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   VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12   

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VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12 (https://dejure.org/2013,19702)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.07.2013 - 3 S 241/12 (https://dejure.org/2013,19702)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 3 S 241/12 (https://dejure.org/2013,19702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de

    Zur Frage der Zulässigkeit baulicher Nebenanlagen zu einem im Außenbereich belegenen Altenteilerhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von baulichen Nebenanlagen zu einem im Außenbereich belegenen Altenteilerhaus; Erteilung einer Baugenehmigung für einen Swimmingpool im Garten eines Altenteilerhauses

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 14 Abs 1 Nr 1 BauNVO
    Zur Frage der Zulässigkeit baulicher Nebenanlagen zu einem im Außenbereich belegenen Altenteilerhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5
    Zulässigkeit von baulichen Nebenanlagen zu einem im Außenbereich belegenen Altenteilerhaus; Erteilung einer Baugenehmigung für einen Swimmingpool im Garten eines Altenteilerhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Swimmingpool für "Altenteilerhaus" im Außenbereich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Kein Swimmingpool für "Altenteilerhaus" im Außenbereich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Swimmingpool fürs Altenteilerhaus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Swimmingpool für "Altenteilerhaus" im Außenbereich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Errichtung eines Swimmingpools im Außenbereich ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bau eines Swimmingpools im baurechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Swimmingpool im Außenbereich unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Swimmingpool für "Altenteilerhaus" im Außenbereich unzulässig - Swimmingpool gehört nicht zur funktionsgerechten Nutzung einer im Außenbereich gelegenen Wohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1911
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00

    Bauplanungsrecht; Bau- und Raumordnungsgesetz; Gerätehütte; Vorhaben; Abkoppelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
    Das erfordert neben einer - hier unproblematisch gegebenen - hinreichend dauerhaften künstlichen Verbindung mit dem Erdboden nur, dass die Anlage bodenrechtliche Relevanz hat (BVerwG, Urt. v. 7.5.2001 - 6 C 18.00 - BVerwGE 114, 206 u.v. 31.8.1973 - IV C 33.71 - BVerwGE 44, 59).

    Zu den genannten Belangen zählen nach § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB u.a. der Schutz des Landschaftsbildes und nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB u.a. die Belange der Landschaftspflege (BVerwG, Urt. v. 7.5.2001, a.a.O.; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 29 Rn. 24a).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
    Innerhalb dieses Rahmens muss darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (so BVerwG, Urt. v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138; OVG NRW, Urt. v. 15.2.2013 - 10 A 1606/11 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.4.2002 - 5 S 2048/00 - NuR 2003, 171; Stüer, Außenbereichsbebauung, S. 129; Koppitz, Bauvorhaben im Außenbereich, S. 59).
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
    Das erfordert neben einer - hier unproblematisch gegebenen - hinreichend dauerhaften künstlichen Verbindung mit dem Erdboden nur, dass die Anlage bodenrechtliche Relevanz hat (BVerwG, Urt. v. 7.5.2001 - 6 C 18.00 - BVerwGE 114, 206 u.v. 31.8.1973 - IV C 33.71 - BVerwGE 44, 59).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
    Die hier zusätzlich zum Altenteilerhaus zu Recht genehmigte Garage ist verkehrsüblich, da zur funktionsgerechten Nutzung auch einer im Außenbereich gelegenen Wohnung die Möglichkeit gehört, ein Kraftfahrzeug (sicher) abstellen zu können (BVerwG, Urt. v. 17.1.1986 - 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
    Darauf, ob eine optische Beeinträchtigung vorliegt, kommt es bei der Beeinträchtigung des Belangs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 4. Var. BauGB nicht an, wie die Auflistung des weiteren Belangs der Verunstaltung des Landschaftsbilds belegt (BVerwG, Urt. v. 15.5.1997 - 4 C 23.95 - BauR 1997, 988).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
    Denn die Baunutzungsverordnung kann außerhalb ihres durch § 9a BauGB und vergleichbarer Vorgängervorschriften (§ 2 Abs. 5 BauGB 1987, § 2 Abs. 8 BBauG 1979, § 2 Abs. 10 BBauG 1960) abgesteckten Ermächtigungsrahmens keine Wirkungen entfalten (BVerwG, Urt. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
    Ein Bauvorhaben beeinträchtigt bereits dann die natürliche Eigenart der Landschaft, wenn die zur Bebauung vorgesehene Fläche entsprechend der im Außenbereich zu schützenden "naturgegebenen Bodennutzung", nämlich landwirtschaftlich genutzt wird, und nichts darauf hindeutet, dass sie die Eignung für diese Nutzung demnächst einbüßen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.4.2002 - 4 C 4.01 - NVwZ 2002, 1250; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.6.2011 - 8 S 2682/10 -).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
    Denn eine Analogie setzt eine planwidrige Regelungslücke voraus (vgl. zu dieser Grundvoraussetzung jeder Analogie BVerwG, Urt. v. 31.1.2013 - 4 CN 1.12 - NuR 2013, 417).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 10 A 1606/11

