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   LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07   

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LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07 (https://dejure.org/2008,16647)
LG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2008 - 3 Qs 188/07 (https://dejure.org/2008,16647)
LG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 3 Qs 188/07 (https://dejure.org/2008,16647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 48 Abs. 5 S. 3 des Gesetzes über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG) nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 48 Abs. 5
    Rechtsanwaltsvergütung: Entscheidung über die Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrecht - Pflichtverteidiger: Nachträgliche Entscheidung über Erstreckung zulässig

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 28.09.2005 - 505 Qs 167/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Eine Anordnung gem. § 48 Abs. 5 S. 3 RVG kommt nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. a.a.O) insbesondere dann in Betracht, wenn in den hinzuverbundenen Verfahren eine Bestellung ohne die Verbindung unmittelbar bevorgestanden hätte (LG Berlin, Beschluss vom 28.09.2005, 505 Qs 167/05).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 2 Ws 300/07

    Höhe der Vergütung des beigeordneten Nebenklägervertreters

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Dadurch wird verhindert, dass dem zunächst als Wahlverteidiger tätigen Rechtsanwalt nur wegen des späteren Zeitpunkts seiner Beiordnung bzw. Bestellung nicht seine gesamte Tätigkeit aus der Staatskasse vergütet wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 14.06.2007, 2 Ws 300/07).
  • LG Freiburg, 13.03.2006 - 2 Qs 3/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Erstreckungsantrag durch den Pflichtverteidiger nach

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Anders als die Pflichtverteidigerbestellung ist die Erstrekkungsentscheidung gem. § 48 Abs. 5 S. 3 RVG jedoch rein kostenrechtlicher Natur, während die Entscheidung nach § 140 StPO die ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch ausstehenden bzw. laufenden Verfahren gewährleisten soll (OLG Düsseldorf, a.a.O.; LG Freiburg, Beschluss vom 13.03.2006, 2 Qs 3/06).
  • OLG Celle, 02.01.2007 - 1 Ws 575/06

    Gebührenrechtliche Rückwirkung der Beiordnung auf verbundene Verfahren in denen

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Der Gesetzgeber hat ausdrücklich klargestellt, dass die Rückwirkung der Beiordnung sich nicht automatisch auf verbundene Verfahren erstrecken, sondern dem Gericht nur die Möglichkeit zur Erstreckung eingeräumt werden soll (OLG Celle, Beschluss vom 02.01.2007, 1 Ws 575/06; BT-Drs. 15/1971 S. 201).
  • LG Dresden, 19.02.2007 - 3 Qs 11/07
    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren zum Pflichtverteidiger ist jedoch schlechthin unzulässig, unwirksam und mithin ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hat, seine Bestellung vor Abschluss des Verfahrens, gleich in welchem Verfahrensstadium, beantragt hatte (siehe Beschluss der Kammer vom 19.02.2007, 3 Qs 11/07 m.w.N. ) .
  • OLG Hamm, 06.06.2005 - 2 (s) Sbd VIII-110/05

    Pauschgebühr; Verbindung von Verfahren; Erstreckung; Beiordnung als

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Insoweit ist für eine Ermessensentscheidung nach Satz 3 kein Raum (OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2005, 2 (s) Sbd VIII-110/05).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07

    Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel

    Auszug aus LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07
    Für die Anfechtung eines entsprechenden Beschlusses gelten daher die allgemeinen Regeln (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2007, 3 Ws 94/07).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Soweit sich die Gerichte bisher mit dieser Frage befaßt haben, gehen sie übereinstimmend davon aus, daß die Antragstellung auch nachträglich möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 2007 - 3 Ws 4/07 - LG Dresden, Beschluß vom 25. Januar 2008 - 3 Qs 188/07 - LG Freiburg, Beschluß 13. März 2006 - 2 Qs 3/06 - alle bei juris).
  • LG Cottbus, 13.11.2012 - 24 Qs 399/11

    Pflichtverteidigung: Erfordernis eines Erstreckungsantrags vor

    Es gelten die allgemeinen Regeln der StPO, da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG keinen besonderen Rechtsbehelf vorsieht (vgl. KG StraFo 2012, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2007, Az. 3 Ws 94/07 - juris - OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2008, Az. 4 Ws 9/08 - juris - LG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az. 3 Qs 188/07 - juris - Burhoff, RVG, 2. Auflage, § 48, Rdnr.: 31 m.w.N.).
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