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   BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86   

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https://dejure.org/1986,6764
BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86 (https://dejure.org/1986,6764)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86 (https://dejure.org/1986,6764)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 1986 - 3 ObOWi 161/86 (https://dejure.org/1986,6764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulpflicht (Befreiung) - Wiederholte Geldbuße wegen Schulpflichtentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 3
    Geldbuße wegen der Weigerung sein Kind einzuschulen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.12.1982 - 2 BvR 1272/82

    Neuerliche Befehlsverweigerung durch nichtanerkannten Kriegsdienstverweigerer und

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86
    Daß diese Auffassung mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) in Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach dargelegt (BVerfG NJW 1981, 1433 und NJW 1983, 1600).

    So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.12.1983 (NJW 1983, 1600) betont, daß die Grundsätze seiner Entscheidung vom 07.03.1968 nicht auf die Mehrfachbestrafung nicht anerkannter Kriegsdienstverweigerer bei Befehlsverweigerung in der Bundeswehr anwendbar seien; bei den Ersatzdienstverweigerern sei die Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung festgestellt.

  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86
    Auch die Ansicht des Verteidigers, auf den Betroffenen, der aus einer ein für allemal getroffenen Gewissensentscheidung heraus seinen 7jährigen Sohn nicht gegen dessen Willen zur Schule schicke, seien die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 07.03.1968 zur wiederholten Nichtbefolgung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst aus Gewissensgründen aufgestellt habe (BVerfG NJW 1968, 982), anzuwenden, trifft nicht zu.

    Ob der Betroffene hier überhaupt eine ernste sittliche Gewissensentscheidung getroffen hat, d. h., wie das Bundesverfassungsgericht ausführt (NJW 1968, 982) eine an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung, die er für sich bindend und unbedingt innerlich verpflichtend erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte, kann offen bleiben.

  • OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85

    Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86
    Diese Rechtsprechung hat der Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28.02.1984 (NJW 1984, 1675) bekräftigt, indem er ausgeführt hat, daß ohne die Anerkennung die fortdauernde Verweigerung von Dienstpflichten keine einheitliche Tat im Sinn von Art. 103 Abs. 3 GG unter dem Gesichtspunkt einer fortwirkenden Gewissensentscheidung darstelle (vgl. hierzu auch OLG Celle JZ 1985, 954; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2429 mit Anmerkung NStZ 1986, 79ff.).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 261/79

    Verurteilung wegen eines fortgesetzt begangenen Vergehens gegen das

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86
    Bei einer fortgesetzten Handlung oder bei einer Dauerstraftat - bzw. Ordnungswidrigkeit verbraucht die rechtskräftige Entscheidung in Straf- oder Bußgeldverfahren nur diejenigen Einzelakte, die vor der letzten Tatsachenverhandlung begangen wurden (BGHSt 9, 324 [326, 327]; 29, 63 [64]).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86
    Bei einer fortgesetzten Handlung oder bei einer Dauerstraftat - bzw. Ordnungswidrigkeit verbraucht die rechtskräftige Entscheidung in Straf- oder Bußgeldverfahren nur diejenigen Einzelakte, die vor der letzten Tatsachenverhandlung begangen wurden (BGHSt 9, 324 [326, 327]; 29, 63 [64]).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1985 - 2 Ss 95/85
    Auszug aus BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86
    Diese Rechtsprechung hat der Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28.02.1984 (NJW 1984, 1675) bekräftigt, indem er ausgeführt hat, daß ohne die Anerkennung die fortdauernde Verweigerung von Dienstpflichten keine einheitliche Tat im Sinn von Art. 103 Abs. 3 GG unter dem Gesichtspunkt einer fortwirkenden Gewissensentscheidung darstelle (vgl. hierzu auch OLG Celle JZ 1985, 954; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2429 mit Anmerkung NStZ 1986, 79ff.).
  • BGH, 13.10.1970 - 1 StR 434/70

    Fortgesetzte Gehorsamsverweigerung - Die Wehrdienstverpflichtung - Das Verbot der

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86
    Diese Erweiterung des Begriffs dieselbe Tat im Sinn des Art. 103 Abs. 3 GG ist durch die Besonderheit des Tatbestands der Dienstflucht aus Gewissensgründen gerechtfertigt, die darin liegt, daß die Bindung an die Gewissensentscheidung das äußere Verhalten des Täters derart fixiert, daß auch ein nur gleichartiges mehrfaches Verhalten als dieselbe Tat im Sinn des Art. 103 Abs. 3 GG angesehen werden muß (BGH JZ 1971, 190).
  • BVerfG, 28.02.1984 - 2 BvR 100/84

    Mehrfachverurteilung wegen Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86
    Diese Rechtsprechung hat der Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28.02.1984 (NJW 1984, 1675) bekräftigt, indem er ausgeführt hat, daß ohne die Anerkennung die fortdauernde Verweigerung von Dienstpflichten keine einheitliche Tat im Sinn von Art. 103 Abs. 3 GG unter dem Gesichtspunkt einer fortwirkenden Gewissensentscheidung darstelle (vgl. hierzu auch OLG Celle JZ 1985, 954; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2429 mit Anmerkung NStZ 1986, 79ff.).
  • BayObLG, 14.10.1999 - 3 ObOWi 96/99

    Verstoß gegen Schulpflicht

    Auch die Auffassung des Amtsrichters, der Betroffene könne wegen der ein für allemal getroffenen Gewissensentscheidung nicht erneut verurteilt werden, begegnet rechtlichen Bedenken (vgl. BayObLG vom 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86 = SPE [Sammlung schul- und prüfungsrechtlicher Entscheidungen] 734 Nr. 9), da hinsichtlich der hier in Frage stehenden Gewissensentscheidung ein Anerkennungsverfahren ähnlich wie bei Kriegsdienstverweigerer nicht besteht und auch ein Vergleich mit dem Gewissenskonflikt eines Kriegs- oder Zivildienstverweigerers nicht gegeben ist.
  • BayObLG, 28.04.2023 - 201 ObOWi 251/23

    Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Doppelahndung bei

    Stellt der Erziehungsberechtigte die Verpflichtung zum Schulbesuch von vornherein dauerhaft in Frage, so stellt der Verstoß gegen die gemäß Art. 76 Satz 2 i.V.m. Art. 119 Abs. 1 Nr. 2 BayEUG bußgeldbewehrte Pflicht, für die regelmäßige Teilnahme des schulpflichtigen Kindes am Unterricht zu sorgen, eine Dauerordnungswidrigkeit dar (Fortführung von BayObLG, Beschluss vom 17.11.1986 - 3 Ob OWi 161/86 bei juris und OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2000 - 2 Ws [B] 388/00 OWiG = NStZ-RR 2001, 25 = BeckRS 2000, 30131975).

    b) Bei dem Verstoß gegen die Pflicht nach dem BayEUG, als Erziehungsberechtigter für eine regelmäßige Teilnahme des schulpflichtigen Kindes am Unterricht und sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu sorgen, handelt es sich um eine Dauerordnungswidrigkeit (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.11.1986 - 3 Ob OWi 161/86 bei juris; BayObLG, Beschluss vom 14.10.1999 - 3 ObOWi 96/99 = BayObLGSt 1999, 145, 150 = NVwZ-RR 2000, 164 = NStZ-RR 2000, 115 = BayVBl 2000, 284 =BeckRS 1999, 30076989) und damit um eine Tat im prozessualen Sinne.

  • OLG Hamm, 04.03.2002 - 3 Ss OWi 1290/00

    Schulpflicht, allgemeine Schulpflicht

    Eltern, die sich beharrlich weigern, ihre schulpflichtigen Kinder zur Schule zu schicken, müssen letztlich sogar damit rechnen, dass ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind gerichtlich entzogen wird (zu vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.11.1986 - 3 Ob OWi 161/86 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.1994 5 Ss (OWi) 275/94 -, zitiert nach Niehues, Schulrecht, 3. Aufl., Rdnr. 331).
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