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   BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63   

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https://dejure.org/1964,2326
BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63 (https://dejure.org/1964,2326)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1964 - 3 RK 23/63 (https://dejure.org/1964,2326)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1964 - 3 RK 23/63 (https://dejure.org/1964,2326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuschuss für jeden Entbindungsfall im Rahmen der Familienwochenhilfe; Fortgeltung von Recht der Weimarer Republik; Suspensionen des § 205 d Reichsversicherungsordnung (RVO), nur zeitliche Außerkraftsetzung; Wegfall nationalsozialistischer Normen; Gesetzesanwendung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 21, 209
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63
    Nähere Bestimmungen durch ein Bundesgesetz waren nur insoweit erforderlich, als der Zeitpunkt festzulegen war, zu dem der Bund "die Ausgaben" (Art. 120 Abs. 2 GG) - nämlich die Ausgaben für die in Abs. 1 genannten Aufwendungen - übernahm, wovon wiederum der Übergang der "Einnahmen" auf den Bund abhing - vgl. Art. 106 Abs. 1 GG - (BVerfGE 14, 221, 234), ferner § 3 des Ersten Überleitungsgesetzes, der allerdings die schon im Rechnungsjahr 1949 auf den Bund übergegangenen Zölle nicht erwähnt.

    Dem Ersten Überleitungsgesetz kann ein solcher derogierender Gesetzeswille nicht entnommen werden, weil dieses Gesetz seiner Zwecksetzung nach nur den Art. 120 GG auszuführen bestimmt ist und diese Vorschrift ausschließlich die finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bund und Ländern regelt (vgl. BVerfGE 14, 221, Leitsatz 1).

    Sie bestimmt nur, daß der Bund, nicht die, Länder, die in Art. 120 Abs. 1 GG genannten Aufwendungen zu tragen hat, wenn Ansprüche gegen den Staat gegeben sind (BVerfGE 14, 221, 233).

  • BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57

    Zuteilung von Siedlungsland. Gleichheitssatz

    Auszug aus BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63
    Sie erfaßt daher nur solche Ansprüche, die vor dem Zusammenbruch entstanden sind und läßt solche Ansprüche gegen die "Funktionsnachfolger" unberührt, die nach der Funktionsnachfolge gegen diese neu begründet worden sind (BGH in BGHZ 29, 22, 25 und 29, 76, 83).
  • BGH, 04.12.1958 - III ZR 95/57

    Unter § 2 Nr. 1 AKG fallende Ansprüche

    Auszug aus BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63
    Sie erfaßt daher nur solche Ansprüche, die vor dem Zusammenbruch entstanden sind und läßt solche Ansprüche gegen die "Funktionsnachfolger" unberührt, die nach der Funktionsnachfolge gegen diese neu begründet worden sind (BGH in BGHZ 29, 22, 25 und 29, 76, 83).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56

    Kriegsfolgelasten I

    Auszug aus BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63
    Dem Bundesgesetzgeber ist damit vom Grundgesetz unbezweifelbar eine gewisse gesetzgeberische Freiheit eingeräumt worden: Sind ernsthafte Zweifel möglich, ob es sich um Aufwendungen für Kriegsfolgelasten i. S. des Art. 120 GG handelt, so ist der Bundesgesetzgeber befugt, die Zweifel verbindlich auszuräumen (BVerfGE 9, 305, 330).
  • BVerfG, 28.04.1954 - 1 BvL 85/53

    Besatzungsrecht

    Auszug aus BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63
    Deshalb liegt für die britische Zone unmittelbares Besatzungsrecht zu § 205 d RVO - das vom Grundgesetz nicht berührt worden wäre, sondern auch nach dem ersten Zusammentritt des Bundestags als Besatzungsrecht zur Disposition der Besatzungsmächte gestanden hätte (vgl. BVerfGE 3, 368, 374 f.; BSG 2, 188, 194), nicht vor.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63
    Zwar gab es Rechtsverhältnisse, die vom nationalsozialistischen Gedankengut so geprägt waren, daß sie vom Bestehen der nationalsozialistischen Herrschaftsform schlechthin abhängig waren und den Untergang dieses Regimes nicht überlebten, wie es für das Beamtenverhältnis erwogen wurde (vgl. BVerfGE 3, 58, 85 ff.).
  • BSG, 16.11.1978 - 3 RK 29/76

