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   BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77   

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BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77 (https://dejure.org/1977,300)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1977 - 3 RK 7/77 (https://dejure.org/1977,300)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 (https://dejure.org/1977,300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als Hilfsmittel iS des RVO § 182b

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzliche Krankenversicherung - Hilfsmittel - Blindenführhund

  • dvbs-online.de (Kurzinformation)

    Eigenschaft des Blindenführhundes als Hilfsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 133
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Der ausdrückliche gesetzliche Ausschluß der allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens stellt dies nur klar; er war in der Ursprungsfassung des § 182b Reichsversicherungsordnung (eingefügt durch Gesetz vom 7. August 1974 - BGBl I 1881 -) noch nicht enthalten, vielmehr von der Rechtsprechung entwickelt worden (BSGE 45, 133, 134 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 4).
  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78

    Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die Weitergewährung entsprechender Zahlungen lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 13. Januar 1978 ab, weil nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 - die Übernahme von Anschaffungs- und Unterhaltskosten für einen Blindenhund nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse falle.

    Im letzteren Fall hätte das von der Beklagten im angefochtenen Bescheid für die Leistungseinstellung lediglich angeführte Urteil des BSG vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 - gemäß § 1744 RVO eine neue Prüfung zu Lasten des Klägers ohnehin nicht rechtfertigen können.

    Der erkennende Senat vermag der im angefochtenen Bescheid der Beklagten angeführten Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 10. November 1977 (BSGE 45, 133 = SozR 2200 § 182b Nr. 4) nicht zu folgen, wonach die Hilfsmitteleigenschaft des Blindenführhundes zu verneinen sei, weil als Funktionsstörung nur der Verlust der Sehfähigkeit berücksichtigt werden könne, die "Funktionsweise" des Hundes aber dem Blinden keinen dem Sehen vergleichbaren Ersatz verschaffe.

    Ein derartiges "unmittelbares" Hilfsmittel ist auch dann gegeben, wenn es nicht direkt am Körper ausgleichend wirkt (BSGE 45, 133, 134; SozR 2200 § 182b Nrn. 12, 13 und 16).

    Der erkennende Senat konnte die Hilfsmitteleigenschaft eines Blindenführhundes ohne Anrufung des Großen Senats des BSG (§ 42 SGG) entscheiden, weil der 3. Senat des BSG auf Anfrage des erkennenden Senats mitgeteilt hat, daß er an seiner im Urteil vom 10. November 1977 a.a.O. insoweit vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung nicht festhält.

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Bereits für diese Vorschrift hatte der erkennende Senat (BSGE 45, 133, 134 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 4) entschieden, daß der vom Gesetzgeber angestrebte Leistungsumfang nicht aus dem (zu weiten) Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift abgelesen, sondern nur unter Berücksichtigung seiner Einbettung in das Gesamtsystem der sozialen Sicherheit bestimmt werden kann.
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Bereits für diese Vorschrift hatte der erkennende Senat (BSGE 45, 133, 134 = SozR 2200 § 182b Nr. 4) entschieden, daß der vom Gesetzgeber angestrebte Leistungsumfang nicht aus dem (zu weiten) Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift abgelesen, sondern nur unter Berücksichtigung seiner Einbettung in das Gesamtsystem der sozialen Sicherheit bestimmt werden kann.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13

    Blindenführhund kann auch neben Blindenlangstock zustehen

    Soweit der 3. Senat des BSG im Urteil vom 10.11.1977 (3 RK 7/77, juris) einen Blindenführhund nicht als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung angesehen hat, hat er mit Beschluss vom 14.01.1981 (3 S 4/80, juris) diese Auffassung ausdrücklich aufgegeben und betont, dass die mit dem Verlust der Sehfähigkeit unmittelbar verbundene Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens bei einer umfassenden Würdigung der Behinderung Blindheit nicht nur als eine Folge, sondern als ein Teil der Behinderung selbst anzusehen ist, die durch den Blindenführhund (teilweise) ausgeglichen wird.
  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 26/78

