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OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Widerstand, Vollstreckungsbeamte, Diensthandlung, Urteilsfeststellungen
- openjur.de
Widerstand, Vollstreckungsbeamte, Diensthandlung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Widerstand, Vollstreckungsbeamte, Diensthandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 113
Widerstand; Vollstreckungsbeamte; Diensthandlung - rechtsportal.de
StGB § 113
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lemgo - 25 Ds 81/15
- LG Detmold, 24.11.2015 - 4 Ns 173/15
- OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Regelbeispiel
Hierzu ist es nötig, die Diensthandlung nicht nur ihrer Art nach zu benennen, sondern auch Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und den Begleitumständen zu treffen (siehe OLG Celle…, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11, juris Rn. 6, StV 2011, 678; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2016 - III-3 RVs 11/16, juris Rn. 6; OLG München…, Beschluss vom 08.12.2008 - 5St RR 233/08, juris Rn. 10). - BGH, 04.07.2017 - 4 StR 86/13
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Sollten in der neuen Hauptverhandlung wiederum die gleichen Feststellungen getroffen werden, wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, näher darzulegen, worin die gesetzliche Eingriffsgrundlage für die Vollstreckungshandlung des Justizhauptwachtmeisters lag (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 7. Juli 2009 - 32 Ss 41/09, juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 2016 - III-3 RVs 11/16, juris Rn. 6 f.; OLG Hamm NJW 1974, 1831, 1832). - OLG Stuttgart, 11.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 378/22
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tatsächliche Feststellungen
Es genügt nicht, die Diensthandlung nur ihrer Art nach zu benennen, sondern es bedarf auch hinreichender Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und zu den Begleitumständen, sodass ein Bezug zu einer bestimmten Ermächtigungsgrundlage erkennbar wird, aus der sich wiederum die einzuhaltenden wesentlichen Förmlichkeiten ergeben (OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 RVs 11/16, juris Rn. 6, 7).