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LG Dresden, 04.03.2009 - 3 Qs 167/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Dresden, 22.08.2008 - 271 Gs 2239/08
- LG Dresden, 04.03.2009 - 3 Qs 167/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 17.02.1987 - 86 Ns 51 Js 85/84
Auszug aus LG Dresden, 04.03.2009 - 3 Qs 167/08
11 Deshalb wird in der Rechtsprechung zu Recht differenziert, ob der Verteidiger die weiter übermittelte Kenntnis des Bestehens eines von den Ermittlungsbehörden geheimgehaltenen Haftbefehls in zulässiger, zufälliger oder unzulässiger Weise erlangt hat (OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.1987, (33) 28/96 Ns, 51 Js 85/84, zitiert nach Juris; ähnlich Krekeler, NStZ 1989, 146, 149; Mehle, NStZ 1985, 556, 558).Deshalb kann gerade die Kenntnis um das Bestehen des Haftbefehls geeignet sein, sinnvolle und Erfolg versprechende Verteidigungshandlungen in die Wege zu leiten, wie die Vorbereitung der Stellungnahme gegenüber dem Haftrichter, die Ausführungen zu den angenommenen Haftgründen, das Angebot einer persönlichen Vernehmung, die Vorbereitung der Beschaffung einer Kaution oder sonstiger Leistungen und Verhaltenspflichten, die entweder den Haftbefehl überflüssig machen oder seine Außervollzugsetzung rechtfertigen (so zutreffend Dahs, BRAK-Mitt. 1987, 163, 164).
- AG Köln, 09.06.1987 - 612 Ls 196/86
Auszug aus LG Dresden, 04.03.2009 - 3 Qs 167/08
Solche Fragen sind aber ohne Weiteres zulässig, zumal der Verteidiger seinen Mandanten straflos über nach seiner Erfahrung oder sonstiger Einschätzung zu erwartende Ermittlungshandlungen unterrichten darf (so zutreffend auch AG Köln, StV 1988, 256). - BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
Zulässiges Verteidigerhandeln
Auszug aus LG Dresden, 04.03.2009 - 3 Qs 167/08
Dies ist aber stets von den Umständen des Einzelfalles abhängig (so ausdrücklich BGHSt 29, 99, 103), womit sich jegliche generalisierende Betrachtung von vornherein verbietet. - BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85
Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel
Auszug aus LG Dresden, 04.03.2009 - 3 Qs 167/08
11 Deshalb wird in der Rechtsprechung zu Recht differenziert, ob der Verteidiger die weiter übermittelte Kenntnis des Bestehens eines von den Ermittlungsbehörden geheimgehaltenen Haftbefehls in zulässiger, zufälliger oder unzulässiger Weise erlangt hat (OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.1987, (33) 28/96 Ns, 51 Js 85/84, zitiert nach Juris; ähnlich Krekeler, NStZ 1989, 146, 149; Mehle, NStZ 1985, 556, 558). - BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Auszug aus LG Dresden, 04.03.2009 - 3 Qs 167/08
10 aa) Prozessual zulässige Handlungen des Verteidigers können bereits nicht tatbestandsmäßig sein (BGHSt 46, 53, 54).