    Automatische Toilettenanlage als Hilfsmittel iS des RVO § 182b

    Zwar sei § 182b RVO i.d.F. des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 6. August 1974 anzuwenden, ein clos-o-mat könne aber nach den vom 3. Senat des BSG mit seinen Urteilen vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 -, 15. Februar 1978 - 3 RK 36/76 - , 21. März 1978 - 3 RK 61/77 und 18. Mai 1978 - 3 RK 70/77 - aufgestellten Grundsätzen nicht als Hilfsmittel im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden.

    Wie der Senat wiederholt, vor allem im Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 - (SozR 2200 § 182b RVO Nr. 4) ausführlich dargelegt und unter Berücksichtigung des RehaAnglG vom 7. August 1974 und des SGB I vom 11. Dezember 1975 begründet hat, ist die Krankenkasse als Trägerin der Krankenhilfe und einer ausschließlich medizinischen Rehabilitation - im Gegensatz zu anderen Sozialleistungsträgern mit final umfassenderer Zuständigkeit (z.B. die Rentenversicherungsanstalten, die Berufsgenossenschaften, die Versorgungsverwaltung und die Sozialhilfeträger) - nur zur Gewährung von solchen Hilfsmitteln verpflichtet, die den Ausgleich der körperlichen Behinderung selbst bezwecken, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet sind.

    In dem Umfang, in dem ein Hilfsmittel zugleich anderen Zwecken dient, etwa ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ist, besteht keine Leistungspflicht der Kasse (Urteile vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 a.a.O. - und vom 21. März 1978 - 3 RK 61/77 a.a.O.).

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

    Ein Gegenstand ist nur dann ein Hilfsmittel, wenn er den Ausgleich der körperlichen Behinderung selbst bezweckt, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet ist (vgl BSGE 45, 133, 136 = SozR 2200 § 182b Nr. 4; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 12).
  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 20/78

    Fernsehlesegerät als Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Krankenkasse als Trägerin der Krankenhilfe und einer ausschließlich medizinischen Rehabilitation - im Gegensatz zu anderen Sozialleistungsträgern mit final umfassenderer Zuständigkeit (z.B. Rentenversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften, Versorgungsverwaltung und Sozialhilfeträger) - nur zur Gewährung von solchen Hilfsmitteln verpflichtet, die den Ausgleich der körperlichen Behinderung selbst bezwecken, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet sind (BSGE 45, 133, 136 = SozR 2200 § 182b RVO Nr. 4).

    Kein Anspruch gegen die Krankenkasse besteht dagegen dann, wenn ein Hilfsmittel erforderlich ist, um lediglich die Folgen und Auswirkungen der Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem, gesellschaftlichem oder privatem Gebiet, zu beseitigen oder zu mildern, wenn also das Hilfsmittel nicht bei der Behinderung selbst ansetzt (z.B. elektrische Schreibmaschine - BSGE 37, 138 = SozR 2200 § 187 RVO Nr. 1 -, Blindenführhund - BSGE 45, 133 = SozR 2200 § 182b RVO Nr. 4, Blindenschriftschreibmaschine - SozR 2200 § 182b RVO Nr. 5, PKW-Zusatzgerät KVRS 2240/23-, normaler Auto-Kindersitz - SozR 2200, § 182b RVO Nr. 6 -).

    Es kommt hier nicht darauf an, ob das Hilfsmittel unmittelbar am Körper ausgleichend wirkt (BSGE 45, 133, 134) und auf welche Weise der Ausgleich erzielt wird (durch Brillen werden Brechungsfehler ausgeglichen, mit Lupenbrillen wird eine Vergrößerungswirkung erzielt, das Fernsehlesegerät überträgt die Vorlage vergrößernd auf einen Monitor).

