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   BSG, 21.03.1978 - 3 RK 61/77   

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https://dejure.org/1978,1320
BSG, 21.03.1978 - 3 RK 61/77 (https://dejure.org/1978,1320)
BSG, Entscheidung vom 21.03.1978 - 3 RK 61/77 (https://dejure.org/1978,1320)
BSG, Entscheidung vom 21. März 1978 - 3 RK 61/77 (https://dejure.org/1978,1320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Übernahme der Kosten eines angeschafften Autokindersitzes; Prägung der sozialen Krankenversicherung durch das Sachleistungsprinzip ; Ersatz der Hilfsmittel zur Besserung der Folgen eines regelwidrigen Körperzustandes in medizinischer Hinsicht ; Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Autokindersitz als Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung

  • sotev.com (Leitsatz)

    § 182 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c RVO; § 182b RVO
    Autokindersitz als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 9/76

    Orthopädische Schuhe als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 3 RK 61/77
    Dementsprechend sind seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (RehaAnglG vom 7. August 1974, BGBl. I 1881), also seit dem 1. Oktober 1974 (§ 45 Abs. 1 RehaAnglG) auch Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel - anders als nach vorherigem Recht (§ 187 Nr. 3 RVO a.F.) - ausschließlich Gegenstand von Sachleistungen der sozialen Krankenversicherung (BSGE 42, 229 - SozR 2200 § 182b Nr. 2).

    Solche Mehrausgaben sind - auch das hat der Senat bereits entschieden -, wenn sie nicht der Eigenverantwortung überlassen sind, allenfalls von den Leistungsträgern zu übernehmen, die - wie z.B. die Kriegsopferversorgung - nach den Grundsätzen des Schadenersatzes zu leisten haben (vgl. BSGE 42, 229, 232 = SozR 2200 § 182b Nr. 2 Seite 4).

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 3 RK 61/77
    Andererseits ist - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - hier vorwiegend für jene Maßnahmen kein Raum, die nicht auf die Behinderung selbst zielen, sondern deren Folgen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder auch nur privatem Gebiet betreffen.
  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

    Auszug aus BSG, 21.03.1978 - 3 RK 61/77
    Sie müssen dazu dienen, die natürlichen Funktionen eines nicht oder nicht voll funktionsfähigen Körperorgans zu ersetzen oder zu ergänzen (BSGE 37, 138, 141 - SozR 2200 § 187 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 4 KR 40/22

    Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfe - Leistung zur Mobilität -

    Ein normales KFZ, wie es hier von der Antragstellerin begehrt wird, ist aber ein Gebrauchsgegenstand des alltäglichen Lebens im Sinne des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V, da KFZ auch von nicht behinderten Personen regelmäßig zur Fortbewegung genutzt werden und nicht für die speziellen Bedürfnisse von kranken oder behinderten Menschen konzipiert und hergestellt werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21. März 1978, Aktenzeichen 3 RK 61/77, Rn 10f. zu einem normalen Autokindersitz; Nolte in Kassler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Werkstand 117. Ergänzungslieferung, Dezember 2021, zu § 33 SGB V, Rn 22-22c m.w.N.).
  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 26/78

    Automatische Toilettenanlage als Hilfsmittel iS des RVO § 182b

    Zwar sei § 182b RVO i.d.F. des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 6. August 1974 anzuwenden, ein clos-o-mat könne aber nach den vom 3. Senat des BSG mit seinen Urteilen vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 -, 15. Februar 1978 - 3 RK 36/76 - , 21. März 1978 - 3 RK 61/77 und 18. Mai 1978 - 3 RK 70/77 - aufgestellten Grundsätzen nicht als Hilfsmittel im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden.

    Die durch die Fehlbildung der Arme bedingte Behinderung bei der Toilettenbenutzung kann auch nicht - wie im Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 27. Juni 1978 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 15. Februar 1978 (3 RK 67/76 Kraftfahrzeugzusatzgerät - KVRS 2240/23 sowie 3 RK 36/76 Blindenschriftschreibmaschine - KVRS 2240/24) und vom 21. März 1978 (3 RK 61/77 - normaler Autokindersitz - KVRS 2240/25) geschehen - als nachteilige Folgeerscheinung der körperlichen Behinderung auf privatem Gebiet angesehen werden.

    In dem Umfang, in dem ein Hilfsmittel zugleich anderen Zwecken dient, etwa ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ist, besteht keine Leistungspflicht der Kasse (Urteile vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 a.a.O. - und vom 21. März 1978 - 3 RK 61/77 a.a.O.).

  • LSG Hessen, 26.05.1982 - L 8 KR 1024/79

    Diät; Mineralwasser; Arzneimittel

    In dem Umfange, in dem ein Hilfsmittel zugleich anderen Zwecken diene, etwa ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens sei, bestehe keine Leistungspflicht der Krankenkasse (vgl. BSG, Urteil vom 10.11.1977, 3 RK 7/77; Urteil vom 21.3.1978, 3 RK 61/77; Urteil vom 19.12.1978, 3 RK 2/78).
  • SG Stade, 19.08.2004 - S 1 KR 133/03
    Sie hält ihre Entscheidung für rechtmäßig und verweist ergänzend auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. März 1978 (Az: 3 RK 61/77).
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