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   LG Freiburg, 03.02.2014 - 3 Qs 9/14   

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https://dejure.org/2014,13882
LG Freiburg, 03.02.2014 - 3 Qs 9/14 (https://dejure.org/2014,13882)
LG Freiburg, Entscheidung vom 03.02.2014 - 3 Qs 9/14 (https://dejure.org/2014,13882)
LG Freiburg, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 3 Qs 9/14 (https://dejure.org/2014,13882)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Unverhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung im Bußgeldverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung sowie der Beschlagnahme von Motorradbekleidung nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wohnungsdurchsuchung zwecks Identifizierung des Täters einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Durchsuchung wegen OWi Verhältnismäßigkeit beachten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Zweibrücken, 22.12.1998 - 1 Qs 168/98
    Auszug aus LG Freiburg, 03.02.2014 - 3 Qs 9/14
    In Anbetracht der Gesamtumstände - nur geringe Schwere der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit und bisher lediglich zwei Vorahndungen zu Geldbußen im unteren Bereich - war die Anordnung der Wohnungsdurchsuchung und der Beschlagnahme der Motorradbekleidung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig (vgl. LG Zweibrücken, NStZ-RR 1999, 339).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Ein Fahrverbot war im Regelfall bei erstmaliger Begehung nicht vorgesehen (zur Relevanz eines drohenden Fahrverbots vgl. z.B. LG Freiburg, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 3 Qs 9/14 -, SVR 2014, S. 275, juris, Rn. 8).
  • LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16

    Durchsuchung der Geschäftsräume und Fahrzeuge wegen

    Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).
  • LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15

    Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h).
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