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   BSG, 24.11.1987 - 3 RK 7/87   

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https://dejure.org/1987,20954
BSG, 24.11.1987 - 3 RK 7/87 (https://dejure.org/1987,20954)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1987 - 3 RK 7/87 (https://dejure.org/1987,20954)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1987 - 3 RK 7/87 (https://dejure.org/1987,20954)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 47/79

    Beschaffung einer Krankenpflegeperson - Kreis der Krankenpflegefachkräfte -

    Auszug aus BSG, 24.11.1987 - 3 RK 7/87
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in zahlreichen Fällen entschieden hat, steht dem Versicherten statt des Sachleistungsanspruchs ein Kostenerstattungsanspruch in solchen Fällen zu, wo der Krankenversicherungsträger die Sachleistung rechtswidrig verweigert hat (BSGE N6, 179, 182; BSG SozR 2200 5 182 EVO Nr. 57; BSGE H8, 258, 260; BSGE 50, 73, 75; BSGE 52, 13", 135; BSGE 53, 1Mü, 149; BSG SozR 2200 % 182 EVO Nr. 86).
  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von

    Auszug aus BSG, 24.11.1987 - 3 RK 7/87
    Die Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches über Verzugs- und Prozeßzinsen sind im öffentlichen R80ht nicht entsprechend anwendbar (vgl BSGE 22, 150, 153 ff; siehe auch BSGE 2M, 16, 19 und 35, 195, 203).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1986 - L 16 KR 21/85

    Krankenversicherung; Krankenhausbehandlung; Selbstbeschaffung; Notwendigkeit;

    Auszug aus BSG, 24.11.1987 - 3 RK 7/87
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. November 1986 16 Kr 21/85 mit.
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Erforderlich sind konkrete Angaben dazu, welche zusätzlichen Ermittlungen das Gericht hätte anstellen, welche Beweismittel es hätte einsetzen müssen und zu welchen Ergebnissen diese Ermittlungen geführt hätten (vgl zB BSG Urteil vom 24.11.1987 - 3 RK 7/87 - USK 87136, juris RdNr 15; BSG Urteil vom 26.4.2005 - B 5 RJ 6/04 R - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 35) .
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich

    Erforderlich sind konkrete Angaben dazu, welche zusätzlichen Ermittlungen das Gericht hätte anstellen, welche Beweismittel es hätte einsetzen müssen und zu welchen Ergebnissen diese Ermittlungen geführt hätten (vgl zB BSG Urteil vom 24.11.1987 - 3 RK 7/87 - RdNr 15; BSG Urteil vom 26.4.2005 - B 5 RJ 6/04 R - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 35) .
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 75/03 R

    Bindung des BSG an die Entscheidung des LSG über das zutreffende Rechtsmittel

    Unabhängig von den Anforderungen an eine zulässige Verfahrensrüge nach § 103 SGG (vgl zu den Anforderungen etwa BSG Urteil vom 24. November 1987 - 3 RK 7/87 = USK 87136) ist eine derartige Rüge jedenfalls nicht begründet.
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

    Wenn auch die Kostenzusage für die Begründung des Anspruches des Krankenhauses gegenüber der Kasse ausreicht, wird damit doch nicht ein weitergehender Anspruch wegen Fehlens einer Kostenzusage ausgeschlossen (vgl auch Urteil des Senats vom 24. November 1987 - 3 RK 7/87 - = USK 87136).
  • LSG Thüringen, 12.03.2002 - L 1 SF 687/00

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen - Werkstatt für Behinderte -

    Die Verzinsungsvorschrift des § 44 SGB I gilt nur für Ansprüche des Bürgers gegen den Leistungsträger, also für Geldleistungsansprüche, mit denen soziale Rechts im Sinne von §§ 1 bis 10 und 18 bis 29 SGB I erfüllt werden ( vgl. BSG , Urteil vom 24. November 1987; Az.: 3 RK 7/87).

    Die Vorschriften des BGB über Verzugs- und Prozesszinsen sind im öffentlichen Recht nicht entsprechend anwendbar ( vgl. BSG , Urteil vom 24. November 1987; Az.: 3 RK 7/87).

  • LSG Thüringen, 10.03.2004 - L 1 U 560/00

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine stationäre Behandlung; Gesetzliche

    § 44 Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), wonach Ansprüche auf Geldleistungen nach Ablauf des Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit mit vier vom Hundert zu verzinsen sind, gilt nur für Ansprüche des Bürgers gegen den Leistungsträger, also für Geldleistungsansprüche, mit denen soziale Rechte im Sinne von §§ 1 bis 10 und 18 bis 29 SGB I erfüllt werden (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 1987; Az.: 3 RK 7/87).

    Die Vorschriften des BGB über Verzugs- und Prozesszinsen sind im öffentlichen Recht nicht entsprechend anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 1987; Az.: 3 RK 7/87).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - L 15 SO 274/07

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem

    Das BSG hat demgegenüber die entsprechende Anwendung des § 291 BGB zunächst generell nicht, im besonderen auch nicht im Verhältnis zwischen einem Träger der Sozialhilfe und einem Leistungsträger der Sozialversicherung oder sonstiger Bereiche, welche in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fallen, für möglich angesehen (dazu BSG SozR Nr. 16 zu § 1531 RVO, daran anschließend BSG FEVS 16, 116; BSG, Urteil vom 11. Dezember 1968 - 10 RV 606/65; s. im übrigen etwa BSG SozR Nr. 1 und 3 zu § 291 BGB, SozR Nr. 3 zu § 1424 RVO, SozR 2100 § 27 Nr. 3, SozR 1300 § 61 Nr. 1, Urteil vom 24. November 1987 - 3 RK 7/87, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1, SozR 3-170 § 945 Nr. 1, SozR 3-5595 § 2 Nr. 1, Urteil vom 13. November 1996 - 6 RKa 78/95).
  • BSG, 07.02.2013 - B 5 R 24/12 R
    Unter diesen Umständen ist vorliegend nicht näher darauf einzugehen, dass die Revisionsbegründung nicht angibt, welche konkreten Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung unterlassen worden sind, obwohl sich dem Berufungsgericht die Notwendigkeit ihrer Durchführung hätte aufdrängen müssen (zB BSG Urteil vom 30.8.2010 - B 4 AS 70/09 R - Juris RdNr 17; Senatsurteil vom 26.4.2005 - B 5 RJ 6/04 R - Juris RdNr 35 - insofern in SozR nicht veröffentlicht; Urteil vom 24.11.1987 - 3 RK 7/87 - Juris RdNr 15 jeweils mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2001 - L 16 KR 128/99

    Krankenversicherung

    Will heißen in erster Linie war die Versicherte selbst dafür verantwortlich, daß sie den im Rahmen ihrer Versicherung zur Erlangung von Krankenhausbehandlung gesetzlich vorgegebenen Weg nicht eingehalten hat, der darin besteht, daß der Berechtigte sich mit einer entsprechenden vertragsärztlichen Verordnung als Vertragspatient an ein an der stationären Versorgung der Versicherten teilnehmendes Krankenhaus wendet, das - sofern deren Zustimmung nicht bereits vorliegt - bei der Kasse um eine Kostenzusage nachsucht (vgl. BSG, Urt.v. 24.11.87 3 RK 7/87 in KVRS A-2500/36).
  • SG Köln, 29.04.2002 - S 19 KR 76/00
    Der Sachleistungsanspruch wandelt sich nur dann in einen Kostenerstattungsanspruch um, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung rechtswidrig verweigert und deshalb der Versicherte die Kosten trägt ( § 13 Abs. 3 SGB V ; BSG, Urteil vom 24.11.1987 - 3 RK 7/87 - in: USK 87 136).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.1990 - L 4 Vs 3/89
  • SG Duisburg, 17.04.2014 - S 10 R 1381/10

    Verzinsung der Nachzahlung der Rente des niederländischen

  • SG Aachen, 24.01.2006 - S 20 SO 107/05

    Sozialhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 16 KR 194/02

    Absenden ; Beteiligter ; Berufung ; Nachweis ; SGB II

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