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   BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15, 3 PKH 3.15 (3 B 39.15)   

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https://dejure.org/2016,5805
BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15, 3 PKH 3.15 (3 B 39.15) (https://dejure.org/2016,5805)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2016 - 3 PKH 3.15, 3 PKH 3.15 (3 B 39.15) (https://dejure.org/2016,5805)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2016 - 3 PKH 3.15, 3 PKH 3.15 (3 B 39.15) (https://dejure.org/2016,5805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 93, 108 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 138 Nr. 1 und 6, § 144 Abs. 4; VwRehaG § 1 Abs. 1 und 2; ZPO §§ 42, 557 Abs. 2; Dienstlaufbahnordnung - NVA -
    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung des Dienstverhältnisses; Grundwehrdienst; Degradierung zum Gefreiten; Entlassung; Verfahrensmangel; Gericht; ordnungsgemäße Besetzung; Besorgnis der Befangenheit; unanfechtbare ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 93, 108 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 138 Nr. 1 und 6, § 144 Abs. 4
    Auslegung der Klageschrift; Begründungsmängel; Beruhen auf Verfahrensfehler; Besorgnis der Befangenheit; DDR-Recht; Degradierung zum Gefreiten; Entlassung; Gegenstand des Klagebegehrens; Gericht; Geschäftsstelle; Grundwehrdienst; Klageerhebung; Rechtspraxis; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 VwRehaG, § 1 Abs 2 VwRehaG, § 42 ZPO, § 557 Abs 2 ZPO, § 84 VwGO
    Rechtsstaatswidrigkeit der Degradierung eines NVA-Grenzsoldaten

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierungsbegehren nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) wegen berufsbezogener Nachteile infolge einer Degradierung vom Unteroffizier zum Gefreiten; Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren zur Erreichung der Gebührendegression in einer Klageschrift; ...

  • rewis.io

    Rechtsstaatswidrigkeit der Degradierung eines NVA-Grenzsoldaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung des Dienstverhältnisses; Grundwehrdienst; Degradierung zum Gefreiten; Entlassung; Verfahrensmangel; Gericht; ordnungsgemäße Besetzung; Besorgnis der Befangenheit; unanfechtbare ...

  • rechtsportal.de

    Rehabilitierungsbegehren nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG ) wegen berufsbezogener Nachteile infolge einer Degradierung vom Unteroffizier zum Gefreiten; Zusammenfassung mehrerer Klagebegehren zur Erreichung der Gebührendegression in einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsstaatswidrigkeit der Degradierung eines NVA-Grenzsoldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit wegen Verfahrenstrennung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nach dem Gerichtsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde oder Antrag auf mündliche Verhandlung?

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 12.14

    Berufliche Rehabilitierung; Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
    Als Verfahrensmangel ist nur rügefähig, ob das Tatsachengericht von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, in Bezug auf DDR-Recht auch, ob es hinreichende Anstrengungen unternommen hat, den Inhalt des für einschlägig erachteten DDR-Rechts zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 - ZOV 2015, 208 - juris Rn. 11); ein Verfahrensmangel kann zudem bei einem Verstoß gegen Denkgesetze oder einer sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung vorliegen (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 - juris Rn. 17 und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 9).

    Auch Feststellungen zum Inhalt von DDR-Recht, das - wie hier - nicht als Bundesrecht fortgilt, betreffen Tatsachen (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 - ZOV 2015, 208 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
    Das enthebt ihn aber nicht von der auch sonst bestehenden Obliegenheit, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich schon in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1999 - 8 B 252.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 7 - juris Rn. 4, vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 14 und vom 11. Februar 2015 - 5 PKH 12.15 D - juris Rn. 21).

    Entscheiden sie sich für die Revision, müssen sie sich mit der festgestellten Tatsachengrundlage abfinden (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 17 und vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - ZOV 2006, 282 - juris Rn. 20; Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 84 Rn. 26; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 84 Rn. 25; Aschke, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 84 Rn. 47).

