026)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 07.02.2013 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2013,61026)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2013,61026)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 18.03.2013 - 5 W 14/13

    Eintritt eines neuen Gläubigers in die Sicherungsabrede; Voraussetzungen der

    Dagegen richten sich sowohl die Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO ) vom 20.3.2012 (LG Itzehoe Az. 3 O 92/12) als auch die Klauselgegenklage (§ 768 ZPO ) vom 2.5.2012 (LG Itzehoe Az. 3 O 166/12).
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Rechtsprechung
   LG Ellwangen/Jagst, 26.09.2013 - 3 O 92/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,62117
LG Ellwangen/Jagst, 26.09.2013 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2013,62117)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 26.09.2013 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2013,62117)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 26. September 2013 - 3 O 92/12 (https://dejure.org/2013,62117)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Gericht verurteilt ADAC-Versicherer Schadensersatz von 100 % zu leisten und lässt den Versicherer wegen unsubstantiierten Restwerteinwurf abblitzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 U 119/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnwagengespanns mit einem Motorrad

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 26.09.2013 - 3 O 92/12
    Hierzu muss er sich durch Rückschau - auch unmittelbar vor dem Ausscheren - darüber vergewissern, dass er ohne Behinderung oder Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs überholen kann (OLG Düsseldorf, DAR 2005, 217).

    Darüber hinaus hat der Überholende gemäß § 5 Abs. 4a StVO das Ausscheren zum Überholen rechtzeitig und deutlich unter Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers anzuzeigen, und zwar solange, bis sich der Verkehr darauf einstellen konnte (OLG Düsseldorf DAR 2005, 217; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 5 StVO, Rdn. 46).

  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 46/85

    Unabwendbarkeit eines Unfalls beim Überholen nach Ende eines Überholverbotes;

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 26.09.2013 - 3 O 92/12
    Denn auch ein Idealfahrer wird sich im Allgemeinen darauf verlassen dürfen, dass sein Vordermann nicht seinerseits zum Überholen ausschert, ohne vorher ein Blinkzeichen gegeben zu haben (vgl. BGH NJW 1987, 322).

    Der Überholvorgang fand weder an einem Ort statt, wo zuvor über eine längere Strecke ein Überholvorgang bestanden hat und der Kläger damit rechnen musste, dass die vorausfahrenden Kraftfahrer nunmehr gleichfalls die Möglichkeit nutzen, zu überholen (vgl. BGH NJW 1987, 322), noch befand sich vor dem Kläger ein deutlich schneller beschleunigendes Fahrzeug, dessen Fahrer die Gelegenheit zum Überholen hätte bekommen müssen (OLG Rostock MDR 2007, 1014).

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 26.09.2013 - 3 O 92/12
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2005 (BGH NJW 2005, 3134) hat der Haftpflichtversicherer die Darlegungs- und Beweislast, wenn er geltend macht, es hätte ein höherer Restwert erzielt werden müssen.
  • OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 26.09.2013 - 3 O 92/12
    Der Überholvorgang fand weder an einem Ort statt, wo zuvor über eine längere Strecke ein Überholvorgang bestanden hat und der Kläger damit rechnen musste, dass die vorausfahrenden Kraftfahrer nunmehr gleichfalls die Möglichkeit nutzen, zu überholen (vgl. BGH NJW 1987, 322), noch befand sich vor dem Kläger ein deutlich schneller beschleunigendes Fahrzeug, dessen Fahrer die Gelegenheit zum Überholen hätte bekommen müssen (OLG Rostock MDR 2007, 1014).
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