Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11318
VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13 (https://dejure.org/2015,11318)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.2015 - 3 S 2094/13 (https://dejure.org/2015,11318)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 2015 - 3 S 2094/13 (https://dejure.org/2015,11318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Sondergebietsfestsetzung; Biogasanlage; Bewertung des Abwägungsmaterials; Geruchsemission; Präklusion bei Erstellung einer ergänzenden Planfassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen gegen eine Geruchsimmissionsprognose hinsichtlich der Festsetzung eines Sondergebiets Biogasanlage

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen gegen eine Geruchsimmissionsprognose hinsichtlich der Festsetzung eines Sondergebiets Biogasanlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 3 BauGB, § 214 Abs 4 BauGB, § 215 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 11 Abs 2 BauNVO, § 100 Abs 1 Nr 1 EEG vom 27.06.2014
    Sondergebietsfestsetzung; Biogasanlage; Bewertung des Abwägungsmaterials; Geruchsemission; Präklusion bei Erstellung einer ergänzenden Planfassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Einwendungen gegen eine Geruchsimmissionsprognose hinsichtlich der Festsetzung eines Sondergebiets Biogasanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwendungen gegen die Geruchsimmissionsprognose einer Biogasanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gutachter muss für Geruchsimmissionen von Biogasanlage nicht Maximalszenario zu Grunde legen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gutachter muss für Geruchsimmissionen von Biogasanlage nicht Maximalszenario zu Grunde legen

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1293
  • BauR 2015, 1538
  • BauR 2015, 1538 UPR 2015, 359 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13
    Bei einer projektbezogenen Angebotsplanung, bei der als planungsrechtliches Ziel ein konkretes gewerbliches Vorhaben inmitten steht, begegnet es grundsätzlich keinen durchgreifenden Bedenken, bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zur realitätsnahen Abschätzung der absehbar planbedingten Immissionen das konkrete Vorhaben zu Grunde zu legen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - juris).

    64 Bei der hier von der Antragsgegnerin gewählten projektbezogenen Angebotsplanung, bei der als planungsrechtliches Ziel ein konkretes gewerbliches Vorhaben inmitten steht, begegnet es grundsätzlich keinen durchgreifenden Bedenken, bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zur realitätsnahen Abschätzung das konkrete geplante Vorhaben zu Grunde zu legen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.2.2014 - 2 D 104/12.NE - BauR 2014, 1914 juris Rn. 90; Urt. des Senats v. 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - juris Rn. 72).

    Das hat zur Konsequenz, dass ein Gutachter bei Prüfung der Auswirkungen der Festsetzung eines "Sondergebiets Biogasanlage" nur zu prüfen hat, ob bei den Umgebungsbedingungen dort überhaupt eine gewerbliche Biogasanlage betrieben werden kann; das Maximalszenario muss er seiner Betrachtung nicht zugrunde legen, nur ein "wirklichkeitsnahes Wahrscheinlichkeitsmodell" (vgl. nochmals Urt. des Senats v. 9.12.2014, a.a.O.).

    Auch insoweit durfte bei der hier von der Antragsgegnerin gewählten projektbezogenen Angebotsplanung für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zur realitätsnahen Abschätzung das zum damaligen Zeitpunkt konkret geplante Vorhaben zu Grunde gelegt werden (vgl. nochmals OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.2.2014 - 2 D 104/12.NE - BauR 2014, 1914 juris Rn. 90; Urt. des Senats v. 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - juris Rn. 72).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12

    Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13
    Ist die Frist des § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zur Rüge von Mängeln, die dem Plan in seiner ursprünglichen Fassung anhaften, verstrichen, können diese Mängel auch dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie in einer ergänzenden Fassung fortbestehen, es sei denn, im ergänzenden Verfahren werden gerade die betreffenden Belange erstmals oder erneut abgewogen oder zum Anlass neuer Festsetzungen genommen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.7.2014 - 3 S 2278/12 - juris).

    In Folge der somit anzunehmenden Wirksamkeit dieses Plans leben die beiden vorherigen Fassungen des Bebauungsplans nicht wieder auf und bedürfen deshalb keiner gesonderten Überprüfung durch den Senat (vgl. auch Beschl. des Senats v. 29.7.2014 - 3 S 2278/12 - juris Rn. 36).

