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   BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96   

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BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96 (https://dejure.org/1996,12199)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1996 - 3 PKH 4.96 (https://dejure.org/1996,12199)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1996 - 3 PKH 4.96 (https://dejure.org/1996,12199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Sinns eines Widerrufs der Approbation - Definition des Begriffs der "Unzuverlässigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96
    Der Begriff der "Unzuverlässigkeit" ist durch die Prognose gekennzeichnet, daß der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten nicht zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1992 - BVerwG 3 B 87.92 - Buchholz 418.00 Nr. 83; vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80; Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3); unwürdig ist ein Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufs, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist.
  • BVerwG, 30.09.1976 - 1 C 29.75

    Unzuverlässigkeit eined Gastwirtes - Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96
    Der Begriff der "Unzuverlässigkeit" ist durch die Prognose gekennzeichnet, daß der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten nicht zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1992 - BVerwG 3 B 87.92 - Buchholz 418.00 Nr. 83; vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80; Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3); unwürdig ist ein Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufs, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist.
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96
    Der Begriff der "Unzuverlässigkeit" ist durch die Prognose gekennzeichnet, daß der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten nicht zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1992 - BVerwG 3 B 87.92 - Buchholz 418.00 Nr. 83; vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80; Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3); unwürdig ist ein Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufs, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist.
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Hat er die Würdigkeit oder Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes zweifelsfrei wiedererlangt und liegt auch sonst kein Versagungsgrund vor, hat er einen Anspruch auf erneute Erteilung der Approbation (vgl. Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 - zur Wiedererteilung der Berufserlaubnis eines Logopäden; Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - BVerwG 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 5 und vom 23. Juli 1996 - BVerwG 3 PKH 4.96 - juris Rn. 3 f.).

    Entsprechend setzt die Wiederherstellung der Würdigkeit voraus, dass sich die Sachlage "zum Guten geändert hat" (vgl. Beschluss vom 23. Juli 1996 a.a.O.), nämlich der Arzt das erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat.

    Die Klägerin sieht eine Divergenz zum Beschluss des Senats vom 23. Juli 1996 (BVerwG 3 PKH 4.96 a.a.O.) darin, dass das Oberverwaltungsgericht darauf abgestellt habe, es seien keine besonderen Umstände ersichtlich, durch welche sie in aktiver Weise über den bloßen Umstand einer beanstandungsfreien Lebensführung hinaus an der Wiederherstellung ihrer Würdigkeit mitgewirkt habe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24

    Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen

    Entsprechend setzt die Wiederherstellung der Würdigkeit voraus, dass sich die Sachlage "zum Guten geändert hat", d. h. der Arzt das erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1996 - 3 PKH 4.96 -, juris Rn. 3).

    Der Widerruf einer (zahn-)ärztlichen Approbation ist keine Sanktion, sondern eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit des einzelnen Patienten und der Bevölkerung im Allgemeinen, indem unzuverlässige wie auch unwürdige Ärzte von der Ausübung ihres Berufs ferngehalten werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1996 - 3 PKH 4.96 -, juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    20 Wurde die Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 BÄO widerrufen, setzt die Wiedererlangung der Würdigkeit voraus, dass sich an der zum Widerruf führenden Sachlage nachweislich etwas zum Guten geändert hat, also der Arzt das für die Ausübung seines Berufes erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O.; Beschl. v. 23.7.1996 - BVerwG 3 PKH 4.96 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

    29 Maßgeblich für die Wiedererteilung der Approbation nach festgestellter Unwürdigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, dass sich an der zur Unwürdigkeit führenden Sachlage nachweislich "etwas zum Guten geändert hat" (BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 1996 - 3 PKH 4/96 -).

    Für die Wiedererteilung der Approbation kommt es maßgeblich darauf an, ob sich "etwas zum Guten verändert hat" (BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 1996 - 3 PKH 4/96 - juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Die Wiedererlangung der Würdigkeit setzt voraus, dass sich die Sachlage insgesamt "zum Guten geändert hat" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.7.1996 - BVerwG 3 PKH 4.96 -, juris Rn. 3), also der Arzt das erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20

    Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche

    Die Wiedererlangung der Würdigkeit setzt voraus, dass sich an der zum Widerruf führenden Sachlage nachweislich etwas zum Guten geändert hat, also der Arzt das für die Ausübung seines Berufes erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat (BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012 - 3 B 36.12 -, juris Rn. 7; v. 23.7.1996 - 3 PKH 4.96 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

    Die Wiedererlangung der Würdigkeit setzt voraus, dass sich an der zum Widerruf führenden Sachlage nachweislich etwas zum Guten geändert hat, also der Arzt das für die Ausübung seines Berufes erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012 - BVerwG 3 B 36.12 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 113; Beschl. v. 23.7.1996 - BVerwG 3 PKH 4.96 -, juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 10.03.2016 - Au 2 K 14.1732

    Klage auf Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Vorstrafe

    Hat er die Würdigkeit oder Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes zweifelsfrei wiedererlangt und liegt auch sonst kein Versagungsgrund vor, hat er einen Anspruch auf erneute Erteilung der Approbation (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2010 - 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 - zur Wiedererteilung der Berufserlaubnis eines Logopäden; B.v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830; B.v. 23.7.1996 - 3 PKH 4.96 - juris Rn. 3 f.).

    Entsprechend setzt die Wiederherstellung der Würdigkeit voraus, dass sich die Sachlage "zum Guten geändert hat" (vgl. BVerwG, B.v. 23.7.1996 a. a. O.), nämlich der Arzt das erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat.

  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575

    Berufsrecht der Ärzte, Widerruf der Approbation als Arzt, Unwürdigkeit zur

    Entsprechend setzt die Wiederherstellung der Würdigkeit voraus, dass sich die Sachlage "zum Guten geändert hat", nämlich der Arzt das erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat (vgl. BVerwG, B.v. 23.7.1996 - 3 PKH 4/96 - juris Rn. 3).
  • VG München, 22.07.2014 - M 16 K 13.5215

    Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug; Unwürdigkeit (bejaht);

    Im Falle des Approbationswiderrufs wird dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch die Möglichkeit Rechnung getragen, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen, wenn sich nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens an der Sachlage nachweislich etwas zum Guten geändert hat (BVerwG, B.v. 23.07.1996 - 3 PKH 4/96 - juris Rn. 3; B.v. 15.11.2012 - 3 B 36/12 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13

    Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im

  • VG Freiburg, 22.05.2007 - 1 K 1634/06

    Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Straftat

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

  • VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399

    Widerruf der ärztlichen Approbation

  • VG München, 20.10.2015 - M 16 K 15.1873

    Widerruf der Approbation als Arzt

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183

    Wiedererteilung der Approbation- Überprüfung der Würdigeit zur Ausübung des

  • VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 2576/06

    Anforderungen an die Wiedererlangung der ärztlichen Approbation nach Verurteilung

  • VG München, 03.12.2015 - M 16 K 14.3422

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

  • VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 2998/00

    Vorläufige Entscheidung zur Ausübung des ärztlichen Berufes; Unwürdigkeit

  • VG München, 14.09.2015 - M 16 E 15.3563

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG München, 14.06.2016 - M 16 K 15.3275

    Widerruf der Approbation wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

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