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   OLG Hamm, 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10   

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OLG Hamm, 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10 (https://dejure.org/2010,1627)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10 (https://dejure.org/2010,1627)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2010 - III-3 RVs 7/10 (https://dejure.org/2010,1627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt, Feststellungen

  • Burhoff online

    StPO § 81a
    Richtervorbehalt, Gefahr im Verzug, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt, Anforderungen, Feststellungen

  • openjur.de

    Beweisverwertungsverbot bei fehlendem nächtlichen richterlichen Eildienst; Aphemtaminkonsum und Fahruntüchtigkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zum Begriff "Gefahr im Verzug" und 24 Std. Bereitschaftsdienst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit von Blutproben bei Rauschfahrten

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)

    Berauschende Weihnachten // Verwertbarkeit von Blutproben

Verfahrensgang

  • AG Minden - 13 Ds 93/09
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08

    In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
    Der Senat hält im Anschluss an die Senatsentscheidung vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 (NJW 2009, S. 3109) daran fest, dass im Landgerichtsbezirk Bielefeld (auch) im Jahre 2008 die Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit verfassungsrechtlich geboten war.

    Hinzu kommt, dass, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 - ausgeführt hat, nach dem Gesetz in Bezug auf die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters keine Differenzierung nach der Art der Maßnahme stattfindet.

    Der Senat verbleibt bei seiner im Urteil vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 (NJW 2009, S. 3109) geäußerten Ansicht, dass die Nichtbeachtung eines Richtervorbehalts wegen Nichteinrichtung eines richterlichen Eildienstes unter gewissen Umständen, nämlich wenn dies auf einer "groben Fehlbeurteilung oder nicht mehr vertretbaren Missachtung der Bedeutung des Richtervorbehalts" beruht, zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann ( so bereits Senat, Beschluss vom 22.12.2009 - 3 Ss 487/09 °°richtig: 3 Ss 497/09°°).

    Vielmehr sei die Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht dem Richtervorbehalt grundsätzlich beimisst, mindestens seit der Entscheidung vom 20. Februar 2001 (NJW 2001, S. 1121) deutlich geworden (Senat, Urteil vom 18.08.2009, a.a.O.).

    Entscheidend gegen die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bei Verstößen gegen den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO bereits zum jetzigen Zeitpunkt und für Fälle, die vor der Veröffentlichung der Senatsentscheidung vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 - liegen, spricht aber folgende Erwägung:.

    Das Erfordernis eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit bei entsprechendem tatsächlichen Bedarf ist für die den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO betreffenden Fälle obergerichtlich erstmals durch das Senatsurteil vom 18.08.2009 - 3 Ss 293/08 - entschieden worden.

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
    Dazu bedarf es außer des positiven Blutwirkstoffbefunds regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (BGH, NZV 1999, S. 48).

    Nicht unbedingt erforderlich ist, dass sich die rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen in Fahrfehlern ausgewirkt haben müssen; u. U. können auch Auffälligkeiten im Verhalten in der Anhaltesituation genügen, die konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (BGH, NZV 1999, S. 48).

    Hinzu kommen muss aber, dass das angefochtene Urteil ergibt, ob die festgestellten Werte im Sinne einer konkreten Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehung überhaupt als "hoch" anzusehen sind, was wegen der erheblichen Wirkungsunterschiede von Drogen in jedem Fall näherer Darlegung bedarf (BGH, BeckRS 2009, 5128; BGH, NZV 1999, S. 48).

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
    Letztere muss sich stets nach dem Einzelfall beurteilen, wobei das Bestehen einer solchen Gefährdung der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerfG, NJW 2008, S. 3053; NJW 2007, S. 1345; NJW 2002, S. 1333; Senat, NJW 2009, S. 242; OLG Jena, BeckRS 2009, 4235).

    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12.02.2007 (NJW 2007, S. 1345) die Entscheidung, ob die zur Wohnungsdurchsuchung entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe auf die Maßnahme der körperlichen Untersuchung des Beschuldigten nach § 81 a StPO in vollem Umfang übertragbar sind, offengelassen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals mit seinem Beschluss vom 12.02.2007 (NJW 2007, 1345) die Frage aufgeworfen (und zum Teil offen gelassen), ob die zur Wohnungsdurchsuchung entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe auf die Maßnahme der körperlichen Untersuchung des Beschuldigten nach § 81a Absatz 2 StPO übertragbar sind (BVerfG NJW 2007, 1345, 1345 f).

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
    Letztere muss sich stets nach dem Einzelfall beurteilen, wobei das Bestehen einer solchen Gefährdung der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerfG, NJW 2008, S. 3053; NJW 2007, S. 1345; NJW 2002, S. 1333; Senat, NJW 2009, S. 242; OLG Jena, BeckRS 2009, 4235).

    Dieses wiederum wird wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (BVerfG, NJW 2008, S. 3053; BGH, NJW 2007, S. 2269; Senatsbeschl. v. 12.03.2009, BeckRS 2009, 10370).

    Im Beschluss vom 28.07.2008 (NJW 2008, S. 3053) hat es ausgeführt, dass der in § 81 a StPO enthaltene Richtervorbehalt nicht zum rechtsstaatlichen Mindeststandard zu zählen sein dürfte, da das Grundgesetz ausdrückliche Richtervorbehalte zwar für Wohnungsdurchsuchungen (Art. 13 Abs. 2 GG) und Freiheitsentziehungen (Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG), nicht aber für Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1, 3 GG) enthalte.

  • BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08

    Verwertung der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung (Verlesung von

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
    Abweichend von den Gegebenheiten beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrzeugführers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft - nochnicht zu begründen (BGH, BeckRS 2009, 5128; LG Verden, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 Qs 255/08).

    Anders als beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft (noch) nicht zu begründen (BGH, BeckRS 2009, 5128).

    Hinzu kommen muss aber, dass das angefochtene Urteil ergibt, ob die festgestellten Werte im Sinne einer konkreten Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehung überhaupt als "hoch" anzusehen sind, was wegen der erheblichen Wirkungsunterschiede von Drogen in jedem Fall näherer Darlegung bedarf (BGH, BeckRS 2009, 5128; BGH, NZV 1999, S. 48).

  • OLG Köln, 15.01.2010 - 83 Ss 100/09

    Beweisverwertungsverbot aufgrund einer unter Missachtung des Richtervorbehalts

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706 m.w.N.).

    Die mit der Sache befasste Ermittlungsperson muss für diesen Zeitpunkt eine eigene Prognoseentscheidung zur mutmaßlichen zeitlichen Verzögerung treffen (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706; Senat, NJW 2009, S. 242).

    Für den Verstoß gegen § 81 a Abs. 2 StPO bedeutet dies, dass ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, wenn Gefahr in Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise grob verkannt worden ist (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706; OLG Celle, BeckRS 2009, 27705; OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009; OLG Oldenburg, NJW 2009, S. 3591 jeweils m. w. N.; zur Abwägung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09; zum Verwaltungsverfahren zum Waffen- und Jagdrecht vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 22.02.2010 - 21 CS 09.2767).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
    Zum anderen kann bei Taten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Schleswig, NStZ-RR 2010, S. 82; Senat, NJW 2009, S. 242; OLG Hamburg, NJW 2008 , S. 2597).

    Letztere muss sich stets nach dem Einzelfall beurteilen, wobei das Bestehen einer solchen Gefährdung der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerfG, NJW 2008, S. 3053; NJW 2007, S. 1345; NJW 2002, S. 1333; Senat, NJW 2009, S. 242; OLG Jena, BeckRS 2009, 4235).

    Die mit der Sache befasste Ermittlungsperson muss für diesen Zeitpunkt eine eigene Prognoseentscheidung zur mutmaßlichen zeitlichen Verzögerung treffen (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706; Senat, NJW 2009, S. 242).

  • OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04

    Strafbare Trunkenheit im Verkehr: Voraussetzungen der Annahme drogenbedingter

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
    Allgemeine Merkmale, die üblicherweise mit Drogenkonsum einhergehen, wie gerötete Augen, erweiterte Pupillen (vgl. zum Reboundeffekt OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288) sowie nervöses oder unruhiges Verhalten rechtfertigen die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit hingegen nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2003 - 4 Ss 158/03).

    Zwar wird teilweise vertreten, bei hohen Wirkstoffwerten könne ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen, wobei in diesem Fall hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der festgestellten Ausfallerscheinung zu stellen sind und diese so gravierend sein muss, dass ein sicheres Fahren ohne weiteres ausgeschlossen werden kann (OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
    Ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, ist dem Strafverfahrensrecht fremd (BGH, NJW 2007, S. 2269 m.w.N.).

    Dieses wiederum wird wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (BVerfG, NJW 2008, S. 3053; BGH, NJW 2007, S. 2269; Senatsbeschl. v. 12.03.2009, BeckRS 2009, 10370).

  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
    Gelingt dies nicht, so muss die nach § 81 a Abs. 2 StPO zum Einschreiten berechtigende Gefährdung des Untersuchungserfolges mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfG, NJW 2007, S.1345; OLG Schleswig, NStZ-RR 2010, S. 82; OLG Celle, BeckRS 2009, 27705; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, BeckRS 2010, 3699).

    Für den Verstoß gegen § 81 a Abs. 2 StPO bedeutet dies, dass ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, wenn Gefahr in Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise grob verkannt worden ist (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706; OLG Celle, BeckRS 2009, 27705; OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009; OLG Oldenburg, NJW 2009, S. 3591 jeweils m. w. N.; zur Abwägung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09; zum Verwaltungsverfahren zum Waffen- und Jagdrecht vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 22.02.2010 - 21 CS 09.2767).

  • OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach

  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss 497/09

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Nachweis des Betäubungsmittelkonsums

  • OLG München, 13.03.2006 - 4St RR 199/05

    Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Amphetamin

  • OLG Hamm, 03.04.2003 - 4 Ss 158/03

    Fahruntüchtigkeit, relative; Anzeichen, Alkoholgenuss, Amphetamingenuss

  • OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss OWi 219/09

    Anforderungen an das Erkennenmüssen der fortdauernden Wirkung von Drogen bei

  • OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09

    Feststellungen zum Sicherheits- oder Toleranzabzug bei der Ermittlung der

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 21 CS 09.2767

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins;

  • OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09

    Trunkenheitsfahrt: Missachtung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98

    Absolute und relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

  • KG, 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09

    Fahren unter Drogeneinfluss: Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs

  • OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09

    Bußgeldverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot bei

  • OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09

    Anordnung einer Blutprobe durch eine Polizeibeamtin bei Gefahr im Verzug

  • LG Verden, 19.01.2009 - 1 Qs 255/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer von einem Polizeibeamten angeordneten

  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

  • BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch Versagung nachträgliche

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Denn der hiesige 3. Strafsenat hat zwischenzeitlich durch Beschluss vom 30.03.2010 (III-3 RVs 7/10 = zfs 2010, 407) entschieden, dass das von ihm angenommene Beweisverwertungsverbot betreffend den Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO nicht für Fälle vor dem Urteil vom 18.08.2009 gelte.
  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10

    Anforderungen an die Feststellung der rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit

    Anders als beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein aufgrund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft (noch) nicht zu begründen (BGH, BeckRS 2009, 5128; Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10).

    Allgemeine Merkmale, die üblicherweise mit Drogenkonsum einhergehen, wie gerötete Augen, erweiterte Pupillen (vgl. zum Rebound-Effekt OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288) sowie nervöses oder unruhiges Verhalten rechtfertigen die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit hingegen nicht (Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10; OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.2003 - 4 Ss 158/03).

  • OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren

    Dies soll anscheinend nach der Rechtsprechung dieses Senates auch für den durch § 81 a Abs. 2 StPO normierten einfachgesetzlichen Richtervorbehalt gelten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2010, - 3 RVs 7/10 -, juris).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10

    Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei

    Nach der - soweit ersichtlich - weitgehend einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist bei unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO gewonnenen Erkenntnissen ein Verwertungsverbot deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29, 61; NJW 2008, 3053, 3054; BVerfG in 2 BvR 2307/07 v. 21. Januar 2007; 2006, 2684, 2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285, 292; Beschlüsse des hiesigen 5. Strafsenats vom 16. April 2009 - 5 Ss 129/09 -, des hiesigen 4. Strafsenates vom 23. März 2010 - 4 RVs 26/10 - und des hiesigen 3. Strafsenates vom 30. März 2010 - 3 RVs 7/10 - OLG Köln VM 2009, 5; OLG Hamburg NJW 2008, 2597; OLG Stuttgart VRS 113, 363; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März.2009 - 2 Ss 15/09 - OLG Karlsruhe VRR 2009, 273; OLG Frankfurt DAR 2010, 145; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10 -).
  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11

    Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt unter Amfetamin

    Auf seine hiergegen gerichtete Sprungrevision hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm - III- 3 RVs 7/10- durch Beschluss vom 30. März 2010 das Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Minden zurückverwiesen.
  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

    Diese Rechtsprechung wendet der 3. Strafsenat des OLG Hamm auch für den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt nach § 81a StPO an (vgl. Beschluss vom 22. Dezember 2009, 3 Ss 497/09, bestätigt durch Beschlüsse vom 30. März 2010 -3 RVs 7/10 und vom 30. März 2010 - 3 RVs 9/10, zit. nach juris).
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