Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.03.2010 - III-3 RBs 28/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2910
OLG Hamm, 28.03.2010 - III-3 RBs 28/09 (https://dejure.org/2010,2910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2010 - III-3 RBs 28/09 (https://dejure.org/2010,2910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2010 - III-3 RBs 28/09 (https://dejure.org/2010,2910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Einem Beweisantrag auf Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung mittels eines CAN-Bus-Systems

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrages als verspätet nach § 77 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG); Gebotenheit der Erhebung eines beantragten Beweises aufgrund der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht

  • RA Kotz

    Beweisantrag - Aufklärungspflicht des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 12 OWi 44 Js 1273/07
  • OLG Hamm, 28.03.2010 - III-3 RBs 28/09
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Lüdinghausen, 27.03.2007 - 10 OWi 5/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Fehlerhafte Eichung bei ProViDa-Fahrzeugen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09
    Hierbei handelt es sich um eine bekannte Problematik, die sich im Frühjahr 2007 herausgestellt hatte, nachdem durch die Entscheidung des AG Lüdinghausen vom 23.03.2007 - 10 OWi 89 Js 18/07, VRR 2007, 196, bekannt geworden war, dass bei verschiedenen Fahrzeugtypen, in denen eine ProViDa-Anlage eingebaut war, eine erneute Eichung verweigert worden war.

    "Aufgrund des nunmehr vorliegenden Beschlusses (Bezug zu 1) (Anmerkung des Senats: Unter Nr. 1 ist eingangs des Erlasses der Beschluss des AG Lüdinghausen vom 27.03.2007 -10 OWi 89 Js 18/07 - 5/07 - genannt) ordne ich folgendes an:.

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - 5 Ss OWi 33/07

    Rechtsbeschwerde - Verzögerung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz legt hier Auswirkungen auf den Rechtsfolgenausspruch erst dann nahe, wenn die durch die Justizbehörden verschuldete Verfahrensverzögerung ein Vielfaches der normalen Verjährungsfrist erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2003, 2 BvR 273103 für den Fall einer viereinhalbjährigen Verfahrensdauer in der Rechtsbeschwerde; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2008 - IV- 5 Ss (OWi) 33/07 - (OWi) 9/08 I, veröffentlicht unter juris.de).
  • OLG Hamm, 16.01.2009 - 3 Ss OWi 767/07

    Geschwindigkeitsmessung, Eichung; Wirksamkeit; Toleranzabzug; CAN-Bus

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09
    Bei einer materiell fehlerhaften Eichung wären die Grundsätze, die bei Messungen mit ungeeichten Geräten gelten, entsprechend anzuwenden (vgl. Senatsentscheidungen vom 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05 - und 16.01.2009 - 3 Ss OWi 767/07 - ).
  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04

    Radarmessung; Fn ehlerquellen; Geschwindigkeitsüberschreitung, Ausführungen im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09
    Die Ablehnung eines Beweisantrages als verspätet erfordert aber außerdem, dass nicht die dem Gericht obliegende Aufklärungspflicht die Erhebung des beantragten Beweises gebietet (vgl. Senatsbeschluss vom 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04 - , www.justiz.nrw.de; OLG Karlsruhe VRS Bd. 98, 447; Senge in KK, OWiG, 6. Aufl., § 77 Rdnr. 23; Bohnert, OWiG, 2. Aufl., § 77 Rdnr.43).
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05

    tatsächliche Feststellungen; Messgerät; eichfähig;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09
    Bei einer materiell fehlerhaften Eichung wären die Grundsätze, die bei Messungen mit ungeeichten Geräten gelten, entsprechend anzuwenden (vgl. Senatsentscheidungen vom 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05 - und 16.01.2009 - 3 Ss OWi 767/07 - ).
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits-

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09
    Bei einer Geschwindigkeits messung mit dem hier verwendeten Messgerät des Typs Provida 2000 Modular handelt es sich zwar um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08 m.w.N.) Bei einem solchen Verfahren kann sich die Beweisführung des Tatrichters grundsätzlich auf die Mitteilung der Höhe der gemessenen Geschwindigkeit, des Messverfahrens und des Toleranzabzuges beschränken.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09
    Darüber hinaus muss sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit der Messung nur dann überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Messung gegeben sind oder geltend gemacht werden (BGH NJW 1993, 3081; Seitz in Göhler, OWiG, a.a.O., § 71 Rdnr. 43f m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

    Warum der Betroffene aber vermutet, dass ein Verbindungskabel zwischen dem Messgerät und der Fahrzeugelektronik nicht vorschriftsgemäß verwendet wurde, und warum er Erhebungen hinsichtlich der Verwendung einer bestimmten Schnittstelle zur Weiterleitung der Wegstreckeninformationen ("CAN-Bus") begehrt, legt er nicht dar (vgl. die anderweitige Fallgestaltung bei OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2010 - III-3 RBs 28/09 [juris]).

    Zwar trifft es zu, dass bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem vorliegend verwendeten Messgerät des Typs Provida 2000 Modular, einem fahrzeuggestützten Video-Nachfahrsystem, mitunter Einrichtungen zwischen Messgerät und Fahrzeug zwischengeschaltet sind, welche in der Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zunächst nicht vorgesehen waren, und aus diesem Grund in früherer Zeit teilweise die Eichung des Gesamtsystems verweigert wurde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2010 - III-3 RBs 28/09; s. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 1 Ss OWi 209/10 [jeweils juris]).

  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Zwar ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes grundsätzlich nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin zu überprüfen ( OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2008, - 3 Ss OWi 250/08-; Beschluss vom 28.3.2010, - III-3 RBs 28/09).
  • BayObLG, 11.06.2019 - 202 ObOWi 874/19

    Voraussetzungen für Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verspätung

    aa) Dass das Amtsgericht vorliegend ersichtlich davon ausgegangen ist, der Betroffene habe die ihm obliegende Mitwirkungspflicht verletzt, weil er dem Amtsgericht - obwohl es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre - seine Einwendungen gegen die Verhängung eines Fahrverbotes nicht so rechtzeitig vor dem Hauptverhandlungstermin mitgeteilt hat, dass das Amtsgericht gegebenenfalls die Ladung der beiden Zeugen zum Hauptverhandlungstermin hätte bewirken können, begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. hierzu auch BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 275; OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2008 - 2 Ss OWi 864/17 = NZV 2008, 160 = ZfSch 2008, 169 = StraFo 2008, 122 = VRS 114 [2008], 55; OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2010 - 3 RBs 28/09 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht