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   BSG, 16.12.1965 - 3 RK 33/62   

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BSG, 16.12.1965 - 3 RK 33/62 (https://dejure.org/1965,4572)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1965 - 3 RK 33/62 (https://dejure.org/1965,4572)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1965 - 3 RK 33/62 (https://dejure.org/1965,4572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialversicherungsträger - Örtliche Zuständigkeit des Sozialversicherers - Bundesunmittelbare Zuständigkeit - Zuständigkeit einer Betriebskrankenkasse - Lage der festen Betriebstätten - Sitz der Betriebe - Bundesunmittelbarer Versicherungsträger

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 171
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.09.1961 - 3 RK 72/57
    Auszug aus BSG, 16.12.1965 - 3 RK 33/62
    Nicht von Bedeutung sei es dagegen" daß die Verwaltungstätigkeit eines Versicherungsträgers zentral an einer Stelle erledigt werde, auch wenn das wegen der modernen Nachrichten- und Verkehrsmittel nicht zu Unzuträglichkeiten führe° Im vorliegenden Falle liege eine mehr als nur geringfügige Erstreckung des Zuständigkeitsbereiches über das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg hinaus im obengenannten Sinne vor° Gegen dieses Urteil hat die klagende BKK Revision eingelegt mit dem Antrage, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. August 1961 zurückzuweisen° Zur Begründung der Revision hat sie ausgeführt: Die Auffassung des LSG und die Auslegung der zitierten BSG-Entscheidung gehe fehl° Das BSG habe es ausdrücklich dahinstchen lassen, ob der funktionellen oder der territorialen Auslegung der Vorzug zu geben sei° Auch nach dem Inkrafttreten des BVAG sei in der Rechtsprechung des BSG diese Rechtsfrage offengeblieben (Hinweis auf BSG 15, 127).

    Die Revision der klagenden BKK ist nicht begründet" Recht hat das LSG angenommen, daß die klagende BKK ein bundesunmittelbarer Sozialversicherungsträger ist und deshalb der Aufsicht des Bundesversicherungsamts untersteht° Nach @ 2 Abs. 1 Satz 1 BVAG vom 9° Mai 1956 (BGBl I 415) führt das Bundesversicherungsamt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversichemngsträger" Zur Kennzeichnung des entscheidenden Merkmals für die Bundesunmittelbarkeit von Sozialversicherungsträgern verwendet die genannte Vorschrift dieselbe Formulierung wie Art° 87 Abs° 2 GG: Voraussetzung ist, daß "deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt", Das Vorliegen dieses verfassungsrechtlichen Merkmals (vgl" dazu BSG 15, 127, 131) hat die Bundesunmittclbarkeit eines SoZialversicherungsträgers zur Folge, ohne daß es eines Verleihungsakts zur Erlangung der Bundesunmittelbarkeit bedarf (BSG 1, 17, 32)" Damit hat das Grundgesetz in entschiedcner Abkehr von dem bisher gültigen Einteilungsprinzip die Frage der Bundes- oder Landesunmittelbarkeit vom räumlichen Zuständigkeitsbereich des Versicherungsträgers abhängig gemacht° Bis zum Zusammenbruch im Jahre 1945 - und der dadurch bedingten Einstellung der Tätigkeit des ReichsVersicherungsamts führten -.

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R

    Krankenversicherung - aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer geöffneten

    Der Regelungsgehalt entfällt nicht etwa deshalb, weil Versicherungsträger der Aufsichtsbehörde - hier der Beklagten - durch das Gesetz zugewiesen werden, ohne dass es eines Umsetzungsaktes bedarf (vgl BSGE 24, 171, 172 = SozR Nr. 3 zu GG Art. 87).

    Schon zum Recht der RVO hat die Rechtsprechung des BSG in Parallelbereichen die örtliche Lage der für die Versicherten maßgeblichen "festen Betriebsstätten" als maßgeblich angesehen (vgl für Betriebskrankenkassen BSGE 24, 171, 174 = SozR Nr. 3 zu GG Art. 87).

    Die Rechtsprechung des BSG vertrat bereits zum früheren Rechtszustand bei unmittelbarer Anwendung des Art. 87 Abs. 2 GG die Auffassung, dass eine betriebsbezogene räumliche Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs einer KK zu Änderungen der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit führt (vgl für Betriebskrankenkassen BSGE 24, 171, 174 = SozR Nr. 3 zu GG Art. 87) .

