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   BSG, 15.11.1973 - 3 RK 57/72   

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https://dejure.org/1973,3863
BSG, 15.11.1973 - 3 RK 57/72 (https://dejure.org/1973,3863)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1973 - 3 RK 57/72 (https://dejure.org/1973,3863)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1973 - 3 RK 57/72 (https://dejure.org/1973,3863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsträger - Vertreterversammlung - Wahl - Anfechtung - Friedenswahl

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 242
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 785/95

    Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer: Wahlprüfung - gerichtliche

    Die weitere Anforderung des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, daß nämlich demokratische Legitimation nur durch Wahlen vermittelt werden kann, die (zumindest) - bezogen auf den Kreis der zum jeweiligen Legitimationsträger Gehörigen, bei zulässiger Gliederung nach Gruppen auf den Kreis der Gruppenzugehörigen - allgemein und gleich sind, ergibt sich indes schon unmittelbar aus dem demokratischen Prinzip selbst und gilt damit für jedwede Staatsgewalt, auch für die mittelbar-staatliche Gewalt im Bereich der funktionalen Selbstverwaltung (dies übersieht BSGE 36, 242 ).

    Ob als ein derartiger Sachzwang auch ein Kosten-Nutzen-Vergleich angesehen werden kann, wie er für die funktionale Selbstverwaltung im Bereich der Sozialversicherung ins Feld geführt wird (BSGE 36, 242 ; Ruland in: Wannagat, SGB IV, § 46 Rdnr. 21 m.w.N.), erscheint zweifelhaft, mag aber dahinstehen; für den überschaubaren Bereich einer Handwerkskammer fallen die Kosten einer ''streitigen'' Wahl offenkundig nicht ins Gewicht.

    Als Sachzwang im erwähnten Sinne kommt indes ein typischerweise geringes Interesse an einer Wahl in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. vom 27.03.1980 - 5 C 2.79 -, GewArch 1980, 296 = Buchholz 451.09 IHKG Nr. 7 ; BSGE 36, 242 ).

    Das setzt aber voraus, daß zuvor sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind, einem zu besorgenden geringen Wahlinteresse aufzuhelfen (ebenso Ruland a.a.O., § 46 Rn 22; Emde, Die demokratische Legitimation der funktionalen Selbstverwaltung, S. 440 f.; vgl. BSGE 23, 92 ; 36, 242 ).

  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 173/18

    Sozialwahlen 2017 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und

    Das Anfechtungsrecht beschränkt sich dabei nicht auf die Gruppe, der der Kläger angehört (vgl. BSG, Urteil vom 15. November 1973, 3 RK 57/72, juris, Rn. 8; BSG, Urteil vom 28. Mai 1965, 6 RKa 21/63, juris, Rn. 22).

    Ob eine Übertragung dieser Grundsätze auf Sozialversicherungswahlen nur mit Einschränkungen möglich (BSG, Urteil vom 15. November 1973, 3 RK 57/72, juris, Rn. 13) oder über Art. 3 Abs. 1 GG der in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG enthaltene Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit auch für Wahlen zur Vertreterversammlung verbindlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 98/96 R, juris, Rn. 20 f., für Wahlen zur Vertreterversammlung der KÄV), kann dahinstehen.

  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 6/22 R

    Sozialwahlen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ungültig?

    Diese rechtliche Eigenständigkeit der Wahlen in den jeweiligen Gruppen rechtfertigt die Zulässigkeit entsprechender Teilanfechtungsklagen in Wahlprüfungsverfahren (so im Ergebnis auch BSG Urteile vom 8.9.2015 - B 1 KR 28/14 R - BSGE 119, 286 = SozR 4-2400 § 48 Nr. 2; vom 13.9.2005 - B 2 U 21/04 R - SozR 4-2400 § 57 Nr. 2 sowie vom 15.11.1973 - 3 RK 57/72 - BSGE 36, 242, 243 = SozR Nr. 1 zu § 7 SVwG; vgl auch BAG Beschluss vom 12.2.1960 - 1 ABR 13/59 - BetrR 1960, 188 = juris RdNr 9 f) .
  • BSG, 13.10.2022 - B 2 U 5/22 R

    Wahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der

    Diese rechtliche Eigenständigkeit der Wahlen in den jeweiligen Gruppen rechtfertigt die Zulässigkeit entsprechender Teilanfechtungsklagen in Wahlprüfungsverfahren (so im Ergebnis auch BSG Urteile vom 8.9.2015 - B 1 KR 28/14 R - BSGE 119, 286 = SozR 4-2400 § 48 Nr. 2; vom 13.9.2005 - B 2 U 21/04 R - SozR 4-2400 § 57 Nr. 2 sowie vom 15.11.1973 - 3 RK 57/72 - BSGE 36, 242, 243 = SozR Nr. 1 zu § 7 SVwG; vgl auch BAG Beschluss vom 12.2.1960 - 1 ABR 13/59 - BetrR 1960, 188 = juris RdNr 9 f) .
  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 58/91

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Wahlen - Beiladung - Sozialgerichtsverfahren -

    Das Anfechtungsrecht ist deshalb nicht darauf beschränkt, Fehler geltend zu machen, die den Kläger selbst oder die Gruppe betreffen, der er angehört; die Wahlanfechtungsklage kann auch gegen die Wahl von Vertretern einer anderen Gruppe gerichtet werden (BSGE 36, 242 = SozR Nr. 1 zu § 7 SVwG).
  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18

    Sozialversicherung

    Ob eine Übertragung dieser Grundsätze auf Sozialversicherungswahlen nur mit Einschränkungen möglich (BSG, Urteil vom 15. November 1973, 3 RK 57/72, juris, Rn. 13) oder über Art. 3 Abs. 1 GG der in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG enthaltene Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit auch für Wahlen zur Vertreterversammlung verbindlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 98/96 R, juris, Rn. 20 f., für Wahlen zur Vertreterversammlung der KÄV), kann dahinstehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

    Im übrigen hat auch das BSG derartige Wahlen ausdrücklich als verfassungsgemäß anerkannt (BSGE 36, 242).
  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 174/18

    Sozialversicherung

    Ob eine Übertragung dieser Grundsätze auf Sozialversicherungswahlen nur mit Einschränkungen möglich (BSG, Urteil vom 15. November 1973, 3 RK 57/72, juris, Rn. 13) oder über Art. 3 Abs. 1 GG der in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG enthaltene Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit auch für Wahlen zur Vertreterversammlung verbindlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. Januar 1998, B 6 KA 98/96 R, juris, Rn. 20 f., für Wahlen zur Vertreterversammlung der KÄV), kann dahinstehen.
  • BSG, 23.04.1975 - 8 RU 62/73
    muß, die den Anforderungen des Art. 28 Abs° 1 Satz 2 GG genügen (vgl.° BSG 36, 242, 245 f°)".
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