  • BVerwG, 28.11.2005 - 7 B 45.05

    Restitutionsansprüche hinsichtlich einer Wohnungseinrichtung und des lebenden und

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
    Entscheiden sie sich für die Revision, müssen sie sich mit der festgestellten Tatsachengrundlage abfinden (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 17 und vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - ZOV 2006, 282 - juris Rn. 20; Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 84 Rn. 26; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 84 Rn. 25; Aschke, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 84 Rn. 47).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 8 B 252.98

    Sicherungshypothek zugunsten des Entschädigungsfonds, Kündigung der -,

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
    Das enthebt ihn aber nicht von der auch sonst bestehenden Obliegenheit, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich schon in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1999 - 8 B 252.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 7 - juris Rn. 4, vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 14 und vom 11. Februar 2015 - 5 PKH 12.15 D - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
    Das kommt in Betracht, wenn die Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 138 Nr. 1 VwGO) verletzt wird, weil die Entscheidung über den Befangenheitsantrag auf Willkür beruht oder das Verwaltungsgericht bei der Entscheidung Bedeutung und Tragweite des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter verkannt hat (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 57).
  • BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
    Entscheiden sie sich für die Revision, müssen sie sich mit der festgestellten Tatsachengrundlage abfinden (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 17 und vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - ZOV 2006, 282 - juris Rn. 20; Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 84 Rn. 26; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 84 Rn. 25; Aschke, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 84 Rn. 47).
  • BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13

    Studienplatzvergabe für Humanmedizin; Auswahlgrenze

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
    Im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen ist eine Entscheidung nur, wenn sie - jedenfalls in maßgeblichen Teilen - so mangelhaft begründet ist, dass die Entscheidungsgründe ihre beiden Funktionen nicht mehr erfüllen können, die Beteiligten über die der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der inhaltlichen Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.2015 - 5 PKH 12.15

    Nachweis sachfremder Gründe bei einer Verwerfung eines Befangenheitsantrags durch

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
    Das enthebt ihn aber nicht von der auch sonst bestehenden Obliegenheit, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich schon in der Vorinstanz rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1999 - 8 B 252.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 7 - juris Rn. 4, vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 14 und vom 11. Februar 2015 - 5 PKH 12.15 D - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
    Als Verfahrensmangel ist nur rügefähig, ob das Tatsachengericht von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, in Bezug auf DDR-Recht auch, ob es hinreichende Anstrengungen unternommen hat, den Inhalt des für einschlägig erachteten DDR-Rechts zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 - ZOV 2015, 208 - juris Rn. 11); ein Verfahrensmangel kann zudem bei einem Verstoß gegen Denkgesetze oder einer sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung vorliegen (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 - juris Rn. 17 und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15
    Als Verfahrensmangel ist nur rügefähig, ob das Tatsachengericht von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, in Bezug auf DDR-Recht auch, ob es hinreichende Anstrengungen unternommen hat, den Inhalt des für einschlägig erachteten DDR-Rechts zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 - ZOV 2015, 208 - juris Rn. 11); ein Verfahrensmangel kann zudem bei einem Verstoß gegen Denkgesetze oder einer sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung vorliegen (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 - juris Rn. 17 und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 24.10.2017 - 3 KSt 4.17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG);

    Dies hat der Senat unter anderem im Prozesskostenhilfebeschluss vom 3. März 2016 - BVerwG 3 PKH 3.15 - erläutert.
  • BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 29.16

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge; Fristbeginn

    Die Gründe dieses Beschlusses, der sich die detaillierte Begründung des sich auf das Beschwerdeverfahren 3 B 39.15 beziehenden Prozesskostenhilfebeschlusses vom 3. März 2016 (BVerwG 3 PKH 3.15) zu eigen macht, lassen die Erwägungen des Senats erkennen, aus denen der Kläger nunmehr die Verletzung des rechtlichen Gehörs herleiten will.
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 2.15