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 860/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

    (b) Der Zuständigkeitsbereich iSd. Art. 87 Abs. 2 GG ist räumlich gemeint und nach dem Gebiet zu beurteilen, innerhalb dessen die für die jeweils relevante Sozialversicherung maßgeblichen Anknüpfungspunkte bestehen (so bereits BSG 16. Dezember 1965 - 3 RK 33/62 - BSGE 24, 171) .
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 829/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

    (b) Der Zuständigkeitsbereich iSd. Art. 87 Abs. 2 GG ist räumlich gemeint und nach dem Gebiet zu beurteilen, innerhalb dessen die für die jeweils relevante Sozialversicherung maßgeblichen Anknüpfungspunkte bestehen (so bereits BSG 16. Dezember 1965 - 3 RK 33/62 - BSGE 24, 171) .
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

    (b) Der Zuständigkeitsbereich iSd. Art. 87 Abs. 2 GG ist räumlich gemeint und nach dem Gebiet zu beurteilen, innerhalb dessen die für die jeweils relevante Sozialversicherung maßgeblichen Anknüpfungspunkte bestehen (so bereits BSG 16. Dezember 1965 - 3 RK 33/62 - BSGE 24, 171) .
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 946/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

    (b) Der Zuständigkeitsbereich iSd. Art. 87 Abs. 2 GG ist räumlich gemeint und nach dem Gebiet zu beurteilen, innerhalb dessen die für die jeweils relevante Sozialversicherung maßgeblichen Anknüpfungspunkte bestehen (so bereits BSG 16. Dezember 1965 - 3 RK 33/62 - BSGE 24, 171) .
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

    (b) Der Zuständigkeitsbereich iSd. Art. 87 Abs. 2 GG ist räumlich gemeint und nach dem Gebiet zu beurteilen, innerhalb dessen die für die jeweils relevante Sozialversicherung maßgeblichen Anknüpfungspunkte bestehen (so bereits BSG 16. Dezember 1965 - 3 RK 33/62 - BSGE 24, 171) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - L 5 KR 14/11

    Krankenversicherung - Aufsicht - Klagebefugnis einer Krankenkasse gegen Maßnahmen

    Damit gleicht dieser Fall dem vom Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 16. Dezember 1965 (Az.: 3 RK 33/62 in SozR Nr. 3 zu GG Art. 87) entschiedenen, in dem das Bundesversicherungsamt ebenfalls nach einem (umstrittenen) Zuständigkeitswechsel die klagende Betriebskrankenkasse zur Übersendung diverser Unterlagen aufgefordert hatte.
  • LSG Hessen, 08.10.2015 - L 1 KR 150/15

    Krankenversicherung

    Die Rechtsprechung des BSG vertrat bereits zum früheren Rechtszustand bei unmittelbarer Anwendung des Art. 87 Abs. 2 GG die Auffassung, dass eine betriebsbezogene räumliche Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs einer KK zu Änderungen der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit führt (vgl für Betriebskrankenkassen BSGE 24, 171, 174 [BSG 16.12.1965 - 3 RK 33/62] = SozR Nr. 3 zu GG Art. 87).
  • LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 567/11

    Die Qualifizierung einer Ortskrankenkasse als eine bundesunmittelbare

    Bei Gebietskrankenkassen kommt es insoweit ausschließlich auf die satzungsmäßige Festlegung des örtlichen Zuständigkeitsbereichs an (vgl. schon BSG, Urteil vom 16.12.1965 - 3 RK 33/62 - BSGE 24, 171).
  • LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 608/11

    In der Satzung festgelegter Zuständigkeitsbereich gibt Auskunft über die

    Bei Gebietskrankenkassen kommt es insoweit ausschließlich auf die satzungsmäßige Festlegung des örtlichen Zuständigkeitsbereichs an (vgl. schon BSG, Urteil vom 16.12.1965 - 3 RK 33/62 - BSGE 24, 171).
  • LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 865/11

    In der Satzung festgelegter Zuständigkeitsbereich gibt Auskunft über die

  • LAG Niedersachsen, 13.09.2011 - 3 Sa 147/11

    Bei der Beurteilung einer Ortskrankenkasse als bundesunmittelbare Körperschaft

  • BSG, 13.11.1985 - 8 RR 5/83

    Rechtswidrige Genehmigung einer Betriebskrankenkasse - Zulässigkeit einer

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2011 - 3 Sa 607/11

    In der Satzung festgelegter Zuständigkeitsbereich gibt Auskunft über die

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - L 5 KR 2/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufsichtsklage - einstweiliger Rechtsschutz -

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