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   OLG Hamm, 30.01.2012 - III-3 RBs 382/11   

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OLG Hamm, 30.01.2012 - III-3 RBs 382/11 (https://dejure.org/2012,4208)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2012 - III-3 RBs 382/11 (https://dejure.org/2012,4208)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - III-3 RBs 382/11 (https://dejure.org/2012,4208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art.103 Abs. 1; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2
    Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herford - 11 OWi 403/11
  • OLG Hamm, 30.01.2012 - III-3 RBs 382/11
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 1 Ss 58/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2012 - 3 RBs 382/11
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei diesem Antrag überhaupt um einen Beweisantrag oder - wofür mehr spricht - um einen bloßen Beweisermittlungsantrag handelte, kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör in der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass ein Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (OLG Hamm, NZV 2006, 217; OLG Karlsruhe, DAR 2003, 182; OLG Köln, NStZ 2001, 586; NStZ-RR 1998, 345).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2012 - 3 RBs 382/11
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei diesem Antrag überhaupt um einen Beweisantrag oder - wofür mehr spricht - um einen bloßen Beweisermittlungsantrag handelte, kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör in der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass ein Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (OLG Hamm, NZV 2006, 217; OLG Karlsruhe, DAR 2003, 182; OLG Köln, NStZ 2001, 586; NStZ-RR 1998, 345).
  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2012 - 3 RBs 382/11
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei diesem Antrag überhaupt um einen Beweisantrag oder - wofür mehr spricht - um einen bloßen Beweisermittlungsantrag handelte, kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör in der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass ein Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (OLG Hamm, NZV 2006, 217; OLG Karlsruhe, DAR 2003, 182; OLG Köln, NStZ 2001, 586; NStZ-RR 1998, 345).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 148/21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Ablehnung eines Beweisantrages kann nur dann vorliegen, wenn die Ablehnung willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass ein Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2018 - 3 Ws (B) 294/18 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2012 - III-3 RBs 382/11 -, BeckRS 2012, 7615 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16

    Beweiswürdigung, Identifizierung, Fahrer, Lichtbild

    In der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör demnach nur liegen, wenn die Ablehnung des Beweisantrages willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass das Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. OLG Hamm NZV 2008, 417; NZV 2006, 217; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2012, Az. III-3 RBs 382/11; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 OWiG Rn. 16a).
  • KG, 02.01.2023 - 3 Ws (B) 333/22

    Analoge Anwendung des Zulassungsgrunds der Verletzung rechtlichen Gehörs auf

    Eine solche Verletzung kommt in diesem Zusammenhang nur dann in Betracht, wenn die Ablehnung willkürlich ist, also ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt, unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und es sich aufdrängt und nicht zweifelhaft erscheint, dass ein Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht standhalten würde (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 3. Juni 2021 - 3 Ws (B) 148/21 - [juris] und vom 10. November 2018 - 3 Ws (B) 294/18 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Januar 2012 - III-3 RBs 382/11 -, BeckRS 2012, 7615 m.w.N.).
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