    Rehabilitierungsbegehren nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG )

    Dies hat der Senat im Prozesskostenhilfeverfahren gleichen Rubrums BVerwG 3 PKH 3.15 im Einzelnen begründet und hierzu ausgeführt:.
  • BVerwG, 01.06.2016 - 3 B 67.15

    Tuberkulose des Rindes; Erregerarten; Testverfahren; Tuberkuline; sterile Kanüle;

    Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (stRspr; BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 ; Beschluss vom 3. März 2016 - 3 PKH 3.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:030316B3PKH3.15.0] - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.04.2016 - 3 B 39.15

    Soldat auf Zeit; DDR; Grenztruppen; Entlassungsantrag; Versetzung in den

    Der Senat hat das Beschwerdevorbringen des Klägers mit Beschluss vom 3. März 2016 über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (BVerwG 3 PKH 3.15) im Einzelnen gewürdigt und ausgeführt, dass und warum keiner der geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 VwGO vorliegt.
  • BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18

    Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um

    Der Kläger beanstandet hiergegen im Wesentlichen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtshofs, die jedoch dem materiellen Recht zugeordnet ist, sodass Fehler in dieser Hinsicht in der Regel keinen Verfahrensmangel begründen können (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 PKH 3.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:030316B3PKH3.15.0] - juris Rn. 9 m.w.N., insoweit nicht in Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 10 abgedruckt).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 11 ZB 16.1886

    Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge - Nachweis der

    Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiellrechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen (stRspr; BVerwG, U. v. 28.11.2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228; B. v. 3.3.2016 - 3 PKH 3.15 - juris Rn. 12; B. v. 1.6.2016 - 3 B 67.15 - juris).
  • VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzen auf einem Grundstück

    Die Beteiligten haben eine zumutbare Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen, indem sie nach § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragen (vgl. auch BVerwG, B.v. 3.3.2016 - 3 PKH 3.15 u.a. - ZOV 2016, 74 = juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057

    Albanien - Verfahrensmangel im Asylverfahren

    Dass die Kläger die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung für unzulänglich erachten, weil das Gericht die besondere familiäre Situation der Klägerin zu 1 nicht erörtert habe, führt auf keinen Verfahrensmangel i.S.d. § 138 Nr. 6 VwGO hin (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2016 - 3 PKH 3.15 - juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 22.09.2021 - AN 14 K 19.01274

    Datenschutzverstoß vor Geltung der DS-GVO, Prüfungsmaßstab einer Eingabe bei der

    Zur Eingabe nach dem vor dem Inkrafttreten der DS-GVO geltenden Recht ging die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Eingabe petitionsähnlich war und die gerichtliche Prüfung sich daher darauf beschränkte, ob die Eingabe entgegengenommen, sachlich und rechtlich geprüft und das Ergebnis mitgeteilt worden war (BayVGH, B.v. 23.3.2015 - 10 C 15.165 - BeckRS 2016, 44250; Döhmann in Simitis, BDSG a.F., 8. Auflage 2014, § 21 Rn. 18; Gola/Schomerus, BDSG, Kommentar, 11. Auflage 2012, § 21 Rn. 6; Körffer in Paal/Pauly, Datenschutz-Grundverordnung, 2. Auflage 2018, Art. 77 Rn. 5; Will, ZD 2020, 97).
  • BVerwG, 18.10.2016 - 3 PKH 6.15

    Untätigkeitsklage betreffend ein Bescheidungsbegehren eines Antrags auf

  • VG Hannover, 10.10.2023 - 10 A 5223/19

    Beschwerde; Datenschutzverstoß; DS-GVO; Eingabe; Nichtanwendbarkeit der DS-GVO;

  • VGH Bayern, 06.09.2016 - 11 ZB 16.1419

    Kein Gebrauchmachen einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen Verstoßes gegen das

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