    Hiervon ausgenommen sind nur Rügen in Bezug auf solche Belange, die in den ergänzenden Verfahren erstmals oder erneut abgewogen oder gar zum Anlass neuer Festsetzungen genommen worden sind (BVerwG, Urt. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - BauR 1999, 1136, juris Rn. 9; OVG Saarland, Urt. v. 19.3.2015 - 2 C 382/13 - juris Rn. 50; Urt. des Senats v. 29.7.2014 - 3 S 2278/12 - juris Rn. 45).

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13
    Hiervon ausgenommen sind nur Rügen in Bezug auf solche Belange, die in den ergänzenden Verfahren erstmals oder erneut abgewogen oder gar zum Anlass neuer Festsetzungen genommen worden sind (BVerwG, Urt. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - BauR 1999, 1136, juris Rn. 9; OVG Saarland, Urt. v. 19.3.2015 - 2 C 382/13 - juris Rn. 50; Urt. des Senats v. 29.7.2014 - 3 S 2278/12 - juris Rn. 45).

    Eine mittelbare Grundstückswertminderung auf Grund zulässiger Veränderung solcher Belastungen für das Grundstück aus der Umgebung stellt demgegenüber keine eigenständige Abwägungsposition dar (BVerwG, Beschl. v. 9.2.1995 - 4 NB 17.94 - BauR 1995, 499; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.3 2013 - 5 S 1126/11 - VBlBW 2013, 347 juris Rn. 43; OVG Saarland, Urt. v. 19.3.2015 - 2 C 382/13 - juris Rn. 151).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - 2 D 104/12

    Städtebauliche Rechtfertigung und Erforderlichkeit der Änderung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13
    64 Bei der hier von der Antragsgegnerin gewählten projektbezogenen Angebotsplanung, bei der als planungsrechtliches Ziel ein konkretes gewerbliches Vorhaben inmitten steht, begegnet es grundsätzlich keinen durchgreifenden Bedenken, bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zur realitätsnahen Abschätzung das konkrete geplante Vorhaben zu Grunde zu legen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.2.2014 - 2 D 104/12.NE - BauR 2014, 1914 juris Rn. 90; Urt. des Senats v. 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - juris Rn. 72).

    Auch insoweit durfte bei der hier von der Antragsgegnerin gewählten projektbezogenen Angebotsplanung für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zur realitätsnahen Abschätzung das zum damaligen Zeitpunkt konkret geplante Vorhaben zu Grunde gelegt werden (vgl. nochmals OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.2.2014 - 2 D 104/12.NE - BauR 2014, 1914 juris Rn. 90; Urt. des Senats v. 9.12.2014 - 3 S 1227/12 - juris Rn. 72).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2014 - 3 S 41/13

    Normenkontrolle gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Tanzlokal;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13
    Dazu gehört die Wahl einer geeigneten fachspezifischen Methode, die zutreffende Ermittlung des der Prognose zugrunde liegenden Sachverhalts und eine einleuchtende Begründung des Ergebnisses (vgl. zu Fachplanung BVerwG Urt. v. 8.7.1998 - 11 A 53.97 - BVerwGE 107, 142, 148; zur Bauleitplanung Urt. des Senats v. 2.4.2014 - 3 S 41/13 - juris).

    Der Verzicht auf eine (eingehendere) Ermittlung von Alternativen ist jedoch nur dann fehlerhaft, wenn die Gemeinde Alternativen außer Betracht lässt, die sich hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 1.86 - NVwZ 1988, 351) oder von dritter Seite in Spiel gebracht worden sind (Urt. des Senats v. 2.4.2014 - 3 S 41/13 -juris).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 1 ME 107/11

    Voraussetzungen einer Verpflichtung zur Vorlage von Lärm- und Geruchsgutachten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13
    Dazu gehören auch Biogasanlagen (vgl. nur Bay. VGH, Beschl. v. 14.7.2014 - 22 ZB 14.789 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 9.8.2011 - 1 ME 107/11 - BauR 2012, 83; Holzapfel/Müller, VR 2013, 233, 236).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13
    Das ist bei der Genehmigung einer gewerblichen Biogasanlage anders, weil sie regelmäßig einer baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf und damit anlagenbedingter Lärm und anlagenbedingte Gerüche zentraler Prüfungsgegenstand vor Erteilung der erforderlichen Genehmigung sind (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 - BauR 1998, 1179).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13
    Dazu gehört die Wahl einer geeigneten fachspezifischen Methode, die zutreffende Ermittlung des der Prognose zugrunde liegenden Sachverhalts und eine einleuchtende Begründung des Ergebnisses (vgl. zu Fachplanung BVerwG Urt. v. 8.7.1998 - 11 A 53.97 - BVerwGE 107, 142, 148; zur Bauleitplanung Urt. des Senats v. 2.4.2014 - 3 S 41/13 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13
    Sie kann aber für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (§ 22 BImSchG) und in der Bauleitplanung sinngemäß angewendet werden (Schwarz, Umgang mit Geruchsimmissionen in der Bauleitplanung, UPR 2012, 121, 123; vgl. zur GIRL als zwar rechtlich nicht verbindliche, aber zulässige Orientierungshilfe für die Beurteilung von Geruchsimmissionen, BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 4 C 12.10 - BVerwGE 141, 293; Urt. des Senats v. 4.3.2009 - 3 S 1467/07 -ESVGH 59, 199; Nr. 11.1 des Erlasses des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 18.6.2007 - 4-8828.02/87 -).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13
    Der Verzicht auf eine (eingehendere) Ermittlung von Alternativen ist jedoch nur dann fehlerhaft, wenn die Gemeinde Alternativen außer Betracht lässt, die sich hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 1.86 - NVwZ 1988, 351) oder von dritter Seite in Spiel gebracht worden sind (Urt. des Senats v. 2.4.2014 - 3 S 41/13 -juris).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10

    Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines

  • BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 40.10

    Maut; Autobahnmaut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; Lkw; Lastkraftwagen; schwere

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2013 - 5 S 1126/11

    Bebauungsplanänderung; Abwägungsumfang

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09

    Bebauung neben Weinberg zulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher

  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2012 - 3 S 1191/10

    Festsetzungen in einem Bebauungsplan; Ziel der Innenentwicklung

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Ermittlung von Lärm- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 7 D 29/10

    Bestimmung der städtebaulichen Erforderlichleit eines Bebauungsplans nach der

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2013 - 3 S 1409/11

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Änderung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 5 S 1049/14

    Aufstellung eines (Angebots-) Bebauungsplans für bestimmten Industriebetrieb

    Die Gemeinde darf dabei nicht auf den ansiedlungswilligen Industriebetrieb abstellen, wenn dieser aufgrund seiner konkreten Anlagenkonfiguration am bisherigen Standort keinem typischen Industriebetrieb der betreffenden Branche entspricht (Abgrenzung zu VGH Mannheim, Urteil des 3. Senats vom 21.04.2015 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293).

    Vielmehr stand es ihr frei, was auch aus dem Fehlen einer entsprechenden Vorschrift in § 214 BauGB erhellt, ob sie einen - projektbezogenen - Angebotsbebauungsplan oder aber einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2015 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293; Spieß, in: Jäde/Dirnberger, BauGB 8. A. 2017, § 12 BauGB Rn. 3).

    Auch mag es bedenkenfrei sein, wenn vor allem ein konkretes Vorhaben zur realitätsnahen Abschätzung der absehbar planbedingten Immissionen herangezogen wird (vgl. OVG NW, Urt. v. 06.02.2014 - 2 D 104/12.NE -, BauR 2014, 1914; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2015, a.a.O.).

    Daher genügt es bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials - anders als bei der Prüfung der städtebaulichen Erforderlichkeit (vgl. § 1 Abs. 3 BauGB) - auch im Falle bau- oder immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen grundsätzlich nicht, dass, wie die Antragsgegnerin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs meint, bei den konkreten Umgebungsbedingungen überhaupt nur (irgend)ein Betrieb der Edel- und Nichteisenmetallverarbeitung betrieben werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2015, a.a.O., allerdings für eine gewerbliche Anlage nur eines ganz bestimmten Typs (Biogasanlage), wobei diese Aussage zudem dahin einschränkt wird, dass ein "wirklichkeitsnahes Wahrscheinlichkeitsmodell" zugrunde zu legen sei).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen; Schutz von Außenwohnbereichen; Ansatz des

    Denn selbst im Rahmen der Bauleitplanung ist ein Verzicht auf eine (eingehendere) Ermittlung von Alternativen nur dann fehlerhaft, wenn Alternativen außer Betracht gelassen werden, die sich hätten aufdrängen müssen oder von dritter Seite ins Spiel gebracht worden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 21.4.2015 - 3 S 2994/13 -BauR 2015, 1293 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 8 S 538/12

    Verzicht auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte bei neben

    Verfahrensgegenstand ist damit der ursprüngliche Bebauungsplan zusammen mit dem im ergänzenden Verfahren geänderten Bebauungsplan, der als ein Bebauungsplan Wirksamkeit erlangt und sich lediglich aus zwei Teilnormgebungsakten zusammensetzt (BVerwG, Urteil vom 24.03.2010 - 4 CN 3.09 - NVwZ 2010, 782 Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2015 - 3 S 2094/13 - BauR 2015, 1293 juris Rn. 34 m.w.N.).

    Dies ist bei 45 Fahrzeugbewegungen sicherlich der Fall (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2015 - 3 S 2094/13 - BauR 2015, 1293 juris Rn. 28).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12

    Rechenzentrum im Gewerbebetriebs

    Wird ein Bauleitplan erneut bekannt gemacht, ist die Frist zur Rüge von Mängeln aber bereits verstrichen, die dem Plan in seiner ursprünglichen Fassung anhafteten, können diese Mängel auch dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie im Rahmen von ergänzenden Verfahren nicht geheilt worden sind; hiervon ausgenommen sind nur Rügen in Bezug auf solche Belange, die in den ergänzenden Verfahren erstmals oder erneut abgewogen oder gar zum Anlass neuer Festsetzungen genommen worden sind (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 21.04.2015 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293 [1295], RdNr. 54 in juris, m.w.N.).(Rn.185).

    Wird ein Bauleitplan erneut bekannt gemacht, ist die Frist zur Rüge von Mängeln aber bereits verstrichen, die dem Plan in seiner ursprünglichen Fassung anhafteten, können diese Mängel auch dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie im Rahmen von ergänzenden Verfahren nicht geheilt worden sind; hiervon ausgenommen sind nur Rügen in Bezug auf solche Belange, die in den ergänzenden Verfahren erstmals oder erneut abgewogen oder gar zum Anlass neuer Festsetzungen genommen worden sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 21.04.2015 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293 [1295], RdNr. 54 in juris, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 8 S 2898/19

    Bebauungsplanung; Ausschluss von "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben"

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall grundlegend von Fällen, in denen nur Ausfertigungs- (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.1997 - 4 NB 40.96 -, Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9) oder Bekanntmachungsmängel, Verstöße gegen die Befangenheitsvorschriften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.2015 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293) oder einzelne Ermittlungsfehler hinsichtlich bestimmter Auswirkungen (Lichtimmissionen; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.07.2014 - 3 S 2278/12 -, ESVGH 65, 127; BVerwG, Urt. v. 27.06.2019 - 7 C 22.17 -, Buchholz 406.403 § 64 BNatSchG 2010 Nr. 2 betreffend eine Naturschutzklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss) behoben werden sollten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 8 C 10697/20

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Bezugspunkt bei der

    Um sich zu vergegenwärtigen, welche konkreten Nutzungen mit welchen Auswirkungen durch den Bebauungsplan eröffnet würden, war es daher sachgerecht, wenn die Antragsgegnerin auf die damaligen Projektpläne abstellen ließ, zumal diese die Maßfestsetzungen des Bebauungsplans jedenfalls weitgehend ausschöpften (vgl. zur "realitätsnahen Prognose" der planbedingten Auswirkungen eines projektbezogenen Angebotsplans: VGH BW, Urteil vom 21. April 2015 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293 und juris, Leitsatz 2 und Rn. 64; OVG RP, Urteil vom 13. Oktober 2016 -1 C 11118/15-, juris, Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 5 S 2159/18

