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   VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14   

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https://dejure.org/2015,11316
VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14 (https://dejure.org/2015,11316)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2015 - 3 S 2101/14 (https://dejure.org/2015,11316)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 (https://dejure.org/2015,11316)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fitnesscenter als "öffentlich genutztes Gebäude" neben Störfallbetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fallen eines von einem wechselnden ca. 1000 Personen umfassenden Benutzerkreis aufgesuchten Fitnesscenters unter den Begriff des "öffentlich genutzten Gebäudes"

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 BauGB, § 14 Abs 3 BauGB, § 50 S 1 BImSchG, Art 12 Abs 1 EGRL 82/96
    Fitnesscenter als "öffentlich genutztes Gebäude" neben Störfallbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fallen eines von einem wechselnden ca. 1000 Personen umfassenden Benutzerkreis aufgesuchten Fitnesscenters unter den Begriff des "öffentlich genutzten Gebäudes"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist ein großes Fitnesscenter ein "öffentlich genutztes Gebäude"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Fitnesscenter mit 1.000 Kunden - ein öffentlich genutztes Gebäude?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1365 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14
    Dementsprechend sind auch sowohl der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 15.9.2011 - Rs. C-53/10 - UPR 2011, 443) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 - BVerwGE 145, 290) ohne weiteres davon ausgegangen, dass ein Gartencenter unter den Begriff des öffentlich genutzten Gebäudes im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Seveso II-Richtlinie fällt.
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11

    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14
    Dementsprechend sind auch sowohl der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 15.9.2011 - Rs. C-53/10 - UPR 2011, 443) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 20.12.2012 - 4 C 11.11 - BVerwGE 145, 290) ohne weiteres davon ausgegangen, dass ein Gartencenter unter den Begriff des öffentlich genutzten Gebäudes im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Seveso II-Richtlinie fällt.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 8 S 1833/02

    Beschränkter räumlicher Geltungsbereich einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14
    Maßstab für die Zulassung einer Ausnahme ist demnach der konkrete Sicherungszweck der Veränderungssperre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.9.2002 - 8 S 1833/02 - BauR 2003, 1537; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., § 14 Rn. 19; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, § 14 Rn. 58).
  • BVerwG, 10.09.2002 - 4 BN 39.02

    Beachtung einzelner weniger Grundstücke durch ein städtebaulich erforderliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14
    Daran fehlt es, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 7.2.2005 - 4 BN 1.05 - NVwZ 2005, 584; Beschl. v. 10.9.2002 - 4 BN 39.02 - Juris; Beschluss vom 28.5.1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14
    Entscheidend ist vielmehr, ob das Gebäude von einem unbegrenzten und wechselnden Personenkreis genutzt bzw. aufgesucht wird (Uechtritz, a.a.O.; im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 3.9.2009 - 10 D 121/07.NE - BauR 2010, 572; Jarass, BImSchG, 10. Aufl., § 50 Rn. 12; Hendler, DVBl. 2012, 532, 535).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14
    Daran fehlt es, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 7.2.2005 - 4 BN 1.05 - NVwZ 2005, 584; Beschl. v. 10.9.2002 - 4 BN 39.02 - Juris; Beschluss vom 28.5.1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172).
  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14
    Das Urteil ist auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.12.2009 - 4 C 5.09 - (BauR 2010, 726) ergangen, mit dem das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof u.a. die Fragen vorgelegt hat, ob - 1. - die aus Art. 12 Abs. 1 Seveso II-RL ergebenden Verpflichtungen nur an Planungsträger gerichtet sind, die über die Nutzung von Flächen auf der Grundlage einer Abwägung der berührten öffentlichen und privaten Belange zu entscheiden haben, oder auch an Baugenehmigungsbehörden, die eine gebundene Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens in einem bereits im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu treffen haben und ob - 2. - diese Pflichten das Verbot umfassen, die Ansiedlung eines öffentlich genutzten Gebäudes, das keinen angemessenen Abstand zu einem bestehenden Störfallbetrieb wahrt, zu genehmigen, obwohl nicht oder nur unwesentlich weiter von dem Betrieb entfernt bereits mehrere vergleichbare öffentlich genutzte Gebäude vorhanden sind, der Betreiber des Störfallbetriebs infolge des neuen Vorhabens nicht mit zusätzlichen Anforderungen zur Begrenzung der Unfallfolgen rechnen muss und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind.
  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14
    Daran fehlt es, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 7.2.2005 - 4 BN 1.05 - NVwZ 2005, 584; Beschl. v. 10.9.2002 - 4 BN 39.02 - Juris; Beschluss vom 28.5.1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172).
  • VGH Hessen, 22.10.2020 - 4 B 1371/20

    Baurechts; Zulassung eines "Frühstückshotels" innerhalb des angemessenen

    Der im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fitnesscenters vertretenen Auffassung, die mitgliedschaftliche Organisation der Nutzung stehe der Einordnung des entsprechenden Gebäudes als öffentlich genutzt nicht entgegen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rdnr. 13, Tophoven, Beck OK UmweltR, Stand: 1. Juli 2020, § 50 BImSchG Rdnr. 12) folgt der Senat nicht.
  • VG Karlsruhe, 22.01.2020 - 2 K 194/19

    Bestandsschutz beim Brandabstand von Gebäuden

    Entscheidend ist vielmehr - was bei einem Schnellrestaurant wie dem hiesigen unstreitig der Fall ist -, dass das Gebäude über Publikumsverkehr verfügt, d.h. von einem unbegrenzten und wechselnden Personenkreis genutzt bzw. aufgesucht wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.2015 - 3 S 2101/14 -, juris; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).
  • VG Karlsruhe, 22.01.2020 - 2 K 11024/18

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes für den Betrieb eines

    Entscheidend ist vielmehr - was bei einem Schnellrestaurant wie dem hiesigen unstreitig der Fall ist -, dass das Gebäude über Publikumsverkehr verfügt, d.h. von einem unbegrenzten und wechselnden Personenkreis genutzt bzw. aufgesucht wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.2015 - 3 S 2101/14 -, juris; Hessischer VGH, Urt. v. 11.03.2015 - 4 A 654/13 -, ZUR 2015, 485).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 107/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen;

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 78/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen;

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2018 - 4 LA 111/17

    Verstoß gegen das Verbot der Einquartierung von Jagdbezirken durch Unterlassen;

    Eine obergerichtliche Klärung durch eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. November 2010 - 10 LA 135/09 -, juris Rn. 19; OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 1 L 169/09 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 13a ZB 14.50052 -, juris Rn. 3; OVG Bautzen, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 A 632/15 -, juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 8 A 2071/13 -, juris Rn. 47; OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 2 A 11328/17 -, juris Rn. 13; zum insoweit inhaltsgleichen Revisionsgrund in § 132 Abs. 3 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 4 B 43/16 -, juris Rn. 3).
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