Rechtsprechung
LG Dresden, 06.04.2020 - 3 Qs 16/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- strafrechtsiegen.de
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach Unfallflucht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unfallflucht und die Grenze zur Annahme eines bedeutenden Schadens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Dresden, 07.05.2019 - 3 Qs 29/19
Bedeutender Sachschaden, Schadensgrenze, Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus LG Dresden, 06.04.2020 - 3 Qs 16/20
Ein bedeutender Schaden i.S. von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liege nach der Rechtsprechung des Landgerichts Dresden hingegen erst ab einem Betrag von 1.500,- EUR netto vor, was einem Betrag von 1.785,00 EUR brutto entspreche (unter Verweis auf Beschluss der Kammer vom 07.05.2019 -3 Qs 29/19).Die Grenze zur Annahme eines bedeutenden Schadens i.S. von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist von der Kammer erst kürzlich mit dem Beschluss vom 07.05.2019 (3 Qs 29/19) aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung unter Berufung auf den Verbraucherpreisindex auf mindestens 1.500,- EUR angehoben worden.
- BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des …
Auszug aus LG Dresden, 06.04.2020 - 3 Qs 16/20
Überdies müssen auch Nachteile für die Beschwerdeführerin in beruflicher oder privater Hinsicht in Kauf genommen werden (BVerfG, Beschl. v. 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00, juris Rz. 4;… MüKo-StPO/Hauschild, 1. Aufl. 2014, § 111a Rn. 4 m.w.N.).