    Fehlerhafte Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Ermittlung der betroffenen

    Verfahrensgegenstand ist damit der ursprüngliche Bebauungsplan zusammen mit dem im ergänzenden Verfahren geänderten Bebauungsplan, der als ein Bebauungsplan Wirksamkeit erlangt und sich lediglich aus zwei Teilnormgebungsakten zusammensetzt (BVerwG, Urteil vom 24.3.2010 - 4 CN 3.09 - NVwZ 2010, 782, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.4.2015 - 3 S 2094/13 - BauR 2015, 1293, juris Rn. 34 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 9 N 17.1046

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag bzgl. Bebauungs- und Grünordnungsplan

    Auch wenn die entsprechende Heranziehung dieser Regelung auch im Rahmen der Lärmkontingentierung nach der DIN 45691 nicht grundsätzlich auf Bedenken stoßen dürfte (vgl. VGH BW, U.v. 6.6.2019 - 3 S 2350/15 - juris Rn. 68 ff.), ist hier jedenfalls fraglich, ob der Verzicht auf die Ermittlung der Vorbelastung nicht erfordert hätte, dass der vom Bebauungsplan ausgehende Immissionswertanteil an allen vier gewählten Immissionsorten um 6 dB(A) hinter den Immissionsrichtwerten der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN 18005-1 (55/40 dB(A) tags/nachts für Gewerbelärm) für ein allgemeines Wohngebiet zurückbleibt (vgl. BVerwG, B.v. 12.12.2018 - 4 BN 22/18 - juris Rn. 9; VGH BW, U.v. 21.4.2015 - 3 S 2094/13 - juris Rn. 79).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage;

    Selbst wenn man es hier ausreichen lassen wollte, dass sich die Untersuchung auf eine wirtschaftlich sinnvolle und substanzielle Ausnutzung der Angebots-Planfestsetzungen bezieht (vgl. NdsOVG, Urteil vom 6. August 2013 - 1 KN 217/11 -, ZfBR 2014, 64, juris Rn. 68) oder im Wege einer realitätsnahen Abschätzung auf die Beurteilung des konkret geplanten Vorhabens beschränken darf (vgl. VGH BW, Urteil vom 21. April 2015 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293, juris Rn. 64), hat die Antragsgegnerin die danach erforderliche eigene Ermittlung und Bewertung nicht hinreichend vorgenommen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 8 C 10535/19

    Überplanung eines Sondergebiets "Jugendherberge"; Bindungswirkung der Aussagen im

    Um sich zu vergegenwärtigen, welche konkreten Nutzungen mit welchen Auswirkungen durch den Bebauungsplan eröffnet würden, war es daher sachgerecht, wenn die Antragsgegnerin auf die bereits im Baugenehmigungsverfahren befindlichen Projektpläne abstellen ließ, zumal diese die Maßfestsetzungen des Bebauungsplans in nahezu vollem Umfang ausschöpften (vgl. zur "realitätsnahen Prognose" der planbedingten Auswirkungen eines projektbezogenen Angebotsplans: VGH BW, Urteil vom 21. April 20215 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293 und juris, Leitsatz 2 und Rn. 64; OVG RP, Urteil vom 13. Oktober 2016 -1 C 11118/15-, juris, Rn. 24; SaarlOVG, Urteil vom 6. September 2018 - 2 C 623/16 -, juris, Rn. 31; OVG Nds., Beschluss vom 4. Januar 2011 - 1 MN 130/10 -, BauR 2011, 805 und juris, Rn. 81).
  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 9 ZB 14.1283

    Erfolglose Nachbarklage gegen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

  • OVG Sachsen, 27.02.2020 - 1 C 13/18

    Verkehrslärm; Vorbelastung; Bewertung der Belange

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht