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   BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96   

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https://dejure.org/1997,855
BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96 (https://dejure.org/1997,855)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1997 - 3 RK 15/96 (https://dejure.org/1997,855)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1997 - 3 RK 15/96 (https://dejure.org/1997,855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 80, 136
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 37/04 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft von Webdesignern

    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte schließlich auf die Rechtsprechung des Senats zur Abgrenzung von Handwerk und Kunst (BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Cembalobauer; BSGE 82, 164 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 - Feintäschner).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KS 2/07 R

    Künstlersozialversicherung - Tätigkeit mit Schwerpunkt auf dem Einsatz

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass handwerkliche Tätigkeiten, auch wenn ihnen ein gestalterischer Freiraum immanent ist (zB Steinmetze, Goldschmiede und andere Kunsthandwerker sowie Fotografen), entsprechend der historischen Entwicklung und der allgemeinen Verkehrsauffassung grundsätzlich nicht zum Bereich der Kunst im Sinne des KSVG gehören (vgl BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 zum Musikinstrumentenbauer; BSGE 82, 164 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 zum Feintäschner).

    Ein Handwerker bzw Kunsthandwerker kann zum Einen dadurch zum Künstler werden, dass er mit seiner Tätigkeit sein angestammtes handwerkliches Berufsfeld verlässt und einen künstlerischen Berufsbereich wählt, wie es zB bei Industrie- und Produktdesignern, Schmuckdesignern, Modedesignern und künstlerischen Fotografen/Werbefotografen der Fall ist (vgl BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 zum Musikinstrumentenbauer; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 3 zum Werbefotografen; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11 zur Gemäldefotografie für ein Diaarchiv; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 11 zum Industriedesigner; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 13 zum Modellbauer ausgestorbener Tiere; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 4 zur Visagistin).

    Zum Anderen ist trotz der handwerklichen Arbeit nach eigenen Entwürfen eine Zuordnung zum Bereich der Kunst dann möglich, wenn ein Tätowierer ähnlich wie ein Kunsthandwerker mit seinen Werken in Kunstkreisen als Künstler anerkannt und behandelt wird (BSGE 80, 136, 138 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5; BSGE 82, 164 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8).

  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des

    In solchen Fällen ist ausgehend vom Künstlerbericht mit seinen Katalogberufen als Einordnungshilfe vielmehr selbstständig nachzuvollziehen, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach den für die Aufstellung des Künstlerberichts maßgebenden Kriterien einem der drei Bereiche künstlerischer Tätigkeit zuzuordnen ist und ob sie weder als Traditions- und Brauchtumspflege (BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 3 - japanische Teezeremonie) noch als (kunst) handwerkliche Tätigkeit (vgl BSGE 98, 152 = SozR 4-5425 § 2 Nr. 11 - Tätowierer; BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Musikinstrumentenbauer; BSGE 82, 164 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 - Feintäschner) aus dem Schutzbereich des KSVG auszugrenzen ist (so zuletzt Urteil des Senats vom 15.11.2007, SozR 4-5425 § 2 Nr. 12 - Kalligraf).
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