    AOK - Garantiehaftung - Grundsicherung der Bevölkerung - Grundgesetzliche

    120 Abs. 1 Satz 4 GG kein eigenständiger Zahlungsanspruch ableiten (vgl BVerfGE 14, 221, 253, 255; BSGE 21, 209, 216), jedoch bezweckt diese Verfassungsnorm, eine Lastenverteilung vorzunehmen und - sofern eine Zuschußverpflichtung zu den Lasten der Sozialversicherung besteht - diese Finanzverantwortung der Bundesrepublik zu übertragen.
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 59/81

    Differenzierung von Beiträgen - Freiwillige AOK-Mitglieder - Verstoß gegen

    In solchen Fällen ist ein Gewohnheitsrecht nur anzunehmen, wenn aufgrund einer langdauernden, von Rechtsüberzeugung getragenen Übung alle, "die es angeht", darauf vertrauen dürfen, daß auch in Zukunft entsprechend dieser Übung verfahren werde (vgl. dazu besonders BSGE 11, 126, 128; 20, 10, 18; 21, 209, 219).
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 7/85
    Rechtsprechung der Gerichte beruhenden Übung, die durch Rechtsüberzeugung getragen wird und nicht nur nach dem Willen der unmittelbar Beteiligten, sondern auch der Allgemeinheit Ausdruck geltenden Rechts ist (BSGE 11.126, 128; 20, 10, 18; 21, 209, 219; 56, 185, 188 f).
  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 8/83

    Berechnung der Beiträge zur Unfall- und Krankenversicherung für Seeleute -

    In einem solchen Fall ist ein Gewohnheitsrecht nur anzunehmen, wenn aufgrund einer langdauernden, von Rechtsüberzeugung getragenen Übung alle, "die es angeht", darauf vertrauen dürfen, daß auch in Zukunft entsprechend dieser Übung verfahren werde (vgl. dazu besonders BSGE 11, 126, 128; 20, 10, 18; 21, 209, 219).
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 6/85
    Rechtsprechung der Gerichte beruhenden Übung, die durch Rechtsüberzeugung getragen wird und nicht nur nach dem Willen der unmittelbar Beteiligten, sondern auch der Allgemeinheit Ausdruck geltenden Rechts ist (BSGE 11.126, 128; 20, 10, 18; 21, 209, 219; 56, 185, 188 f).
  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 9/71

    OKK - Beihilfe - Unzureichende Regelleistungen - Gemeindeverband - Bund -

    Nach Art° 120 Abs, 1 GG idF des Gesetzes vom 500 Juli 1965 (BGBl I 649) trägt der Bund neben den Kriegsfolgelasten (Sätze 1 bis 5) "die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung" (Satz 4), Daß diese Vorschrift - wie die übrigen Regelungen in Art" 120 Abs" 1 GG - für sich allein keinen Zahlungsanspruch begründet, sondern nur die Lastenverteilung regelt, wenn ein solcher Anspruch nach anderen Vorschriften besteht, entspricht allgemeiner Auffassung (Vg1° BVerfGE 14, 221, 255, 255; BSG 21, 209, 216)" Besteht indessen ein solcher Anspruch nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Gesetzen über die Sozialversicherung, dann soll der Sinn des Art° 120 Abs" 1 Satz 4 - das ist.
  • BSG, 29.07.1964 - 3 RK 51/59
    Weder ist ein entsprechender Akt der Gesetzgebung erfolgt, noch ist diese Vorschrift Kraft Gewohnheitsrechts im Lande Bremen aufgehoben worden (vergleiche BSG 1964-07-29 3 RK 23/63).
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