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   VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05   

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VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05 (https://dejure.org/2006,1580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05 (https://dejure.org/2006,1580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 3 S 1259/05 (https://dejure.org/2006,1580)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im Gewerbegebiet

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 9 BauNVO, § 18 Abs 1 GemO BW, § 18 Abs 3 GemO BW
    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung des Gemeinderats an der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan; Betreiben eines Einzelhandelsgeschäfts mit einem aufgeführten Sortiment durch den Gemeinderat; Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente in einem Gewerbegebiet; ...

  • Judicialis

    BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; GemO § 18 Abs. 1; ; GemO § 18 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung, Sonstiges Kommunalrecht - Ausschluss, Bebauungsplan, Befangenheit, Einzelhandel, Gemeinderat, Gewerbegebiet, Sortiment, Innenstadtrelevanz

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung, Sonstiges Kommunalrecht - Ausschluss, Bebauungsplan, Befangenheit, Einzelhandel, Gemeinderat, Gewerbegebiet, Sortiment, Innenstadtrelevanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss bestimmter Sortimente im Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 246 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2006, 352 (Ls.)
  • VBlBW 2006, 390
  • DVBl 2006, 787 (Ls.)
  • DÖV 2006, 528
  • BauR 2006, 952
  • ZfBR 2006, 584
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09

    Grundsatzentscheidung zur Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern

    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952f, VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63f; OVG MV, Urteil vom 22. Juni 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied des Gemeinderats oder eine der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GemO genannten Bezugspersonen auf Grund persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beratung oder Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis rechtfertigt, dass der Betreffende nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handelt (VGH Baden-Württ., Urteil vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, BauR 2008, 633).

    Ausreichend sind auch wirtschaftliche oder ideelle Vor- oder Nachteile (VGH Baden-Württ., Urteil vom 30.01.2006, a.aO.).

    Nach der Rechtsprechung des Senat muss sich eine Entscheidung auf das Gemeinderatsmitglied "zuspitzen" und er - weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend - als deren "Adressat" anzusehen sein (vgl. Urteil vom 30.01.2006, a.a.O .).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2015 - 3 S 2492/13

    Anlagenbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan - Beschränkung der Freisetzung von

    Denn ein in dieser Bestimmung vorausgesetzter unmittelbarer Sondervorteil oder -nachteil liegt nur dann vor, wenn das Gemeinderatsmitglied auf Grund persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beratung oder Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und deswegen die Besorgnis rechtfertigt, dass der Betreffende nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handelt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.1.2015 - 5 S 1493/14 - VBlBW 2015, 249; Urt. des Senats v. 30.1.2006 - 3 S 1259/05 - VBlBW 2006, 390).

    Für die Annahme eines individuellen Sonderinteresses im Sinne des § 18 Abs. 1 GemO ist es deshalb erforderlich, dass sich das Interesse des Betroffenen deutlich von einem Gruppeninteresse abhebt und sich die Entscheidung auf den abstimmenden Gemeinderat "zuspitzt" (Urt. des Senats v. 30.1.2006 - 3 S 1259/05 - VBlBW 2006, 390; Aker, in: Aker/Hafner/Notheis, GemO, 2013, § 18 Rn. 10; Bock, Befangenheit, BWGZ 2014, 478, 479).

  • VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 9 K 1012/05

    Befangenheit eines Einzelhändlers bei Entscheidung über Fachmarktzentrum

    Dies ist der Fall, wenn ein Mitglied des Gemeinderats oder eine der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GemO genannten Bezugspersonen auf Grund persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beratung oder Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis rechtfertigt, dass der Betreffende nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handelt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, juris).

    Ausreichend sind auch wirtschaftliche oder ideelle Vor- oder Nachteile (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, juris).

    Ein Gemeinderatsmitglied ist jedoch nur dann von der Mitwirkung ausgeschlossen, wenn der individuelle Sondervorteil oder -nachteil mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (dazu bb) und das Sonderinteresse nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (dazu cc; vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, juris und Urt. v. 20.01.1986, VBlBW 1987, 24, 25 f.).

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg verwendet in diesem Zusammenhang zwar häufig die Formel, dass sich eine Entscheidung auf das Gemeinderatsmitglied "zuspitzen" muss und er - weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend - als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. z. B. Urt. v. 30.01.2006, 3 S 1259/05 - juris).

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem, der den Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 03.03.2005 (3 S 1998/04 - juris) und vom 30.01.2006 (3 S 1259/05 - juris) zugrunde lag.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

    Innerhalb dieses für alle Sortimente unbeschränkt offenen Nutzungsrahmens sind grundsätzlich Einzelhandelsbetriebe jeglichen Angebotszuschnitts realisierbar mithin auch Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, Lebensmitteldiscounter mit beliebigem Randsortiment sowie mehrere Fachmärkte mit unterschiedlichsten Sortimenten bzw. Sortimentsmischungen innenstadt-, zentren- oder nahversorgungsrelevanter Art (zu diesen Sortimentsgruppen vgl. Urteil des Senats vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, VBlBW 2006, 93 ff. sowie die Anlage zum Einzelhandelserlass).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06

    Kein Lebensmitteldiscounter 'An der Krimm' in Mainz-Gonsenheim

    Ihre Zentrenrelevanz ergibt sich daraus, dass sie vorwiegend in klein strukturierten Läden angeboten werden und sich deshalb nach dem Willen des Plangebers bevorzugt in Zentren ansiedeln sollen (vgl. insoweit auch VGH BW, BauR 2006, 952 [958]).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 5 S 1493/14

    Abänderung eines Beschlusses nach § 47 Abs. 6 VwGO; Befangenheit eines bei

    Dies ist der Fall, wenn das Gemeinderatsmitglied oder die bezeichneten Bezugspersonen auf Grund persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beratung oder Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis rechtfertigt, dass der Betreffende nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handelt (VGH Baden-Württ., Urteil vom 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, VBlBW 2006, 390).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05
    Anzumerken ist insoweit, dass dieser Ausschluss auf der Grundlage der Feststellungen des sog. ...-Gutachtens nicht zu beanstanden ist (vgl. dazu Urt. des Senats v. 15.03.2001, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.06.2006, 1 KN 155/05, NordÖR 2006, 520, Ls.; VGH Mannheim, Urt. v. 30.01.2006, 3 S 1259/05, ZfBR 2006, 584).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2006 - 2 K 50/04

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit bestimmten Warensortimenten im

    Wünscht die Gemeinde an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, so ist es ihr unter dem Blickwinkel des § 1 Abs. 3 BauGB a. F. nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieses Nutzungstyps festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 30.01.2006 - 3 S 1259/05 -, BauR 2006, 952).

    Es ist außerdem in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Sortimente unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten als innenstadtrelevant einzustufen sind; hierfür bedarf es in der Regel eines Einzelhandelsgutachtens, das in Kenntnis der vorhandenen Angebotsstruktur und unter Beachtung der mit dem gemeindlichen Einzelhandelskonzept verfolgten städtebaulichen Ziele ortsbezogen die zentrenrelevanten Sortimente ermittelt (VGH BW, Urt. v. 30.01.2006, a. a. O., S. 957 f.; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl., § 11 RdNr. 27.22).

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17

    Unzulässige Verbindung von Art- und Maßfestsetzungen im Bebauungsplan

    Als zentrenrelevant darf die Antragsgegnerin auch Sortimente einordnen, die typischerweise - und auch nach den räumlich-demographischen Verhältnissen in ihrem Stadtgebiet - das Potential haben, zur Schaffung einer belebten Innenstadt beizutragen, wenn sie denn aus ihrer bisherigen faktischen Streulage herausgedrängt werden (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.3.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310; VGH Mannheim, Urt. v. 30.1.2006 - 3 S 1259/05 -, sowie das von der Antragstellerin für die gegenteilige Auffassung zitierte Urteil des OVG Münster Urt. v. 22.11.2010 - 7 D 1/09.NE -, juris Leitsatz 3).
  • VG Karlsruhe, 24.09.2010 - 9 K 3187/09

    Bauplanungsrecht: Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente im Gewerbegebiet -

  • VG Neustadt, 23.03.2006 - 4 K 1762/05

    Lebensmittelmarkt in Haßloch darf gebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19

    Kommunaler Finanzausgleich

  • OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 18/05

    Sondergebiet Einkaufszentrum; Sortimentsausschluss; Branchenausschluss;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2007 - 5 S 2484/05

    Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten im

  • VG Neustadt, 28.07.2008 - 3 K 295/08

    Kein Schuh-, Textilien- und Haushaltswarenmarkt im ehemaligen SB-Warenhaus

  • VG Mainz, 11.07.2006 - 3 K 281/05

    Lidl-Markt in Mainz-Gonsenheim darf nicht gebaut werden

  • VG Augsburg, 09.04.2008 - Au 4 K 07.901

    Nutzungsänderung; Spielhalle; Änderung Bebauungsplan; unwirksamer Ausschluss von

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