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   OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - IV-3 RBs 95/09   

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OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - IV-3 RBs 95/09 (https://dejure.org/2010,6899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.2010 - IV-3 RBs 95/09 (https://dejure.org/2010,6899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - IV-3 RBs 95/09 (https://dejure.org/2010,6899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 35 Abs. 5a; StVZO § 52 Abs. 3 Nr. 4
    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 267
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 04.03.1980 - 3 Ss 127/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
    Diese Ausnahme gilt auch für Fahrzeuge eines Rettungsdienstes, dessen Träger ein privates Unternehmen ist (vgl. BGH 3. Zivilsenat, NJW 1991, 2954; OLG Köln VRS 59, 382, 383).

    Vielmehr ist allein entscheidend, ob der Fahrer sich nach der ihm bekannten Lage aufgrund des Inhalts des Einsatzbefehls und der beschriebenen Krankheitssymptome für berechtigt halten durfte, die Sonderrechte aus § 35 Abs. 5a StVO in Anspruch zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, aaO; BayObLG VRS 59, 385; OLG Köln VRS 59, 382, 383).

    Abgesehen von alledem hätte sich das Amtsgericht auf der Grundlage seiner (rechtsfehlerhaften) Auffassung konsequenterweise mit der Frage eines unvermeidbaren Verbotsirrtums und deren positiver Beantwortung befassen müssen (vgl. dazu BayObLG VRS 59, 385; OLG Hamm VRS 19, 198, 200; OLG Köln VRS 59, 382, 384).

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die in Rede stehende Rechtsfrage entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist (vgl. BGHSt 24, 15, 21/22; OLG Düsseldorf, 1. Senat für Bußgeldsachen, VRS 85, 373; OLG Hamm NJW 1995, 2937 mwN).

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Zulassung geboten, wenn sonst schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortdauern würden und die Gefahr der Wiederholung in einer fehlerhaften Rechtsanwendung droht (vgl. BGHSt 24, 15, 22; Senat, NZV 1992, 497; NStZ 1991, 395, 396; VRS 78, 140; OLG Düsseldorf, 1. Senat für Bußgeldsachen, VRS 88, 211).

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
    Diese Ausnahme gilt auch für Fahrzeuge eines Rettungsdienstes, dessen Träger ein privates Unternehmen ist (vgl. BGH 3. Zivilsenat, NJW 1991, 2954; OLG Köln VRS 59, 382, 383).
  • OLG Köln, 26.10.1995 - 7 U 52/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
    Zudem ist für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Sonderrechte nicht erforderlich, dass für die entsprechende Einsatzfahrt am Fahrzeug befindliche Warneinrichtungen (Signalhorn und Blinklicht) eingeschaltet sind oder überhaupt am Fahrzeug angebracht sind (vgl. OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, VM 1975, 70; KG NZV 2005, 636; 2003, 481, 482; OLG Köln NZV 1996, 237).
  • OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die in Rede stehende Rechtsfrage entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist (vgl. BGHSt 24, 15, 21/22; OLG Düsseldorf, 1. Senat für Bußgeldsachen, VRS 85, 373; OLG Hamm NJW 1995, 2937 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1994 - 5 Ss OWi 362/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Zulassung geboten, wenn sonst schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortdauern würden und die Gefahr der Wiederholung in einer fehlerhaften Rechtsanwendung droht (vgl. BGHSt 24, 15, 22; Senat, NZV 1992, 497; NStZ 1991, 395, 396; VRS 78, 140; OLG Düsseldorf, 1. Senat für Bußgeldsachen, VRS 88, 211).
  • KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflichten eines Sonderrechtsfahrers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
    Zudem ist für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Sonderrechte nicht erforderlich, dass für die entsprechende Einsatzfahrt am Fahrzeug befindliche Warneinrichtungen (Signalhorn und Blinklicht) eingeschaltet sind oder überhaupt am Fahrzeug angebracht sind (vgl. OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, VM 1975, 70; KG NZV 2005, 636; 2003, 481, 482; OLG Köln NZV 1996, 237).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss OWi 131/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die in Rede stehende Rechtsfrage entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist (vgl. BGHSt 24, 15, 21/22; OLG Düsseldorf, 1. Senat für Bußgeldsachen, VRS 85, 373; OLG Hamm NJW 1995, 2937 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1989 - 2 Ss 12/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Zulassung geboten, wenn sonst schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortdauern würden und die Gefahr der Wiederholung in einer fehlerhaften Rechtsanwendung droht (vgl. BGHSt 24, 15, 22; Senat, NZV 1992, 497; NStZ 1991, 395, 396; VRS 78, 140; OLG Düsseldorf, 1. Senat für Bußgeldsachen, VRS 88, 211).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09
    Nach spezifischen landesrechtlichen Regelungen sind Rettungsdienstfahrzeuge diejenigen, die mit landesrechtlicher Genehmigung Fahrten zur Wahrnehmung der in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer aufgeführten Aufgaben des Rettungsdienstes durchführen (vgl. OVG Münster NZV 2000, 514, 515).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1991 - 2 Ss OWi 397/90
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 2 Ss OWi 234/92
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 M 6603/96

    Medizinisches Untersuchungsmaterial; Transport; Blinklicht; Martinshorn

  • BayObLG, 28.03.1983 - 2 ObOWi 44/83

    Anwendbarkeit; Vorschriften; StVO; Hoheitsträger; Rettungsfahrt; Hoheitliche

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 7 U 37/17

    Begriff der Einsatzfahrt i.S. von § 35 Abs. 5a StVO

    Das Bestehen eines Einsatzbefehls ist für die Annahme höchster Eile zur Rettung von Menschenleben keine zwingende Voraussetzung; liegt jedoch ein entsprechender Einsatzbefehl vor, darf der Fahrer eines Rettungsdienstfahrzeuges i.d.R. davon ausgehen, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.1.2010, Az. IV-3 RBs 95/09; Rogler, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 35 StVO Rn 100; Heß, in: Burmann u.a., Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, § 35 StVO Rn 9; auch schon OLG Köln, Beschluss vom 4.3.1980, Az. 3 Ss 127/80).
  • OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2135/17

    Haftungsverteilung nach Kollision eines Rettungswagens im Einsatz mit einem

    Vielmehr ist allein entscheidend, ob der Einsatzfahrer (der Zeuge L.) sich nach der ihm bekannten Lage für berechtigt halten durfte, die Sonderrechte in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2010, Az.: IV - 3 RBs 95/09, juris).
  • LG Saarbrücken, 01.07.2011 - 13 S 61/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen

    Vielmehr ist allein entscheidend, ob der Fahrer sich nach der ihm bekannten Lage aufgrund des Inhalts des Einsatzbefehls und der beschriebenen Krankheitssymptome für berechtigt halten durfte, die Sonderrechte aus § 35 Abs. 5 a StVO in Anspruch zu nehmen (OLG Düsseldorf, NZV 2010, 267 mwN.; vgl. auch Hentschel aaO § 35 StVO Rn. 5; Burmann aaO § 35 StVO Rn. 9).
  • LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13

    Verkehrsunfall, Einsatzfahrt, Polizei, Haftungsverteilung

    Für die Beurteilung, ob es sich um eine Einsatzfahrt iSd. § 35 Abs. 1 StVO handelt, kommt es nicht auf die spätere objektive Betrachtung nach Beendigung der Einsatzfahrt an, sondern darauf, ob der Fahrer sich nach der ihm bekannten Lage aufgrund des Inhalts des Einsatzbefehls für berechtigt halten durfte, die Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, OLG Düsseldorf, NZV 2010, 267 mwN.
  • OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11

    Haftungsquote bei Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Falle der

    Vielmehr ist allein entscheidend, ob der Fahrer sich nach der ihm bekannten Lage aufgrund des Inhalts des Einsatzbefehls und der beschriebenen Krankheitssymptome für berechtigt halten durfte, die Sonderrechte aus § 35 Abs. 5 a StVO in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2010, 267; OLG Köln, VRS 59, 382; OLG Celle, VRS 74, 220 f.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 35 StVO Rn. 5).
  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17

    (Der Eiltransport von im Notfall benötigten Blutkonserven stellt

    Insoweit führte das OLG Düsseldorf ergänzend aus, dass Fahrzeugen, die zum Blut- oder Organtransport verwendet werden, zwar die Eigenschaft eines Krankenkraftwagens fehle, es jedoch nicht ernsthaft zweifelhaft erscheine, dass auch diese Fahrzeuge zum Rettungsdienst gehörten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Januar 2010 IV-3 RBs 95/09, Rn. 13, juris).
  • AG Gotha, 08.05.2019 - 2 C 229/18

    Rettungswagen - Quotenbildung bei Verstoß gegen Gewährung von Wegevorrecht

    Das Bestehen eines Einsatzbefehls ist für die Annahme höchster Eile zur Rettung von Menschenleben keine zwingende Voraussetzung; liegt jedoch ein entsprechender Einsatzbefehl vor, darf der Fahrer eines Rettungsdienstfahrzeugs in der Regel davon ausgehen, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2010, Az. IV 3 Rbs 95/09, zitiert nach juris).
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