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   VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15   

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https://dejure.org/2016,10685
VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15 (https://dejure.org/2016,10685)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2016 - 3 S 1784/15 (https://dejure.org/2016,10685)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2016 - 3 S 1784/15 (https://dejure.org/2016,10685)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen; Schutz von Außenwohnbereichen; Ansatz des Gewichtungsfaktors 0,5 bei Haltung von Mastbullen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen bei einem Grundstück mit Wohnbebauung hinsichtlich Einwirkungen auf das Gebäude und den geschützten Außenwohnbereich; Ermittlung der Erheblichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen durch die Haltung von Mastbullen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 3 Abs 1 BImSchG, GImRL BW
    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen; Schutz von Außenwohnbereichen; Ansatz des Gewichtungsfaktors 0,5 bei Haltung von Mastbullen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung; Baurecht/Immissionsschutz; Rücksichtnahme; GIRL; VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2; Rinderhaltung; Mastbullen; Geruchsbeeinträchtigungen; Außenwohnbereich; Immissionswert; Gewichtungsfaktor

  • rechtsportal.de

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen bei einem Grundstück mit Wohnbebauung hinsichtlich Einwirkungen auf das Gebäude und den geschützten Außenwohnbereich; Ermittlung der Erheblichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen durch die Haltung von Mastbullen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie bemisst sich die Erheblichkeit von Geruchsbeeinträchtigungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen hängt von Einwirkungen auf Gebäude und Außenwohnbereich ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 537
  • DÖV 2016, 698
  • BauR 2016, 1285
  • ZfBR 2016, 694
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
    Als Orientierungswerte entbinden sie mithin nicht von der Verpflichtung, die Schwelle der Unzumutbarkeit (Erheblichkeit) von Geruchsbelästigungen nach Maßgabe der tatsächlichen und rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der aufeinander treffenden Nutzungen im Einzelfall zu beurteilen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - ESVGH 59, 199 m. w. N.).

    Dieser Vorrang äußert sich darin, dass der Schutz des Wohnens gegenüber landwirtschaftstypischen Störungen stärker eingeschränkt ist als in allen anderen Baugebieten (vgl. auch hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.03.2009 a. a. O., m. w. N.).

    In einem faktischen Dorfgebiet, das durch praktizierende landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung geprägt ist, können vor diesem Hintergrund auch Gerüche zumutbar sein, die 15 % der Jahresgeruchsstunden deutlich überschreiten (vgl. auch hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.03.2009 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
    Insoweit kommen etwa die Geruchs-Immissionsrichtlinie (v. 29.2.2008 mit Ergänzung v. 10.9.2008 - GIRL -), die für - wie hier - nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sinngemäß angewandt werden kann (vgl. Nr. 1 der GIRL), oder VDI-Richtlinien, wie die Richtlinie 3894 (Blatt 1 v. September 2011 und Blatt 2 v. November 2012 - Richtlinie 3894 Blatt 1 und 2 -), welche die früheren Richtlinien 3471 bis 3474 ersetzt, in Frage (vgl. VGH Bad-Württ., Urt. v. 18.1.2011 - 8 S 600/09 - VBlBW 2011, 308).

    Denn die im Rahmen diese Projekts zwischen 2002 und 2006 durchgeführten Untersuchungen haben die Annahme bestätigt, dass von den Kriterien Häufigkeit, Intensität, Qualität und Hedonik von Gerüchen vor allem die Geruchshäufigkeit in Prozent der Jahresstunden grundsätzlich ein sachgerechtes und hinreichendes Kriterium zur Beurteilung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen darstellt und eine nach Tierarten (Geflügel, Schwein, Rind) differenzierte Geruchsqualität im Gegensatz zur Hedonik immissionsseitig eindeutig wirkungsrelevant ist, während es auf die Geruchsintensität kaum ankommt (vgl. auch hierzu VGH Bad-Württ., Urt. v. 18.1.2011, a. a. O.).

    Damit übereinstimmend geht auch die Rechtsprechung von einer im Vergleich zur Schweinehaltung größeren Akzeptanz gegenüber Gerüchen aus der Rinderhaltung allgemein aus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.3.2011 - 2 A 371/09 -juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 28.10.1993 - 1 L 95/92 - juris) und hat der 8. Senat des beschließenden Verwaltungsgerichtshofs Gerüche aus der Rinderhaltung generell mit einem Gewichtungsfaktor von 0, 5 in Ansatz gebracht (Urt. vom 18.1.2011, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 16.07.2014 - 15 CS 13.1910

    Nachbarbaugenehmigungen für Mastschweinestall, Mutterkuhstall und Getreidelager;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
    Sowohl die GIRL als auch die Richtlinie 3894 Blatt 2 geben Regelungen zur Ermittlung von belästigenden Geruchseinwirkungen und zur Beurteilung ihrer Erheblichkeit an die Hand, wobei kein Vorrang der einen vor der anderen Ermittlungs- und Bewertungsmethode besteht (vgl. zu letzterem Bay. VGH, Beschl. v. 16.7.2014 - 15 CS 13.1910 - juris).

