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   BSG, 27.06.1984 - 3 RK 9/83   

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https://dejure.org/1984,2358
BSG, 27.06.1984 - 3 RK 9/83 (https://dejure.org/1984,2358)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1984 - 3 RK 9/83 (https://dejure.org/1984,2358)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 3 RK 9/83 (https://dejure.org/1984,2358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 69
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.03.1984 - 8 RK 4/83

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BSG, 27.06.1984 - 3 RK 9/83
    Die Urlaubsabgeltung nach § 71 V BUrlG führt nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs (Bestätigung von BSG, Urteil vom 20.3. 1984, 8 RK 4/83).

    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat bereits entschieden, daß die Urlaubsabgeltung nach ihrer Zielsetzung kein mit der Krankengeldzahlung zeitlich konkurrierendes Arbeitsentgelt ist (Urteil vom 20. März 1984 - 8 RK 4/83 -).

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Vereinbar mit dem gefundenen Ergebnis sind insbesondere auch die Entscheidungen anderer Senate, wonach die Urlaubsabgeltung nicht den Charakter eines Arbeitsentgelts für die nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegende Zeit hat und das Arbeits- bzw Beschäftigungsverhältnis insoweit nicht durch die Urlaubsabgeltung verlängert wird (vgl bereits BSG Urteil vom 22.11.1960 - 7 RAr 109/58 - BSGE 13, 155, 158 = SozR Nr. 3 zu § 85 AVAVG; soweit sich das Urteil des BSG vom 4.3.2014 - B 1 KR 68/12 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 22 Juris RdNr 13 mit der Aussage, die Urlaubsabgeltung stelle kein Arbeitsentgelt dar, auf die Entscheidungen des BSG vom 20.3.1984 - 8 RK 4/83 - BSGE 56, 208, 210 = SozR 2200 § 189 Nr. 4, Juris RdNr 13 und BSG Urteil vom 27.6.1984 - 3 RK 9/83 - SozR 2200 § 189 Nr. 5 Juris RdNr 10 ff bezieht, geht es dort im Kern darum, dass die Urlaubsabgeltung kein "mit der Krankengeldzahlung zeitlich konkurrierendes Arbeitsentgelt-Surrogat" sei, weil im Krankheitsfall der Urlaub und damit auch der Abgeltungszeitraum unterbrochen werde, sodass während dieser Zeit der Krankengeldanspruch nicht ruhe).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R

    Krankenversicherung - kein Ruhen des Krankengeldanspruchs durch Urlaubsabgeltung

    Eine für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährte Urlaubsabgeltung führt nicht zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (Festhaltung an BSG vom 20.3.1984 - 8 RK 4/83 = BSGE 56, 208 = SozR 2200 § 189 Nr. 4 und vom 27.6.1984 - 3 RK 9/83 = SozR 2200 § 189 Nr. 5).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84

    Urlaubsabgeltung - Krankengeld - BfA - Arbeitslosengeld

    Selbst wenn der Klägerin Urlaubsabgeltung und Krankengeld für ein und denselben Zeitraum gewährt worden wären, hätte sie damit kein anrechnungspflichtiges Arbeitsentgeltsurrogat i. S. des § 189 Satz 1 RVO erhalten (BSG vom 20. März 1984 - 8 RK 4/83 - BSGE 56, 208 ff. [BSG 20.03.1984 - 8 RK 4/83]; BSG vom 27. Juni 1984 - 3 RK 9/83 - NZA 1985, 69 f.; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Stand Mai 1985, § 189 RVO Anm. 2.2).

    Das Bundessozialgericht hat deshalb angenommen, daß § 117 Abs. 1 a AFG keine Regelung darüber enthält, ob der Urlaubsabgeltungsanspruch während einer im Abgeltungszeitraum auftretenden und Arbeitsunfähigkeit bewirkenden Erkrankung überhaupt besteht und das Ruhen der nachrangigen sozialversicherungsrechtlichen Lohnersatzleistung bewirken kann (BSG vom 27. Juni 1984, aaO und vom 20. März 1984, aaO).

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