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   BayObLG, 28.05.2002 - 3 ObOWi 29/02   

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https://dejure.org/2002,5897
BayObLG, 28.05.2002 - 3 ObOWi 29/02 (https://dejure.org/2002,5897)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.2002 - 3 ObOWi 29/02 (https://dejure.org/2002,5897)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 3 ObOWi 29/02 (https://dejure.org/2002,5897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AEntG § 1 Abs. 1; ; AEntG § 5 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEntG § 1 Abs. 1 § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Berechnung des Mindestlohns nach Arbeitsnehmer -Entsendegesetz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AEntG § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Berechnung des Mindestlohns i. S. von § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsätzliches Nichtgewähren von Mindestlohn; Aufwandsentschädigung; Arbeitsvergütung; Feiertagsentgelt; Tarifvertrag; Geldbuße

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 279
  • DB 2002, 1384
  • BayObLGSt 2002, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1986 - KRB 8/85

    Verletzung der Aufsichtspflicht durch einen Vorstandsvorsitzenden - Verhängung

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2002 - 3 ObOWi 29/02
    Da der Geschäftsbereich der ehemaligen F. GmbH unter Einsatz ihres Personals als gesonderte Betriebsabteilung der T.A. GmbH fortgeführt wurde, bedarf es auch keiner weiteren Begründung, dass das Vermögen der F. GmbH einen wesentlichen Teil des Gesamtvermögens der T.A. GmbH ausmacht (vgl. dazu BGH wistra 1986, 221).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-165/98

    Mazzoleni und ISA

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2002 - 3 ObOWi 29/02
    Der mit dem AEntG verfolgte Schutz des Arbeitnehmers (vgl. dazu auch die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl Nr. L 018 vom 21.1.1997 und z.B. EuGH BB 2002, 624; EuZW 2001, 315) wird vielmehr immer dann verwirklicht, wenn die Summe aller als Lohnbestandteile anzusehenden Zahlungen des Arbeitgebers die Höhe des vorgeschriebenen Mindestlohns jedenfalls erreicht.
  • EuGH, 24.01.2002 - C-164/99

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2002 - 3 ObOWi 29/02
    Der mit dem AEntG verfolgte Schutz des Arbeitnehmers (vgl. dazu auch die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl Nr. L 018 vom 21.1.1997 und z.B. EuGH BB 2002, 624; EuZW 2001, 315) wird vielmehr immer dann verwirklicht, wenn die Summe aller als Lohnbestandteile anzusehenden Zahlungen des Arbeitgebers die Höhe des vorgeschriebenen Mindestlohns jedenfalls erreicht.
  • BGH, 10.08.2011 - KRB 55/10

    Versicherungsfusion

    Diese Rechtsprechung hat in der Entscheidungspraxis der Oberlandesgerichte (vgl. KG WuW/E OLG 3837 - Altölpreise; BayObLG wistra 2002, 395, 396) und der Literatur (Gürtler in Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 30 Rn. 38a ff.; Rogall in KK, OWiG, 3. Aufl., § 30 Rn. 30 ff.; Förster in Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 7. Aufl. § 30 Rn. 50) Gefolgschaft gefunden.
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 980/15

    Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bei Erstreckung der bußgeldrechtlichen

    Auch in der Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 3 ObOWi 29/02 -, juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010 - VI-Kart 55/06 u.a. -, juris, Rn. 39 ff.; s.a. schon KG, Urteil vom 18. April 1984 - Kart. a 27/83 -) und von der überwiegenden Meinung in der Literatur wird die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs geteilt (vgl. Gürtler, in: Göhler/Gürtler/Seitz, OWiG, 16. Aufl. , § 30 Rn. 38c; Rogall, in: Karlsruher Kommentar OWiG, 4. Aufl. , § 30 Rn. 46 ff. m.w.N. auch zur Gegenauffassung; Förster, in: Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 30 Rn. 50 ff. ).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 8/08

    Anspruch auf Bezahlung der in einem Sanierungszeitraum geleisteten Überstunden -

    Bei der Berechnung des Mindestlohns iSd. § 1 Abs. 1 AEntG sind ungeachtet ihrer Bezeichnung alle Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die nicht nur Aufwandsentschädigung, sondern Teil der Arbeitsvergütung sind (Däubler/Lakies Anhang 2 zu § 5 § 5 AEntG Rn. 7; BayObLG 28. Mai 2002 - 3 ObOWi 29/02 - AP AEntG § 1 Nr. 10 = EzAÜG AEntG § 1 Nr. 9, zu II der Gründe).
  • BGH, 10.08.2011 - KRB 2/10

    Bußgeldverhängung für Kartellrechtsverstoß: Rechtsanwendung in Übergangsfällen;

    Diese Rechtsprechung hat in der Entscheidungspraxis der Oberlandesgerichte (vgl. KG WuW/E OLG 3837 - Altölpreise; BayObLG wistra 2002, 395, 396) und der Literatur (Gürtler in Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 30 Rn. 38a ff.; Rogall in KK, OWiG, 3. Aufl., § 30 Rn. 30 ff.; Förster in Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 7. Aufl. § 30 Rn. 50) Gefolgschaft gefunden.
  • LAG Hessen, 01.06.2011 - 18 Sa 1847/10

    Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft - Berücksichtigung der pauschalierten

    Bei der Berechnung des Mindestlohns sind ungeachtet ihrer Bezeichnung alle Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer heranzuziehen, die nicht nur Aufwandsentschädigung, sondern Teil der Arbeitsvergütung sind ( BAG Urteil vom 08. Oktober 2008 - 5 AZR 8/08 - NZA 2009, 98; BayObLG Beschluss vom 28. Mai 2002 - 3 ObOWi 29/02 - AP Nr. 1 zu § 1 AEntG; Thüsing, AEntG, § 8 Rz 6 ff. ).
  • BayObLG, 27.11.2002 - 3 ObOWi 93/02

    Berechnung des Mindestlohns in Deutschland eingesetzter türkischer Arbeitnehmer

    Auslösen für Verpflegung und wechselnde Einsatzorte sowie Sachbezüge für Kost sind hier aber schon begrifflich nicht Teil des Arbeitsentgelts, sondern Ersatz für den durch Auslandsaufenthalt bedingten Mehraufwand der türkischen Arbeitnehmer (vgl. dazu etwa BayObLG NStZ-RR 2002, 279 ; KG wistra 2002, 227 ).
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