    Insbesondere lässt sich die gerichtliche Entscheidung auf die Erkenntnisse der zuständigen Fachbehörden stützen und sind diese gleichrangig zu einem Sachverständigengutachten (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 16.7.2014 - 15 CS 13.1910 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 A 1475/09 - BRS 76 Nr. 193).

  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10

    Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
    Zur Bestimmung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen i. S. des § 3 Abs. 1 BImSchG können aber einschlägige technische Regelwerke als Orientierungshilfen herangezogen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Bundesland umgesetzt sind (BVerwG, Beschl. v. 28.7.2010 - 4 B 29.10 - BauR 2010, 2083 m. w. N.).

    Allerdings entfalten die GIRL und die Richtlinie 3894 für die Behörden und Gerichte keine Bindungswirkung, da sie der Gesetzgeber nicht in seinen Regelungswillen aufgenommen hat (vgl. zur fehlenden Bindungswirkung der GIRL BVerwG, Beschl. v. 28.7.2010, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 07.02.2013 - 15 CS 12.743

    Baugenehmigung für Biogasanlage; Nachbarrechtsbehelf; Erheblichkeit der Geräusch-

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
    Vielmehr können Außenwohnbereiche nur in dem Umfang geschützt werden, wie dies den mit der Eigenart des Baugebiets berechtigterweise verbundenen Wohnerwartungen und Wohngewohnheiten auch außerhalb des Wohngebäudes entspricht (wie Bay. VGH, Beschl. v. 7.2.2013 - 15 CS 12.743 - juris; vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455 ff.).

    Vielmehr können Außenwohnbereiche nur in dem Umfang geschützt werden, wie dies den mit der Eigenart des Baugebiets berechtigterweise verbundenen Wohnerwartungen und Wohngewohnheiten auch außerhalb des Wohngebäudes entspricht (vgl. hierzu Bay. VGH, Beschl. v. 7.2.2013 - 15 CS 12.743 - juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455).

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 1 LA 277/03

    Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs eines Nachbarn bei formeller

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
    Vielmehr können Außenwohnbereiche nur in dem Umfang geschützt werden, wie dies den mit der Eigenart des Baugebiets berechtigterweise verbundenen Wohnerwartungen und Wohngewohnheiten auch außerhalb des Wohngebäudes entspricht (wie Bay. VGH, Beschl. v. 7.2.2013 - 15 CS 12.743 - juris; vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455 ff.).

    Vielmehr können Außenwohnbereiche nur in dem Umfang geschützt werden, wie dies den mit der Eigenart des Baugebiets berechtigterweise verbundenen Wohnerwartungen und Wohngewohnheiten auch außerhalb des Wohngebäudes entspricht (vgl. hierzu Bay. VGH, Beschl. v. 7.2.2013 - 15 CS 12.743 - juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 2 B 75.14

    Beweisermittlungsantrag; Beweistatsache; Hilfsbeweisantrag; kinderpornographische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
    Nach alledem kam dem Beweisantrag des Klägers in rechtlicher Hinsicht nur die Bedeutung zu, weitere Sachverhaltserforschungen durch das Gericht anzuregen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.2014 - 2 B 75.14 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 2 A 1475/09

    Erheblichkeit einer Geruchsbelastung bei einem Abstand eines Wohnhauses von zwölf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
    Insbesondere lässt sich die gerichtliche Entscheidung auf die Erkenntnisse der zuständigen Fachbehörden stützen und sind diese gleichrangig zu einem Sachverständigengutachten (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 16.7.2014 - 15 CS 13.1910 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 A 1475/09 - BRS 76 Nr. 193).
  • BVerwG, 15.02.2008 - 5 B 196.07

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
    a) Der Kläger rügt zum einen das Verwaltungsgericht hätte dem von ihm in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag stattgeben müssen (vgl. zur Beachtlichkeit der verfahrensfehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages im Rahmen der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO BVerwG, Beschl. v. 15.2.2008 - 5 B 196.07 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 362).
  • BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11

    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15
    Die Aufklärungsrüge erfordert u. a. die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig waren, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese Feststellungen nach der maßgeblichen Rechtsauffassung der Vorinstanz zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO BVerwG, Beschl. v. 25.6.2012 - 7 BN 6.11 - juris, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13

    Sondergebietsfestsetzung; Biogasanlage; Bewertung des Abwägungsmaterials;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 1 L 95/92
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1993 - 10 S 2022/92

    Schutzwürdigkeit einer an den Außenbereich angrenzenden Wohnbebauung gegenüber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 2 A 371/09
  • BVerwG, 09.02.2015 - 3 B 20.14

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens auf berufliche und

  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 75.77
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Angaben bei

  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2020 - 5 S 2522/18

    Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie und der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 1 und

    Nach der Rechtsprechung räumt diese Vorschrift der Landwirtschaft einen gewissen Vorrang ein und vermindert damit zugleich die Schutzwürdigkeit der Wohnnutzung in dem für Dorfgebiete typischen Miteinander von Wohnen und Landwirtschaft (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 31; Urteil vom 4.3.2009 - 3 S 1467/07 - juris Rn. 48; Urteil vom 30.1.1995 - 5 S 908/94 -, juris Rn. 30; ebenso SächsOVG, Urteil vom 10.4.2017 - 1 A 92/12 - juris Rn. 38).

    Zur Bestimmung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG können aber einschlägige technische Regelwerke als Orientierungshilfen herangezogen werden und zwar unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Bundesland umgesetzt sind (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.2016 - 3 S 1784/15 -, juris Rn. 22).

    (a) Dies gilt zunächst für die Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL (vom 29. Februar 2008 mit Ergänzung vom 10. September 2008), die auf Anlagen, welche immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig sind - wie im vorliegenden Fall - sinngemäß angewandt werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.6.2014 - 5 S 203/13 - juris Rn. 58; Urteil vom 12.10.2017 - 3 S 1457/17 - juris Rn. 30, Beschluss vom 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 23) und der die Bedeutung eines antizipierten generellen Sachverständigengutachtens zukommt (BVerwG, Beschluss vom 5.8.2015 - 4 BN 28.15 - juris Rn. 5).

    (c) Auf Basis des beschriebenen Zusammenspiels von GIRL und VDI-Richtlinie 3894 hat das Regierungspräsidium Freiburg seine fachliche Stellungnahme vom 26. März 2015 erstellt, welche einem Sachverständigengutachten gleichrangig ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 47 m.w.N.).

    (2) Als bloße Orientierungswerte entbinden die GIRL und die VDI-Richtlinie 3894 allerdings nicht von der Verpflichtung, die Schwelle der Unzumutbarkeit von Geruchsbelästigungen nach Maßgabe der tatsächlichen und rechtlichen Schutzbedürftigkeit der aufeinandertreffenden Nutzungen im Einzelfall zu beurteilen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.4.2016 - 3 S 1784/15 -, juris Rn. 25).

    Daher kann der Nachbar eine Baugenehmigung nicht durch Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete Alternativstandorte zu Fall bringen, wenn feststeht, dass das beantragte Vorhaben am vom Bauherrn gewählten Standort Nachbarrechte nicht verletzt (BVerwG, Beschluss vom 26.6.1997 - 4 B 97/97 -, juris), Unabhängig davon drängt sich der von den Klägern als Alternative in Spiel gebrachte Standort schon wegen der Entfernung zur Hofstelle nicht als vorzugswürdig auf (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 57).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 3 S 1457/17

    Zur Anwendbarkeit von Nr. 3.3 Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in Fällen hoher

    Denn die im Rahmen diese Projekts zwischen 2002 und 2006 durchgeführten Untersuchungen haben die Annahme bestätigt, dass von den Kriterien Häufigkeit, Intensität, Qualität und Hedonik von Gerüchen vor allem die Geruchshäufigkeit in Prozent der Jahresstunden grundsätzlich ein sachgerechtes und hinreichendes Kriterium zur Beurteilung der Erheblichkeit von Geruchsimmissionen darstellt und eine nach Tierarten differenzierte Geruchsqualität im Gegensatz zur Hedonik immissionsseitig eindeutig wirkungsrelevant ist, während es auf die Geruchsintensität kaum ankommt (vgl. VGH Bad-Württ., Beschl. v. 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - UPR 2016, 309 = juris Rn. 24; Urt. v. 18.1.2011 - 8 S 600/09 - VBlBW 2011, 308 = juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Zu beurteilen sind damit vorliegend insbesondere die Wohn- bzw. Aufenthaltsräume der drei geplanten Gebäude einschließlich relevanter, regelmäßig (d.h. nicht nur vorübergehend) genutzter und daher schützenswerter Freiflächen wie insbesondere Terrassen, Balkone und Eingangsbereiche (zum Ganzen vgl. VGH BW, B.v. 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - ZfBR 2016, 694 = juris Rn. 28; OVG NW, B.v. 20.12.2017 - 8 A 2660/15 - juris Rn. 7 ff.; NdsOVG, B.v. 6.8.2013 - 1 KN 217/11 - ZfBR 2014, 64 = juris Rn. 80, VG Düsseldorf, U.v. 8.9.2017 - 3 K 37/13 - juris Rn. 84).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2021 - 2 L 79/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Änderung einer

    Auszugehen ist vielmehr von den mit der Eigenart des Gebietes berechtigterweise verbundenen Wohn- und Nutzungserwartungen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 24. April 2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 28; OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 8 A 2660/15 - juris Rn. 7 ff.).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2017 - 3 K 412/17

    Einstweiliger Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Kindertagesstätte mit

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (st. Rspr., vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.04.2016 - 3 S 1784/15 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v 17.04.2013 a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, juris).
  • VGH Bayern, 26.07.2022 - 9 CS 22.1275

    Eilantrag des Nachbarn gegen Änderung der Betriebsweise einer Pferdekoppel

    Die Heranziehung als Orientierungshilfe befreit nicht von der Verpflichtung, die Schwelle der Erheblichkeit von Geruchsbelästigungen nach Maßgabe der tatsächlichen und rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit im Einzelfall zu beurteilen (vgl. VGH BW, B.v. 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 25).

    Als Immissionsort kommt in erster Linie ein nächstgelegenes Wohnhaus (Fenster, Tür, ggf. Terrasse), als für einen dauernden Aufenthalt der Bewohner bestimmt, in Betracht (vgl. Kap. 3.3.1 "Gerüche, Grundsätzliches", Stand 10/2013; vgl. auch VGH BW, B.v. 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 28 m.w.N.; BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 89 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 M 41/20

    Untersagung der Pferdehaltung; Geruchsemissionen; eigener Rechtsverstoß des

    Als Orientierungswerte entbinden sie mithin nicht von der Verpflichtung, die Schwelle der Unzumutbarkeit (Erheblichkeit) von Geruchsbelästigungen nach Maßgabe der tatsächlichen und rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der aufeinander treffenden Nutzungen im Einzelfall zu beurteilen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 25. April 2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 20 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2017 - 8 A 2660/15

    Beurteilung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen einer Biogasanlage;

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. April 2016 - 3 S 1784/15 -, juris Rn. 28; OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 2015 - 10 D 44/12.NE -, juris Rn. 50, 55 (zu einem Gewerbegebiet und dem Schutz der dort Tätigen); siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 6. August 2013 - 1 KN 217/11 -, juris Rn. 80, wonach ein Sportplatz und eine Maschinenhalle keinen besonderen Schutz vor Gerüchen beanspruchen könnten, weil sie nur zu vorübergehendem Aufenthalt von Menschen bestimmt seien.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. April 2016 - 3 S 1784/15 -, juris Rn. 28; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 15 CS 12.743 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Beschluss vom 30. August 2004 - 1 LA 277/03 -, juris Rn. 28 (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1976 - 4 C 80.74 -, juris Rn. 46, zu § 17 Abs. 4 FStrG damaliger Fassung).

  • VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Waschparks

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2016 - 3 S 1784/15 -, juris; Urteil vom 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8/11 -, juris; Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, juris; Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75 -, juris; stRspr).
  • VGH Bayern, 17.06.2016 - 15 ZB 15.644

    Zulassung der Berufung: Beurteilung von Geruchsbelastungen bei der Wachtelhaltung

    Tatsächlich und rechtlich schwierig ist zudem, welcher tierspezifische Gewichtungsfaktor (= belästigungsrelevante Kenngröße, mit dem die in Prozent der Jahresgeruchsstunden ermittelte Belastung zur Berechnung des belästigungsrelevanten Prozentwerts zu multiplizieren ist, Nr. 4.6, Tabelle 4 der GIRL i.d. Fassung vom 29. Februar 2008 und der Ergänzung vom 10. September 2008 sowie Anhang F, Tabelle F2 der VDI 3894 Blatt 2; vgl. hierzu z. B. VGH BW, B. v. 25.4.2016 - 3 S 1784/15 - juris Rn. 37 ff.) heranzuziehen ist.
  • VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 44/16

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts

  • VG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 6 K 1125/13

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Nachbar; Geruch; GIRL; Gutachten; Rücksichtnahme;

  • VG Augsburg, 29.03.2023 - Au 4 K 20.2554

    An bestandsgeschützte Tierhaltung heranrückende Wohnbebauung

  • VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 46/16

    Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts

  • LG Ellwangen/Jagst, 24.05.2017 - 4 O 259/16

    Unterlassungsanspruch eines Nachbarn wegen Geruchsbelästigung durch bäuerliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2019 - 1 MB 3/18

    Baugenehmigung für einen Stallneubau im Dorfgebiet: Erheblichkeit von

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