Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1287
VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93 (https://dejure.org/1994,1287)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.1994 - 3 S 1455/93 (https://dejure.org/1994,1287)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 3 S 1455/93 (https://dejure.org/1994,1287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Voraussetzung des Einzelfallerfordernisses bei der Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

  • rechtsportal.de

    BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 1 ; BauGB -MaßnG § 4 Abs. 1a
    Befreiung, Einzelfallerfordernis; Modifizierung durch BauGB-MaßnahmenG ; Dringender Wohnbedarf; Baugrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 1; BauGB -MaßnG § 4 Abs. 1a
    Befreiung, Einzelfallerfordernis; Modifizierung durch BauGB-MaßnahmenG; Dringender Wohnbedarf; Baugrenze

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erleichterte Befreiungsmöglichkeit bei dringendem Wohnbedarf (IBR 1994, 340)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 491
  • VBlBW 1994, 410
  • DÖV 1994, 484
  • BauR 1994, 352
  • ZfBR 1994, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1993 - 3 S 1655/93

    Befreiung nach BauGB § 31 nur bei Erforderlichkeit der Abweichung vom

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93
    Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn ein Bebauungsplangebiet bereits nahezu vollständig bebaut ist (im Anschluß an die Beschlüsse des Senats v 20.1.1992 - 3 S 2677/91 - und v 12.11.1993 - 3 S 1655/93 -).

    Dieser Baugrenze dürfte entsprechend der gefestigten Rechtsprechung der mit Bausachen befaßten Senate des erk. Gerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 12.11.1993 - 3 S 1655/93 - m.w.N.) drittschützende Wirkung zugunsten der Antragstellerin zukommen, da diese ihrem (südlich angrenzenden) Grundstück gegenüberliegt und daher am Vorliegen eines nachbarlichen Austauschverhältnisses kein Zweifel besteht.

    Aus diesem Grund würde eine Rechtsverletzung der Antragstellerin bereits dann vorliegen, wenn diese Befreiung rechtswidrig wäre (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 12.11.1993, aaO).

  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93
    Voraussetzung für die Erteilung einer Befreiung ist nach § 31 Abs. 2 BauGB aber ferner, wie sich aus dem Tatbestandsmerkmal "im Einzelfall" ergibt und worauf die Antragstellerin zu Recht hingewiesen hat, das Vorliegen eines atypischen Sonderfalls (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 20.11.1989, NVwZ 1990, 556 = BRS 49, Nr. 175 zu § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

    Wie sich aus dem Gesetzgebungsverfahren und dem mit dieser Regelung verfolgten Zweck ergibt, kommt eine Befreiung dann nicht in Betracht, wenn die Einzelfälle nicht mehr eingrenzbar sind oder durch die Vielzahl von Befreiungen die planerischen Grundsätze und Ziele unterlaufen würden (ähnlich auch Krautzberger/Runkel, DVBl. 1993, 453 (458) und die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Vorschlag des Bundesrats, BT-Drucks. (12/4208, S. 23; vgl. dazu im übrigen auch BVerwG, Beschluß vom 20.11.1989 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1992 - 3 S 2677/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Befreiung aus Gründen des Gemeinwohls

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93
    Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn ein Bebauungsplangebiet bereits nahezu vollständig bebaut ist (im Anschluß an die Beschlüsse des Senats v 20.1.1992 - 3 S 2677/91 - und v 12.11.1993 - 3 S 1655/93 -).

    Dieser Einschränkung und Klarstellung bedürfen auch die Ausführungen des Senats in seinem vor der Neuregelung des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch ergangenen Beschluß vom 20.1.1992 - 3 S 2677/91 -.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93
    Denn die Befreiungsnorm des § 31 Abs. 2 BauGB ist nur insoweit drittschützend, als hierdurch gegen die zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelten Maßstäbe verstoßen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.9.1986, BauR 1987, 70 und vom 5.8.1983, BVerwGE 67, 334).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93
    Denn die Befreiungsnorm des § 31 Abs. 2 BauGB ist nur insoweit drittschützend, als hierdurch gegen die zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelten Maßstäbe verstoßen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.9.1986, BauR 1987, 70 und vom 5.8.1983, BVerwGE 67, 334).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1993 - 8 S 2378/93

    Nachbarschutz gewährende Festsetzungen im Bebauungsplan; Aufrechterhaltung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93
    Nach dem Bericht des zuständigen Ausschusses des Bundestags wird mit § 4 BauGB- MaßnahmenG insbesondere das Anliegen verfolgt, zur Behebung eines dringenden Wohnbedarfs die Genehmigungsmöglichkeiten in den Fällen zu erweitern, in denen von Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden soll, eine Änderung des Bebauungsplans aber nicht oder nicht kurzfristig in Betracht kommt (BT-Drucks. 11/6636, S. 25 zum BauGB-MaßnahmenG 1990; vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 3.12.1993 - 8 S 2378/93 -).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn andere Möglichkeiten zur Erfüllung des Interesses zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1978, BVerwGE 56, 71 = BRS 33, Nr. 150).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Dies war nicht nur der Fall, wenn ein Planänderungsverfahren nicht abgewartet werden konnte, sondern auch, wenn zweckmäßigerweise die Entscheidung im Baugenehmigungsverfahren erfolgen sollte (so Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 31 Rn. 71; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 1.2.1994 - 3 S 1455/93 - juris Rn. 3; zu § 4 Abs. 1a Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch 1993: BT-Drs.12/3944; BT-Drs. 12/4317, S. 28; BT-Drs. 12/4340, S. 14; zur Vorgängerregelung in § 4 Abs. 1 Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch : BT-Drs. 11/6636, S. 8 und 25).

    Die bloße Verbesserung des Wohnkomforts einer vorhandenen Wohnung genügt nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.4.1992 - 3 S 2585/91 - juris Rn. 28; Beschluss vom 1.2.1994 - 3 S 1455/93 - juris Rn. 5; Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Aufl., § 56 Rn. 57; Söfker in Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 31 Rn. 71).

  • VG Mainz, 25.04.2018 - 3 K 289/17

    Pferdestall im Außenbereich stört Wohnen am Ortsrand nicht

    Auf die von ihr angeführte (objektive) Unzulässigkeit der Hobbytierhaltung im Außenbereich kommt es aus Rechtsgründen auch im Rahmen des Rücksichtnahmegebots nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5/93 -, BauR 1994, 352 = juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 3 S 3071/95

    Baunachbarklage: rechtswidrige Befreiung nach BauGB § 31 Abs 2 - Nachbarschutz;

    Ist dies nicht der Fall, beschränken sich die Rechtsschutzmöglichkeiten des Nachbarn auf die Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 01.02.1994 - 3 S 1455/93 -, BauR 1994, 352 u. Beschl. v. 12.11.1993 - 3 S 1655/93 -, BWGZ 1994, 370).

    Eine Befreiung kommt daher nicht in Betracht, wenn die Einzelfälle nicht mehr eingrenzbar sind oder durch eine Mehrzahl von Befreiungen die planerischen Grundzüge und Ziele unterlaufen würden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94

    Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet; Befreiung

    Eines atypischen Sonderfalls im Verhältnis zu anderen Grundstücken des Baugebiets bedarf es nicht (Fortführung des Beschlusses vom 01.02.1994 - 3 S 1455/93 -).

    Er hat damit das Einzelfallerfordernis des § 31 Abs. 2 BauGB lediglich aufgeweicht, aber - anders als in den Fällen vorübergehenden Wohnens - nicht aufgegeben (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.2.1994 - 3 S 1455/93 -, BauR 1994, 352 = VBlBW 1994, 412, Beschluß vom 12.11.1993, a.a.O., unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: klimatologische Auswirkungen eines

    Dem Ziel optimaler Wohnbedarfsdeckung ist bei der Aufstellung und inhaltlichen Ausgestaltung von Bebauungsplänen besonders Rechnung zu tragen (§ 1 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG), und sie indiziert grundsätzlich auch das öffentliche Interesse an einer Befreiung von Festsetzungen des Plangebers (vgl. § 4 Abs. 1 a BauGB-MaßnahmenG i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB; zur Auslegung dieser Vorschriften vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.2.1994 - 3 S 1455/93 -, BauR 1994, 352 f. = VBlBW 1995, 410 u. v. 9.3.1994 - 5 S 158/94 -, BauR 1994, 603 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1994 - 5 S 158/94

    Baugenehmigung: Befreiung nach BauGB § 31 Abs 2 Nr 1 - dringender Wohnbedarf

    Kann, wie im vorliegenden Fall, dem Bauherrn ohne weiteres zugemutet werden, mit einem Wohnbauvorhaben des beabsichtigten - hier das zulässige Maß der baulichen Nutzung ohnehin überschreitenden - Umfangs die überbaubare Grundstücksfläche einzuhalten, wird die gleichwohl geplante Überschreitung der Baugrenze mithin nicht durch § 4 Abs. 1 a BauGB MaßnahmenG gedeckt (so auch VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 12.11.1993 - 3 S 1655/93 - bestätigt durch Beschl.v. 01.02.1994 - 3 S 1455/93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1996 - 7 A 3959/92

    Dringender Wohnbedarf; Befreiung; Eingrenzbarkeit auf Einzelfälle; Planerische

    vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 23. Juni 1994 - Bf II 39/93 -, BRS 56 Nr. 47; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 1. Februar 1994 - 3 S 1455/93 -, BRS 56 Nr. 46.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 3 S 243/95

    Die nachbarschützende Wirkung einer Zwei-Wohnungs-Klausel ist im Zusammenhang mit

    Darauf, daß das Vorhaben die auf der Grundlage von § 3 Abs. 4 BauNVO 1968 festgesetzte Höchstzahl von (2) Wohnungen überschreitet und ob - woran durchaus Zweifel bestehen können - von dieser Überschreitung wegen konkret nachgewiesenen dringenden Wohnbedarfs nach Maßgabe des § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1a S. 1 und 2 BauGB-MaßnahmenG befreit werden durfte (zur Nachweispflicht vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.10.1991 - 5 S 2348/91 -, zu den Befreiungsvoraussetzungen vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.2.1994 - 3 S 1455/93 -), kommt es nicht entscheidungserheblich an.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 3 S 628/94

    Keine planübergreifende nachbarschützende Wirkung der

    Daher kann offenbleiben, ob die auf § 31 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 BauGB (Nachtrag vom 19.1.1994) und auf § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 a BauGB-MaßnahmenG (vgl. Nachtrag vom 19.4.1994) gestützte Befreiung von der Einhaltung der GFZ objektiv rechtmäßig ist, wofür - bei nachgewiesenem dringenden Wohnbedarf - manches sprechen mag (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 1.2.1994 - 3 S 1455/93 - u.v. 22.10.1991 - 5 S 2348/91 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.1996 - 1 L 3499/95

    Befreiung wegen dringenden Wohnbedarfs;; Befreiung; Belang, öffentlicher;

    Hiernach kommt eine Befreiung nicht in Betracht, wenn die Einzelfälle nicht mehr eingrenzbar sind oder durch eine Vielzahl von Befreiungen die planerischen Zielsetzungen unterlaufen würden (VGH Bad.-W., Beschl. v. 1.2.1994 - 3 S 1455/93, BRS 56 Nr. 46) und derart eine "flächendeckende" Planabweichung auslösen (Urt. d. Senats v. 8.12.1995 - 1 L 3209/94, ZfBR 1996, 172).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht