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   BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95   

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BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95 (https://dejure.org/1996,3795)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1996 - 3 RK 12/95 (https://dejure.org/1996,3795)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 3 RK 12/95 (https://dejure.org/1996,3795)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95
    Sie findet nach der Gesetzesbegründung ihre Rechtfertigung darin, "daß die Werke und Leistungen der selbständigen Kulturschaffenden meist überhaupt erst durch das Zusammenwirken mit dem Vermarkter (Verleger, Schallplattenproduzent, Konzertdirektion, Theater, Galerie und andere) dem Endabnehmer zugänglich werden" (BT-Drucks 9/26 S 16; vgl auch BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1).

    Das Gesetz geht insoweit, wie im Gesetzgebungsverfahren unwidersprochen hervorgehoben, davon aus, daß die Kulturschaffenden - wie Arbeitnehmer - ihre persönliche Arbeitsleistung einbringen, während die Vermarkter - wie Arbeitgeber - vorwiegend ihre technischen Apparate (zB Druckereien und andere Vervielfältigungseinrichtungen) und ihre kaufmännischen Fähigkeiten und organisatorischen Voraussetzungen (Verteilernetz) zur Verfügung stellen (BT-Drucks 9/26 S 17; vgl auch hierzu BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1).

    Dies ist, ausgehend von dem beschriebenen Rechtfertigungsgrund für die Künstlersozialabgabe, eine zwingende Folge des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl hierzu BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1 und BSGE 74, 117, 125 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4).

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 49/92

    Künstlersozialkasse - Nennung - Tätigkeitsbereich - Gerichtliche Überprüfung -

    Auszug aus BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95
    Die Bezugnahme auf § 24 KSVG schließt eine Einbeziehung der an Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte nur dann aus, wenn Tätigkeiten, die dem jeweils betroffenen Tatbestand fremd sind, nicht nebenher, sondern in einer organisatorisch verselbständigten Betriebseinheit wahrgenommen werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7).

    Die Beklagte war auch berechtigt, die Künstlersozialabgabe für einen zurückliegenden Zeitraum zu erheben, denn die Abgabepflicht entsteht nicht erst mit der bescheidmäßigen Festsetzung durch die Beklagte, sondern bereits mit der Aufnahme der die Abgabepflicht begründenden unternehmerischen Tätigkeit (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7).

  • BFH, 04.07.1986 - VII B 151/85

    Vollstreckung - Vollstreckungsersuchen - Leistungsbescheid - Schuldner

    Auszug aus BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95
    Eine Zahlungsaufforderung iS des jeweils anzuwendenden Vollstreckungsrechts, bei einer Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) des Bundes, also iS des § 3 Abs. 2 Buchst a VwVG (vgl hierzu BFHE 147, 5), ist nicht erforderlich.
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93

    Verpflichtung zur Abgabe der Künstlersozialabgabe - Definition eines Museums als

    Auszug aus BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95
    Er durfte sich vielmehr von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die in bezug auf die Gruppe der gelegentlichen Kunstverwerter offensichtlich sind (vgl hierzu BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • BSG, 28.02.1996 - 3 RK 15/95

    Künstlersozialabgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz -

    Auszug aus BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95
    Findet die Aufteilung in der Weise statt, daß ein Unternehmen die Erstaufnahmen und die Druckvorlagen für die Covers erstellt und an ein anderes Unternehmen zur Vervielfältigung, zum Coverdruck und zum Vertrieb veräußert, dann ist das erstgenannte Unternehmen hinsichtlich der an selbständige Künstler für die Erstellung der Cover-Druckvorlagen gezahlten Entgelte abgabepflichtig, wie der Senat in einem solchen Falle entschieden hat (BSG Urteil vom 28. Februar 1996 - 3 RK 15/95 -).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Auszug aus BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95
    Dies ist, ausgehend von dem beschriebenen Rechtfertigungsgrund für die Künstlersozialabgabe, eine zwingende Folge des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl hierzu BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1 und BSGE 74, 117, 125 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2020 - L 8 AL 3185/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.02.1996 (3 RK 12/95, in juris) genüge sogar die Festsetzung der von der Verwaltungsbehörde erhobenen Forderung und bedürfe es noch nicht einmal einer Zahlungsaufforderung.

    Die von der Beklagten (und dem LSG Baden-Württemberg in der Entscheidung vom 11.10.2017, a.a.O.) weiterhin herangezogenen Entscheidungen des BSG vom 28.02.1996 (3 RK 12/95) und vom 31.10.2012 (B 13 R 13/12 R, in juris) sind für den vorliegenden Fall unergiebig, da dort gerade keine Erstattungsbescheide streitgegenständlich waren, sondern die erstmalige Festsetzung von Künstlersozialabgabe bzw. von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; ein solcher Bescheid unterfällt von vornherein nicht der Regelung des § 50 Abs. 4 S. 1 SGB X, der sich explizit nur auf Bescheide, die die nach § 50 Abs. 1 SGB X zu erstattende Leistung im Sinne des § 50 Abs. 3 S. 1 SGB X festsetzen, bezieht.

  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 4/10 R

    Künstlersozialversicherung - Entwurf von Modeartikeln sowie von Gebrauchs- und

    Dem entspricht in der Rechtsprechung des BSG des Weiteren auch die Zuordnung jeglicher anderer Design-Berufe zum Typus des bildenden Künstlers iS des KSVG (vgl BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 9 - Gestaltung von CD-Covern; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 11 - Industriedesigner; Urteil vom 4.3.2004 - B 3 KR 15/03 R - Layouter; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 5 RdNr 7 - Web-Designer; Urteil vom 7.7.2005 - B 3 KR 7/04 R - Berufsfachschule für Designberufe; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 - Kommunikations- und Designkonzepte).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 3/05 R

    Künstlersozialversicherung - keine Künstlersozialabgabe für Honorarzahlungen

    Hierzu gehören zB die Materialkosten und sonstige zur Erstellung eines Kunstwerks notwendige Aufwendungen (BSG aaO), Zahlungen für die künstlerische Gestaltung von Covers und Booklets, die zur Vermarktung vervielfältigter Tonträger benötigt werden (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 9) sowie Ausfallhonorare für die Nichtveröffentlichung von Manuskripten (BSGE 75, 20 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 24.01.2018 - L 14 R 820/14

    Der Synchronregisseur als Gesamtverantwortlicher für den Film als Gesamtkunstwerk

    Er entspricht damit zum Beispiel dem Begriff des Produzenten (BSG, Urteil vom 28.02.1996, 3 RK 12/95).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.11.2004 - L 1 KR 56/03

    Höhe der Künstlersozialabgabe eines Herstellers von Tonträgern; Aufhebung des

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 9), gegen die sich die Klägerin im Grundsatz auch nicht wendet und die der Senat auch für überzeugend ansieht.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2017 - L 2 R 1565/17

    Verrechnung einer Rentenleistung aufgrund des Verrechnungsersuchens eines anderen

    Daher unterliegen diese Forderungen der Beigeladenen - da die zu Grunde liegenden Erstattungsbescheide unanfechtbar sind - von vornherein der 30-jährigen Verjährung gemäß § 52 Abs. 2 SGB X. Als Verwaltungsakt im Sinne des § 52 Abs. 1 SGB X ist nämlich bereits derjenige anzusehen, der den Verpflichteten erstmalig zur Leistungserbringung auffordert, also der Erstattungsbescheid nach § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB X selbst (vgl. BSG vom 28. Februar 1996 - 3 RK 12/95 - SozR 3 - 5425 § 25 Nr. 9; LSG Hamburg, Urteil vom 24. April 2008 - L 5 AL 37/06 - ; Bayer. LSG, Urteil vom 14. November 2007 - L 13 R 157/07 - ; Hessisches LSG, Urteil vom 27. April 2012 - L 7 SO 58/10 - ; Engelmann in von Wulffen / Schütze, SGB X, 8. Auflage, § 52 Rdnr. 10a; Becker in Hauck / Noftz, Sozialgesetzbuch X, § 52 Rdnr. 30; a.A. Merten in Hauck/Noftz, a. a. O., § 50 Rdnr. 96).
  • LSG Hamburg, 24.04.2008 - L 5 AL 37/06

    Verjährung von Erstattungsansprüchen bzw. Rückzahlungsansprüchen wegen Zahlungen

    Daher unterliegen sämtliche Forderungen - da die zugrunde liegenden Erstattungsbescheide unanfechtbar sind - von vornherein der dreißigjährigen Verjährung gemäß § 52 Abs. 2 SGB X a.F. i.V.m. § 218 Abs. 1 BGB a.F ... Als Verwaltungsakt i.S.d. § 52 Abs. 1 SGB X a.F. ist nämlich bereits derjenige anzusehen, der den Verpflichteten erstmalig zur Leistungserbringung auffordert, also der Erstattungsbescheid nach § 50 Abs. 3 S. 1 SGB X selbst (vgl. BSG vom 28.2.1996 - 3 RK 12/95 - SozR 3-5425 § 25 Nr. 9, S. 47).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2002 - L 13 RA 2654/00
    Durch Bekanntgabe des Bescheids vom 9. Dezember 1996 , mit welchen die Beklagte die bezifferte Beitragsforderung durchgesetzt hat (zum Durchsetzungsbescheid vgl. BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 9) wurde die Verjährung unterbrochen (vgl. § 52 Abs. 1 Satz1 SGB X).
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