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   OLG Hamm, 29.05.2012 - III-3 RBs 100/12   

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https://dejure.org/2012,21628
OLG Hamm, 29.05.2012 - III-3 RBs 100/12 (https://dejure.org/2012,21628)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2012 - III-3 RBs 100/12 (https://dejure.org/2012,21628)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - III-3 RBs 100/12 (https://dejure.org/2012,21628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei einem Rotlichtverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei einem Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 35 OWi 1010/11
  • OLG Hamm, 29.05.2012 - III-3 RBs 100/12
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 560/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2012 - 3 RBs 100/12
    12. Oktober 2007 - 3 Ss OWi 560/07 - [BeckRS 2007, 65091] m. w. N.).
  • OLG Hamm, 21.12.2011 - 3 RBs 326/11

    Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2012 - 3 RBs 100/12
    21. Dezember 2011 - III-3 RBs 326/11 - [BeckRS 2012, 02847] und vom.
  • OLG Hamm, 28.12.2011 - 3 RBs 337/11

    Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2012 - 3 RBs 100/12
    28. Dezember 2011 - III-3 RBs 337/11 - [BeckRS 2012, 03569], vom.
  • OLG Hamm, 28.03.2012 - 3 RBs 19/12

    Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe, Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2012 - 3 RBs 100/12
    Dem Tatrichter ist jedoch insoweit kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch in Rechtsnormen niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalog-Verordnung zu zählen ist (Senat, Beschlüsse vom 28. März 2012 - III-3 RBs 19/12 - [NRWE], vom.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2012 - 3 RBs 100/12
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH, NZV 1992, 286).
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