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   OLG Hamm, 11.09.2014 - III-3 RVs 65/14   

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https://dejure.org/2014,28326
OLG Hamm, 11.09.2014 - III-3 RVs 65/14 (https://dejure.org/2014,28326)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.2014 - III-3 RVs 65/14 (https://dejure.org/2014,28326)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 2014 - III-3 RVs 65/14 (https://dejure.org/2014,28326)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Immer wieder: Unterbringung nach § 64 StGB wird übersehen!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Doppelrelevanz der Feststellungen zu Schuldunfähigkeit und Unterbringung nach § 64 StGB führt zu Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung nur auf die Strafzumessung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64, stopp § 318
    Beschränkung; Revision; Unterbringung; Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StPO § 246a
    Doppelrelevanz der Feststellungen zu Schuldunfähigkeit und Unterbringung nach § 64 StGB führt zu Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung nur auf die Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkung der Revision auf die Unterbringung in der Entziehungsanstalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Koppelung der Entscheidungen über die Strafzumessung und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 4 Ns 48/14
  • LG Detmold - 41 Js 438/13
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - III-3 RVs 65/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2014 - 3 RVs 65/14
    Damit sind auch diese Feststellungen in gleicher Weise doppelrelevant, womit auch eine selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht unabhängig von der über die Unterbringung gemäß § 64 StGB möglich ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012, 2 StR 29/12).

    Damit sind auch diese Feststellungen in gleicher Weise doppelrelevant, womit auch eine selbstständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht unabhängig von der über die Unterbringung gemäß § 64 StGB möglich ist (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012, 2 StR 29/12; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 64, Rn. 29).

  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2014 - 3 RVs 65/14
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass die Abhängigkeit von Drogen für sich gesehen keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit begründet (BGH, Beschluss vom 12. März 2013, 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 36/13

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftatbegehung aus Furcht vor

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2014 - 3 RVs 65/14
    In Ausnahmefällen kann auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Angeklagte schon einmal als äußerst unangenehm ("intensivst" oder "grausamst") erlitten hat, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit führen (BGH, Urteil vom 20. August 2013, 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346).
  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

    Ist nicht auszuschließen (§ 337 StPO), dass das Berufungsgericht im Falle einer Maßregelanordnung nach § 64 StGB auf eine geringere Strafe erkannt hätte, weil sich eine Unterbringung - etwa wegen einer die Dauer der Strafe ggf. überschreitenden Maßregeldauer - als zusätzliches Strafübel auswirken kann, führt der dem Urteil im Hinblick auf § 64 StGB anhaftende Erörterungsmangel zur Aufhebung des Strafausspruchs insgesamt und nicht nur insoweit, als eine Entscheidung über eine Unterbringung unterblieben ist (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 16.02.2012 - 2 StR 29/12 = NStZ-RR 2012, 202 = StV 2013, 148; Urt. v. 08.07.2015 - 2 StR 139/15 bei juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 15.01.2015 - 1 Ss 4/15 = SchlHA 2015, 335 und OLG Hamm, Beschl. v. 11.09.2014 - 3 RVs 65/14 bei juris).

    Dies gilt namentlich dann, wenn die Maßregeldauer - wie hier - die Dauer der Strafe unter Umständen überschreiten kann (BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12 = NStZ-RR 2012, 202 = StV 2013, 148 und Urt. v. 08.07.2015 - 2 StR 139/15 bei juris; vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15 = SchlHA 2015, 335 und OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2014 - 3 RVs 65/14 bei juris).

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