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   VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12   

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https://dejure.org/2012,26821
VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12 (https://dejure.org/2012,26821)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 (https://dejure.org/2012,26821)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. August 2012 - 3 S 1274/12 (https://dejure.org/2012,26821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abstandsflächenrelevanz eines vor Untergeschossräumen angelegten Lichthofs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstandsflächenrelevanz eines zur Belichtung von Untergeschossräumen auf deren Höhe durch Abgrabung in 2m Grenzabstand angelegten Lichthofs und dessen Ummauerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsflächenrelevanz eines zur Belichtung von Untergeschossräumen auf deren Höhe durch Abgrabung in 2m Grenzabstand angelegten Lichthofs und dessen Ummauerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächenrelevanz von Lichthof und Ummauerung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Lichthof fürs Untergeschoss des Nachbarn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 497
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05

    Nachbarschützende Wirkung der Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats entfalten Bauvorlagen dann nachbarschützende Wirkung, wenn wegen ihrer Unvollständigkeit eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (Beschluss vom 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480 ff.; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit materiell-rechtlichem Ansatz VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats entfalten Bauvorlagen dann nachbarschützende Wirkung, wenn wegen ihrer Unvollständigkeit eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (Beschluss vom 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480 ff.; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit materiell-rechtlichem Ansatz VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2010 - 8 S 1529/08

    Abstandsflächenbestimmung nach BauO BW § 6 Abs 1 S 1 Nr 2, Fassung 2009-11-17

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12
    Die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für eine Abweichung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO (schutzmindernde - hier topografische - Besonderheit auf dem Nachbargrundstück, vgl. zuletzt etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.04.2010 - 8 S 1529/08 -, VBlBW 2011, 67 ff. ) wären damit zweifellos erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12
    Denn der Beigeladene hat keinen eigenen Antrag gestellt und damit auch kein eigenständiges Kostenrisiko auf sich genommen (st. Rechtspr. der Bausenate des beschließenden Gerichtshofs, vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 -, VBlBW 2011, 279 f.).
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4013/15

    Baunachbarklage - tatsächliche Geländeoberfläche - Drei-Wohnungs-Klausel

    Eine durch Abgrabungen entstandene tatsächliche Geländeoberfläche ist als unterer Bezugspunkt nach § 5 Abs. 4 Satz 2 LBO (BauO BW 2010) ausnahmsweise dann nicht maßgebend, wenn die durch die Abgrabungen geschaffene Vertiefung lediglich einen Teil des Baukörpers selbst darstellt, diesem unmittelbar zugeordnet ist, technisch mit ihm verbunden ist und der Funktion des angrenzenden Raumes unmittelbar dient, z. B. als Lichthof für eine Erdgeschosswohnung (offengelassen VGH Mannheim, Beschl. v. 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -).

    Eine durch Abgrabungen entstandene tatsächliche Geländeoberfläche ist als unterer Bezugspunkt jedoch ausnahmsweise dann nicht maßgebend, wenn die durch die Abgrabungen geschaffene Vertiefung lediglich einen Teil des Baukörpers selbst darstellt, diesem unmittelbar zugeordnet ist, technisch mit ihm verbunden ist und der Funktion des angrenzenden Raums unmittelbar dient, z. B. als Lichtschacht oder Kellereingangstreppe (Sauter, aaO, § 5 Rn. 75; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.06.1995 - 7 B 1413/95 - BRS 57, 341; offengelassen VGH Bad.-Württemberg, Beschl. v. 23.08.2012 - 3 S 1274/12 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 5 S 1031/20

    Keine Festsetzung hinterer Baufluchten durch das Badische Ortsstraßengesetz;

    Deshalb erfassen §§ 5 ff. LBO nach ihrem Inhalt und ihrem Schutzzweck (Belichtung, Belüftung, Besonnung und möglicherweise Brandschutz, vgl. zu Letzterem VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.3.2014 - 8 S 2628/13 - VBlBW 2014, 454, juris Rn. 4) auch nur solche oberirdischen, d.h. auf und oberhalb der maßgeblichen Geländeoberfläche liegenden Anlagen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.8.2012 - 3 S 1274/12 - juris Rn. 7).
  • VG Karlsruhe, 28.05.2020 - 1 K 5050/18

    Auslegung von öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen - im Widerspruch

    Die Abstandsfläche ergibt sich vielmehr nur aus einem rechnerischen Bezugspunkt am Boden der vom Kläger als Lichtschacht bezeichneten Fläche (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, juris Rn. 9; VG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.2016 - 3 K 3560/16 -).

    Denn eine erhebliche Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange wäre insofern nur dann ausgeschlossen, wenn bei Beibehaltung der natürlichen Geländeoberfläche - also ohne die Abgrabung - die erforderlichen Abstandsflächen zwanglos auf dem eigenen Baugrundstück hätten nachgewiesen werden können (vgl. Busch, in: Schlotterbeck, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 7. Aufl., § 5 LBO, Rn. 58; ebenso im Ergebnis VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, juris Rn. 5; VG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.2016 - 3 K 3560/16 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 5 S 2179/13

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung wegen Zweifeln an einwandfreier Abwasser-

    Denn auch dann, wenn die Baugenehmigung damit hinsichtlich der genauen Lage der Grundstücksentwässerungsanlagen (vgl. § 8 LBOVVO) nicht mehr hinreichend bestimmt genug wäre (vgl. § 37 Abs. 1 LVwVfG), dürfte dies noch nicht bedeuten, dass sich nicht mehr hinreichend sicher beurteilen ließe, ob ein Verstoß gegen die nachbarschützende Vorschrift des § 33 Abs. 2 Satz 2 LBO a.F. vorliegt (vgl. hierzu Senatsurt. v. 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 8 S 2628/13

    Überprüfung der Abstandfläche bei Änderung von Hotel- zu Wohnnutzung;

    Der nachbarliche Wohnfrieden wird durch das baden-württembergische Abstandsflächenrecht nicht geschützt (a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 - juris Rn. 7).

    Ein "sekundärer Schutzzweck" des nachbarlichen Wohnfriedens ist dem baden-württembergischen Abstandsflächenrecht fremd (Sauter, LBO, Stand: November 2011, § 5 Rn. 4; a.A. in einem obiter dictum: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 - juris Rn. 7).

  • VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 5 K 2721/22

    Terrasse in der Abstandsfläche; Gebäudeteil

    Dass sie überdies auch - ohne Gebäudeteil zu sein - nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO mit Blick auf ihre geringe Höhe und Wandfläche (mit "Stützmauer") eigenständig zulässig wäre (zu den Voraussetzungen Balensiefen, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK Bauordnungsrecht BW, § 6 LBO, Rn. 9.1 bis 9.3, m.w.N.), drängt sich auf, bedarf danach aber ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob hier ggf. wegen der allenfalls geringfügigen konkreten Beeinträchtigung des Klägers in Anwendung von § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO eine geringere Tiefe der Abstandsfläche zuzulassen wäre (zu letzterem vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266; Beschluss vom 13.06.2003 - 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549; Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, juris).

    Aber auch nach dem bei Übernahme der Baulast geltenden Recht (§ 7 Abs. 7 LBO i.d.F. des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung vom 11.04.1972, GBl. BW S. 109; vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.1979 - VIII 3766/78 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 26.02.2019 - 5 K 17767/17 -, juris) waren im Grenzabstand untergeordnete oder unbedeutende bauliche Anlagen, wie u.a. Stützmauern oder offene - wie hier - geringfügig erhöhte Terrassen zulässig (zur Bewertung als geringfügig vgl. neben den vorstehenden Zitaten die heutige Wertung in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBO sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.10.2023 - 2 L 17/23.Z -, juris), sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass mit der Baulastübernahme auch und gerade solche Anlagen ausgeschlossen werden sollten.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 13/21

    Bauanzeige; Bauanzeigeverfahren; Baugenehmigung; Bestimmtheit; Bestimmtheit,

    Traufhöhe bezeichnet die Höhe des Schnittpunktes der Fassade (Oberfläche der Außenwand) mit der äußeren Dachhaut (Traufpunkt) über dem unteren Höhenbezugspunkt (nahezu einhellige Meinung, vgl. aus der Rspr. OVG SH, Urt. v. 5.8.2021 - 1 KN 4/17 -, juris Rn. 56; BayVGH, Urt. v. 5.9.2017 - 2 N 16.1308 -, juris Rn. 46; HessVGH, Urt. v. 20.4.2017 - 3 C 725/14.N -, juris Rn. 26; VGH BW, Beschl. v. 23.8.2012 - 3 S 1274/12 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urt. v. 19.12.2011 - 2 D 31/10.NE -, juris Rn. 80; v. 3.5.2010 - 7 A 1942/08 -, juris Rn. 30, 44; v. 8.4.2002 - 7 A D 137/99.NE -, juris Rn. 37; OVG RP, Beschl. v. 12.1.1983 - 1 A 69/82 -, BauR 1983, 353 = BRS 40 Nr. 109 = juris Ls. 2; aus der Kommentarliteratur Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2019, § 16 Rn. 31; Söfker, in: EZBK, BauGB, 120. EL Februar 2016, § 18 BauNVO Rn. 4; Ziegler, in: Brügelmann, BauGB, 40. Lieferung Oktober 1998, § 18 BauNVO Rn. 4; Hartmann, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Auf.
  • VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Waschparks

    Der Streitwert wurde entsprechend Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs auf den für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwert festgesetzt, weil in Streitigkeiten über die Errichtung eines Vorhabens regelmäßig vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, juris, Rn. 12).
  • VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unzuständigkeit

    Bauvorlagen entfalten im Zusammenhang mit der Frage der genügenden Bestimmtheit der Baugenehmigung (nur) dann nachbarschützende Wirkung, wenn wegen ihrer Unvollständigkeit eine Verletzung materiell-rechtlich nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.07.2016 - 5 S 2220/15 - Rn. 6, juris; Beschl. v. 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, Rn. 3, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 3 S 2003/12

    Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren; Notgeschäftsführung des Miterben gegen

    Auch eine Abweichung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO dürfte nicht in Betracht kommen, da auf dem Grundstück der Erbengemeinschaft trotz der dort errichteten, aber wesentlich niedrigeren Grenzwand, keine Besonderheiten vorliegen dürften, welche die Schutzwürdigkeit des Nachbargrundstücks mit Blick auf die einmauernde Wirkung und - vor allem - der Belichtung/Belüftung des 1. Obergeschosses deutlich mindern (zu diesen Anforderungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO in st. Rspr. vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, juris).
  • VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.5051

    Einschreiten gegen Baugenehmigung für Nachbarn (hier insb. gegen Ferienwohnung)

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