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   OLG Hamm, 05.04.2011 - III-3 RVs 19/11   

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https://dejure.org/2011,12837
OLG Hamm, 05.04.2011 - III-3 RVs 19/11 (https://dejure.org/2011,12837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2011 - III-3 RVs 19/11 (https://dejure.org/2011,12837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2011 - III-3 RVs 19/11 (https://dejure.org/2011,12837)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zur Fahrlässigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subjektive Wahrnehmbarkeit des Drogeneinflusses ist keine Voraussetzung des Fahrlässigkeitsvorwurfs bei einer Drogenfahrt; Subjektive Fehleinschätzung hinsichtlich des berauschten Zustands als fahrlässiges Handeln bei einer Drogenfahrt

  • blutalkohol PDF, S. 301
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 10; StVG § 24a Abs. .2
    Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt unter Amfetamin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahren unter Drogeneinfluss - Schluss mit den Ausreden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Drogenfahrt und der Zeitpunkt des Konsums

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Drogenfahrt - Kommt es auf den Zeitpunkt des Konsums an? - Innendivergenz im Hause Hamm

Verfahrensgang

  • AG Minden - 5 Ds 282/10
  • OLG Hamm, 05.04.2011 - III-3 RVs 19/11
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 20.08.2010 - 2 Ss OWi 166/10

    Bußgeldurteil wegen Fahrens unter Drogeneinfluss: Notwendige

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11
    Es genügt, wenn der Betroffene die Möglichkeit der fort-dauernden, wenn auch womöglich subjektiv nicht spürbare Rauschwirkung hätte erkennen können und müssen (OLG Brandenburg, a.a.O., OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. August.2010, - 2 Ss OWi 166/10-).
  • OLG Bremen, 17.02.2006 - Ss (B) 51/05

    Betäubungsmittelfahrt i.S. des § 24a StVG , Objektiver Tatbestand und innere

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11
    Soweit allerdings vertreten wird, dass es an dieser Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt ausnahmsweise fehlen könne, wenn zwischen Einnahme des Rauschmittels und Begehung der Tat längere Zeit ver-gangen sei (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Bremen, NZV 2006, 276 ), kann dieser pauschalierten Sichtweise nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11
    Auf seine hiergegen gerichtete Sprungrevision hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm - III- 3 RVs 7/10- durch Beschluss vom 30. März 2010 das Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Minden zurückverwiesen.
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03

    Speed (Metamphatimine) und Anwendung des § 24a StVG

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11
    Nach der Legaldefinition des § 24 Abs. 2 Satz 2 StVG liegt eine solche Wirkung vor, wenn eine der in der Anlage genannten Substanzen -hier Amphetamin- im Blut nachgewiesen wird (BayObLGSt 2004, 5 = NZV 2004, 267, 268; OLG Saarbrücken, VRS 102 ,120; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 24a StVG Rn. 21, 24 m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11
    Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 gebietet danach keine Fest-stellungen zur Wirkung einer Substanz im Sinne einer konkreten Beeinträchtigung; es sind lediglich qualifizierte Anforderungen an den Nachweis der Substanz zu stellen, der erst ab Erreichen des analytischen Grenzwerts als geführt angesehen werden kann ( BVerfG , NJW 2005, 349).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11
    Bezogen auf den Tatbestand des § 24 Abs. 2 StVG bedeutet dies, dass dem Betroffenen nachzuweisen ist, dass er die Möglichkeit fortdauernder Wirkung des Amphetaminkonsums entweder erkannt hat oder zumindest hätte erkennen können und müssen (OLG Hamm, NJW 2005, 3298, OLG Brandenburg BA 45, 135-138; OLG Saarbrücken, NJW 2007, 309).
  • OLG Köln, 09.12.1966 - Ss 449/66

    Blutalkoholgehalt; Alkoholwirkung; Medikamenteneinnahme; Unzurechnungsfähigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11
    (OLG Braunschweig, DAR 64, 170; OLG Köln VRS 32, 349; OLG Hamm VM 69, 18; LG Freiburg, Blutalkohol 2007, 183-186, juris).
  • LG Ansbach, 26.01.1973 - Qs 18/73
    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11
    Daher hat der Verurteilte grund-sätzlich die der Staatskasse durch das erstinstanzliche Verfahren erwachsenen Gebühren und Auslagen zu tragen, denn sie sind durch die Verurteilung wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit verursacht, §§ 464 a Abs. 1 S. 1, 465 Abs. 1 StPO .Andererseits ist aber auch anerkannt, dass eine wesentliche Strafmilderung ( vgl. OLG Hamm MDR 1973, 1041) bei der Kostenentscheidung Berücksichtigung finden kann.
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Hat er keine, muss er sich erkundigen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.04.2011, 3 RVs 19/11 m.w.N., BeckRS 2011, 19876).

    Bereits zum Tatzeitpunkt waren allerdings mehrere obergerichtliche Entscheidungen veröffentlicht, denen zufolge trotz Überschreitens des analytischen Grenzwertes von 1, 0 ng/ml THC im Blutserum nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der letzte Drogenkonsum vor Fahrtantritt mehrere Tage zurück lag (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 05.04.2011, 3 RVs 19/11, zit. nach juris; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.08.2010, 2 Ss-OWi 166/10, BeckRs 2010, 20608).

  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12

    Anforderungen an die Feststellung von Fahrlässigkeit bei einer Drigenfahrt

    Soweit allerdings vertreten wird, dass es an dieser Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt ausnahmsweise fehlen könne, wenn zwischen Einnahme des Rauschmittels und Begehung der Tat längere Zeit vergangen sei (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Bremen, NZV 2006, 276), kann dieser pauschalierten Sichtweise nicht gefolgt werden (so ausdrücklich nunmehr auch das OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVs 19/11, juris).

    Es genügt, wenn der Betroffene die Möglichkeit der fortdauernden, wenn auch womöglich subjektiv nicht spürbare Rauschwirkung hätte erkennen können und müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVs 19/11, juris, OLG Brandenburg, a.a.O., OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. August.2010, - 2 Ss OWi 166/10-).

    Dabei muss er alles in seiner Macht stehende tun, damit er nicht, da objektiv unter Drogenwirkung stehend, eine für andere potenziell gefährliche Fahrt antritt (OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVs 19/11, juris, König, NStZ 2009, 425, 427).

    Betroffene unabhängig davon, wann er die Drogen zu sich genommen hatte, verpflichtet war, sich hinreichend über die mögliche Wirkungsdauer zu erkundigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVs 19/11, juris).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2012 - 2 Ss OWi 672/12

    Erkundigungspflicht bei Drogenkonsum

    Denn noch weniger als beim Alkohol kann der Wirkverlauf von Drogen von dem Betroffenen selbst eingeschätzt werden (so auch: OLG Hamm, 3. Strafsenat, Beschluss vom 5.4.2011 - III - 3 RVs 19/11 - VRR 2011, 335 ff.).

    Fahrlässig handelt danach jedenfalls, wer vor Fahrtantritt Drogen konsumiert hat und sich dennoch an das Steuer seines Fahrzeuges setzt, ohne sicherzustellen, dass der Rauschmittelstoff vollständig unter den analytischen Grenzwert abgebaut ist (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.08.2009 - 2 Ss-OWi 228/09; Beschluss vom 16.02.2010 - 2 Ss-OWi 658/09; Beschluss vom 20.8.2010 - 2 Ss-OWi 166/10; KG Berlin NZV 2009, 572 f.; OLG Hamm, 3. Strafsenat, Beschluss vom 5.4.2011 - III -3 RVs 19/11- VRR 2011, 354 ff).

    10 Unabhängig vom Zeitpunkt des Drogenkonsums muss sich ein Kraftfahrzeugführer daher hinreichend über die mögliche Wirkdauer der Droge erkundigen (OLG Hamm, 3. Strafsenat, Beschluss vom 5.4.2011 - III-3 RVs 19/11 - VRR 2011, 335 ff).

  • OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14

    Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss: Erforderliche Konzentration der

    Dieser beträgt für THC (Cannabis) 1,0 ng/ml (BVerfG a.a.O.; ständige Rechtsprechung, z.B. OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 189/05 vom 14.07.2005, 1 SsBs 45/10 vom 08.07.2010 und 2 Ss 46/12 vom 22.05.2012) und für Amphetamin 25 ng/ml ( OLG Koblenz Beschlüsse 1 SsBs 19/08 vom 25.08.2008 und 2 Ss 46/12 vom 22.05.2012 ; OLG München StV 2006, 531; OLG Hamm Beschluss III-3 Rvs 19/11 vom 05.04.2011, juris).

