Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2012 - III-3 RVs 35/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21481
OLG Hamm, 31.05.2012 - III-3 RVs 35/12 (https://dejure.org/2012,21481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2012 - III-3 RVs 35/12 (https://dejure.org/2012,21481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - III-3 RVs 35/12 (https://dejure.org/2012,21481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verhängung der Regelgeldbuße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 29 Abs. 8
    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verhängung der Regelgeldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 35 Cs 1338/11
  • OLG Hamm, 31.05.2012 - III-3 RVs 35/12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung der Regelgeldbußen nach der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2012 - 3 RVs 35/12
    Zwar sind bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von deren Höhe grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten in den Urteilsgründen erforderlich (zu vgl. Senatsbeschluss vom 20.03.2012 - III-3 RBs 441/11 -), doch gilt anderes, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind.
  • OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14

    Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss: Erforderliche Konzentration der

    Demgegenüber ist der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgericht Hamm der Auffassung, dass bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich sind und anderes nur dann gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, DAR 2012, 400; Beschluss 3 RVs 35/12 vom 31.05.2012, zit. n. juris; NZV 1996, 246; s.a. OLG Hamm, 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss 1 RBs 72/13 vom 13.06.2013, zit. n. juris Rn. 14 ff. m. ausfl. Begr., wonach bei Festsetzung der Regelgeldbuße jedenfalls dann keine Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich sind, wenn der Betroffene dazu keine Angaben macht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht