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LG Oldenburg, 22.09.2010 - 3 Qs 263/10 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 655
Wird zitiert von ... (4)
- LG Duisburg, 06.11.2012 - 32 Qs 49/12
Anforderungen an ein Zeugnisverweigerungsrecht des Mitarbeiters einer …
Es ist allgemein anerkannt, dass Leserbriefe zum redaktionellen Teil einer Zeitung gehören (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 53 Rdnr. 40; KG, Beschluss vom 17.03.1983 - ER 9/83, NJW 1984, 1133; LG Oldenburg, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Qs 263/10, NStZ 2011, 655) und ihre Verfasser nicht namhaft gemacht werden müssen. - LG Duisburg, 15.04.2013 - 32 Qs-925/245 UJs 89/11
Beugehaftanordnung gegen den Mitarbeiter eines Klinikbewertungsportals zur …
Es ist allgemein anerkannt, dass Leserbriefe zum redaktionellen Teil einer Zeitung gehören (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 53 Rdnr. 40; KG, Beschluss vom 17.03.1983 - ER 9/83, NJW 1984, 1133; LG Oldenburg, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Qs 263/10, NStZ 2011, 655) und ihre Verfasser nicht namhaft gemacht werden müssen. - LG Darmstadt, 21.08.2014 - 3 Qs 376/14 Insoweit kann sich die Beschwerdeführerin nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen berufen (vgl. dazu für Kommentare in Onlineforen: LG Oldenburg, 3 Qs 263/10. Beschluss vom 22.09.2010 und LG Duisburg, 32 Qs 49/12, Beschluss vom 06.11.2012).
- OLG Köln, 06.11.2012 - 32 Qs 49/12 Es ist allgemein anerkannt, dass Leserbriefe zum redaktionellen Teil einer Zeitung gehören (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 53 Rdnr. 40; KG, Beschluss vom 17.03.1983 - ER 9/83, NJW 1984, 1133; LG Oldenburg, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Qs 263/10, NStZ 2011, 655) und ihre Verfasser nicht namhaft gemacht werden müssen.