    Fahrlässig handelt danach jedenfalls, wer vor Fahrtantritt Drogen konsumiert hat und sich dennoch an das Steuer seines Fahrzeuges setzt, ohne sicherzustellen, dass der Rauschmittelstoff vollständig unter den analytischen Grenzwert abgebaut ist (OLG Koblenz, Beschluss 1 SsBs 75/13 vom 27.01.2014; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2013, 47 m.w.N.; KG NZV 2009, 572 f.; OLG Hamm, 3. Strafsenat, Beschluss 3 RVs 19/11 vom 05.04.2011, zit. n. juris ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2014 - 2 O 19/14

    Cannabis-Gelegenheitskonsument; Fahreignung; Trennungsfähigkeit; Zeitabstand

    Bereits zum Tatzeitpunkt waren zudem mehrere Entscheidungen von Oberlandesgerichten veröffentlicht, denen zufolge trotz Überschreitens des analytischen Grenzwertes von 1, 0 ng/ml THC im Blutserum nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der letzte Drogenkonsum vor Fahrtantritt mehrere Tage zurück lag (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 5. April 2011, 3 RVs 19/11, juris; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20. August 2010, 2 Ss-OWi 166/10, BeckRs 2010, 20608).
  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

    Vor allem bei der Schuld ist mildernd einzustellen, dass der frühere Soldat nach seinen Einlassungen in der Berufungshauptverhandlung unbewusst fahrlässig gehandelt, also die Möglichkeit der weitreichenden Folgeschäden seines Tuns nicht vorhergesehen hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 RVs 19/11 - juris Rn. 13; Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 15 Rn. 24; Kühl, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2017, § 17 Rn. 42).
  • AG Herne-Wanne, 09.08.2013 - 11 OWi 121/12

    Drogenfahrt, Fahrlässigkeitsvorwurf, Anforderungen

    Es genügt, wenn der Betroffene die Möglichkeit der fortdauernden, wenn auch womöglich subjektiv nicht spürbaren Rauschwirkung hätte erkennen können und müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVS 19/11).
  • KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15

    Rauschfahrt und ärztlich verordnetes Cannabis

    Zum objektiven Tatbestand des § 24a Abs. 2 Satz 1 StVG gehört lediglich das Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 Satz 2 StVG genannten berauschenden Mittels, hier Cannabis (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 RVs 19/11 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Braunschweig, 09.09.2014 - 1 Ss OWi 75/14

    Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen einer

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich das Amtsgericht in ausreichender Weise mit der Einlassung des Betroffenen auseinandergesetzt und diese mangels Glaubhaftigkeit ohne Rechtsfehler als "Schutzbehauptung" gewertet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.1984 - 2 Ss OWi 193/84 - 148/84 II, NStZ 1985, 81), weil der Betroffene sich geweigert hatte, nähere Angaben zu diesem entlastenden Gesichtspunkt zu machen obwohl ihm diese hätten möglich sein müssen, und wenn man darüber hinaus angesichts der Tatsache, dass allein der Konsum von Betäubungsmitteln zu umfangreichen Sorgfaltspflichten des Konsumenten hinsichtlich der Information über Wirkweise und -dauer der eingenommenen Substanz führt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.10.2012 - 2 Ss-OWI 672/12 - [...], Rn. 10 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 03.06.2008 - 1 StR 59/08 - [...], Rn. 23f u. m. w. N., OLG Hamm, Beschl. v. 05.04.2011 - 111-3 RVs 19/11 - [...], 14ff, vgl. auch OLG Braunschweig, DAR 64, 170), auch die Voraussetzungen der fahrlässigen Begehungsweise als in ausreichender Weise im Urteil dargelegt erachtet, lassen sich die Feststellungen zum objektiven Tatbestand aus der vom Amtsgericht im Urteil vorgenommenen Beweiswürdigung nicht nachvollziehen.
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