Rechtsprechung
LG Zweibrücken, 06.02.2007 - 3 S 103/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- webshoprecht.de
Zur Angemessenheit einer Stornogebühr von 80% des Reisepreises bei Rücktritt am Tag der Abreise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.10.1989 - VII ZR 332/88
Schadensersatzanspruch des Reiseveranstalters gegen ein Reisebüro wegen …
Auszug aus LG Zweibrücken, 06.02.2007 - 3 S 103/06
Nach der herrschenden Meinung ist ein solches Wahlrecht eines Reiseveranstalters wirksam (BGH NJW-RR 1990, 114, 115; Palandt/Sprau, § 651 i Rd. Nr. 4; a. A. MünchKommBGB/Tonner, § 651 i Rd. Nr. 11).Dafür hat die Reiseveranstalterin die Darlegungs- und Beweislast (BGH NJW-RR 1990, 114, 115; MünchKommBGB/Tonner, § 651 i Rd. Nr. 27).
- LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2004 - 16 S 1175/04
Notsitz im Flugzeug / Stornopauschale
Auszug aus LG Zweibrücken, 06.02.2007 - 3 S 103/06
In der Rechtsprechung anerkannt sind Pauschalen von 95 % bei Rücktritt am Abreisetag (LG Nürnberg-Fürth 16 S 1175/04, zitiert nach juris); 90 % wenige Tage vor einer Mexiko-Rundreise (LG Köln 10 S 395/00, zitiert nach juris).In der Rechtsprechung anerkannt sind Pauschalen von 95 % bei Rücktritt am Abreisetag (LG Nürnberg-Fürth 16 S 1175/04, zitiert nach juris); 90 % wenige Tage vor einer Mexiko-Rundreise (LG Köln 10 S 395/00, zitiert nach juris).
- LG Köln, 28.03.2001 - 10 S 395/00
Erdbeben: Vorbei ist vorbei!
Auszug aus LG Zweibrücken, 06.02.2007 - 3 S 103/06
In der Rechtsprechung anerkannt sind Pauschalen von 95 % bei Rücktritt am Abreisetag (LG Nürnberg-Fürth 16 S 1175/04, zitiert nach juris); 90 % wenige Tage vor einer Mexiko-Rundreise (LG Köln 10 S 395/00, zitiert nach juris).In der Rechtsprechung anerkannt sind Pauschalen von 95 % bei Rücktritt am Abreisetag (LG Nürnberg-Fürth 16 S 1175/04, zitiert nach juris); 90 % wenige Tage vor einer Mexiko-Rundreise (LG Köln 10 S 395/00, zitiert nach juris).
- LG Hamburg, 21.04.1998 - 332 O 37/98
Auszug aus LG Zweibrücken, 06.02.2007 - 3 S 103/06
Denn jedenfalls ist auch bei einer Gruppenreise grundsätzlich davon auszugehen, dass die einzelnen Reisenden Vertragspartner des Reisveranstalters werden und nicht etwa nur der Buchende (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1285, Rd. Nr. 25; LG Hamburg vom 21.04.1998 332 O 37/98, zitiert nach Juris; MünchKommBGB/Tonner § 651 a Rn 83). - OLG Frankfurt, 24.05.2004 - 16 U 167/03
Reisevertrag: Vertragspartner des Reiseveranstalters bei einer Gruppenreise
Auszug aus LG Zweibrücken, 06.02.2007 - 3 S 103/06
Denn jedenfalls ist auch bei einer Gruppenreise grundsätzlich davon auszugehen, dass die einzelnen Reisenden Vertragspartner des Reisveranstalters werden und nicht etwa nur der Buchende (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1285, Rd. Nr. 25; LG Hamburg vom 21.04.1998 332 O 37/98, zitiert nach Juris; MünchKommBGB/Tonner § 651 a Rn 83).
- LG Berlin, 02.06.2009 - 15 O 455/08
Zur Unzulässigkeit einer Stornopauschale von 100% bei Rücktritt am Tag des …
- AG Bremen, 30.06.2011 - 10 C 121/11
Anonyme Internet-Bewertungen / Sachvortrag zu Reisemängeln
In allgemeiner Hinsicht hält sich eine Regelung, nach der ein Reiseveranstalter bei dem Rücktritt des Kunden von einer Flugreise ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 % sowie ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises als Rücktrittspauschale verlangen kann, im Rahmen dessen, was in der Rechtsprechung herkömmlich als angemessene Prozentsatzstaffelung angesehen wurde (LG Zweibrücken, Urt.v. 06.02.2007, 3 S 103/06).