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   BSG, 11.07.1967 - 3 RK 93/65   

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https://dejure.org/1967,8643
BSG, 11.07.1967 - 3 RK 93/65 (https://dejure.org/1967,8643)
BSG, Entscheidung vom 11.07.1967 - 3 RK 93/65 (https://dejure.org/1967,8643)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 1967 - 3 RK 93/65 (https://dejure.org/1967,8643)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.07.1967 - 3 RK 92/65

    Beschwer des Revisionsführers - Krankengeldanspruch - Erwerbsunfähigkeitsrente -

    Auszug aus BSG, 11.07.1967 - 3 RK 93/65
    Das LSG hat auch mit Recht entschieden, daß das wegen Bezugs einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 183 Abs. 3 Satz 1 RVO weggefallene Krankengeld dann wieder auflebt, wenn diese Rente in eine solche wegen Berufsunfähigkeit umgewandelt wird (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom gleichen Tage 3 RK 92/65 für den Fall, daß eine während des Bezugs von Krankengeld gewährte Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit wegfällt).
  • BSG, 26.03.1963 - 3 RK 20/62
    Auszug aus BSG, 11.07.1967 - 3 RK 93/65
    Nach dem die Regelung des § 183 RVO beherrschenden Grundsatz des Satzes 1 endet der Anspruch auf Krankengeld mit der Zubilligung der Rente, d. h. dem Beginn der Rente (BSG 19, 28, 29).
  • SG Mainz, 31.08.2015 - S 3 KR 405/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des Anspruchs bei

    Man war vielmehr davon ausgegangen, dass der Versicherte den Krankengeldanspruch bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Anspruchshöchstdauer nicht mehr verlieren kann (BSG, Urteil vom 30.05.1967 - 3 RK 15/65 - Rn. 16; vgl. auch BSG, Urteil vom 11.07.1967 - 3 RK 93/65 - Rn. 16; BSG, Urteil vom 15.10.1968 - 3 RK 1/66 - Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 1 KR 42/12
    Ist hingegen noch kein Krankengeld gezahlt worden, hat der Versicherte keinen nachträglichen Anspruch auf den Differenzbetrag, denn die Leistung von Krankengeld für eine Zeit, für die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zugebilligt ist, würde dem Gesetz zuwiderlaufen (Bundessozialgericht, Urteil v. 08.03.1990, Az.: 3 RK 9/89; Urteil v. 11.07.1967, Az.: 3 RK 93/65, zur früheren Regelung des § 183 Reichsversicherungsordnung; Höfler, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 33. Erg.-Lfg., § 50 SGB V, Rn. 8 b; Joussen, in: Becker/Kingreen, SGB V, 3. Aufl., § 50, Rn. 2).
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