  • SG Aachen, 02.03.2021 - S 14 KR 299/20

    Versorgung mit einem Blindenführhund

    Diese Voraussetzungen erfüllt auch ein Blindenführhund (BSG, Urteil vom 03. November 1993 - 1 RK 42/92 -, SozR 3-2500 § 33 Nr. 5, Rn. 14; BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78 -, BSGE 51, 206-209, SozR 2200 § 182b Nr. 19; BSG, Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 -, BSGE 45, 133-138, SozR 2200 § 182b Nr. 4), denn die Hilfsmitteleigenschaft wird allein nach objektiven Kriterien bestimmt.

    Ein derartiges "unmittelbares" Hilfsmittel ist auch dann gegeben, wenn es nicht direkt am Körper ausgleichend wirkt (BSGE 45, 133, 134; SozR 2200 § 182b Nrn 12, 13 und 16).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2015 - L 30 P 99/12

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für die Anschaffung eines

    Wie der Senat wiederholt, vor allem im Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 - (">182b%20RVO%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 182b RVO Nr. 4) ausführlich dargelegt und unter Berücksichtigung des RehaAnglG vom 7. August 1974 und des SGB I vom 11. Dezember 1975 begründet hat, ist die Krankenkasse als Trägerin der Krankenhilfe und einer ausschließlich medizinischen Rehabilitation - im Gegensatz zu anderen Sozialleistungsträgern mit final umfassenderer Zuständigkeit (z.B. die Rentenversicherungsanstalten, die Berufsgenossenschaften, die Versorgungsverwaltung und die Sozialhilfeträger) - nur zur Gewährung von solchen Hilfsmitteln verpflichtet, die den Ausgleich der körperlichen Behinderung selbst bezwecken, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet sind.
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 8/95

    Heilmittel - Hilfsmittel - antiallergener Matratzenüberzug - Kostenerstattung für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2000 - L 16 KR 123/99

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 4 KR 12/01

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Elektrorollstuhl; Erforderlichkeit

  • SG Dortmund, 22.05.2001 - S 41 KR 66/00

    Krankenversicherung

  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 16/81

    Kopfschreiber als Hilfsmittel für gelähmte und massiv sprachbehinderte

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 8/97 R

    Behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeugs kein Hilfsmittel der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2004 - L 4 KR 277/01

    Kostenübernahme für ein Versehrtendreirad; Leiden an einer spastischen Lähmung

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S

    Hilfsmittel bei körperlichen Behinderungen

  • SG Bremen, 20.05.2016 - S 4 KR 153/15

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund durch die Krankenversicherung

  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 70/77

    Ausstattung mit Hilfsmitteln

  • LSG Bayern, 09.12.2008 - L 5 KR 36/08

    Kein Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage (optische Türklingel) -

  • LSG Hessen, 08.10.1980 - L 8 KR 903/79
  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03

    Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 16 KR 3/03

    Krankenversicherung

  • BSG, 21.03.1978 - 3 RK 61/77

    Autokindersitz als Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92

    Spinocerebellare Ataxie; Beihilfefähigkeit eines Rollstuhlzuggerätes

  • BSG, 14.01.1981 - 3 S 4/80

    Blindenführhund - Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • LSG Hessen, 26.05.1982 - L 8 KR 1024/79

    Diät; Mineralwasser; Arzneimittel

  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 36/76

    Blindenschrift-Schreibmaschine als Hilfsmittel iS der gesetzlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2004 - L 4 KE 277/01

    Bewegungsfreiheit; Bewegungsfreiheit 500m; Hilfsmittel; Körperlicher Freiraum;

  • BSG, 22.05.1984 - 8 RK 33/83

    Hilfsmittel - Telefonverstärker

  • SG München, 04.07.2023 - S 7 KR 1570/22

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl inklusive Hubvorrichtung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2020 - L 16 KR 394/18
  • VG Osnabrück, 28.02.2007 - 3 A 71/06

    Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Einhandgeodreieck; Einhandlineal;

  • SG Lüneburg, 22.05.2013 - S 5 P 65/10
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