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
    Innerhalb dieses Rahmens muss darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (so BVerwG, Urt. v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138; OVG NRW, Urt. v. 15.2.2013 - 10 A 1606/11 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.4.2002 - 5 S 2048/00 - NuR 2003, 171; Stüer, Außenbereichsbebauung, S. 129; Koppitz, Bauvorhaben im Außenbereich, S. 59).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2011 - 1 LB 8/11

    Erlöschen des Bestandsschutzes; Privilegierung eines Schießsportzentrums;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 3 S 241/12
    Doch wie bereits ihr Wortlaut ("in dem Baugebiet", vgl. § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauNVO) hinreichend verdeutlicht, findet sie im Außenbereich keine Anwendung (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.9.2011 - 1 LB 8/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2048/00

    Außenbereich - Gebäude für landwirtschaftlichen Betrieb - dienen

  • VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14

    Schwimmbad an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden.

    Doch wie bereits ihr Wortlaut ("in dem Baugebiet", vgl. § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauNVO) hinreichend verdeutlicht, findet sie im Außenbereich keine Anwendung (ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2013 - 3 S 241/12 -, juris, Rn. 27; OVG Schl.-Holst., Urt. v. 15.09.2011 - 1 LB 8/11 -, juris, Rn. 47).

    An einer solchen (planwidrigen) Lücke fehlt es im Fall der Kläger, weil die für den Außenbereich geltende Bestimmung des § 35 BauGB den vorliegenden Sachverhalt abschließend regelt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2013, a. a. O.).

    Deswegen muss auch die Ausstattung eines im Außenbereich geplanten Wohnhauses verkehrsüblich und noch hinreichend vom Verwendungszweck geprägt sein, wobei zur Ausstattung grundsätzlich auch etwaige bauliche Nebenanlagen gehören können (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2013, a. a. O., Rn. 30).

    Ein Swimmingpool ist dagegen in keiner Weise verkehrsüblich, da Wohnhäuser regelmäßig nicht über eine solche Einrichtung verfügen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2013, a. a. O., Rn. 31).

  • VG Freiburg, 12.12.2023 - 2 K 3207/23

    Öffentliches Baurecht: Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die

    Das Merkmal des Dienens ist deshalb zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - IV C 9.70 - a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2013 - 3 S 241/12 - juris Rn. 30).

    (2) Im Übrigen ist die geplante Ausstattung der Betriebsleiterwohnung nebst Altenteilerwohnung und Hofladen mit einem Wellnessbereich, der neben einem Whirlpool und einem Pool innerhalb des Gebäudes auch eine Sauna und einen Fitnessraum umfassen soll, weder verkehrsüblich noch hinreichend vom Verwendungszweck geprägt (vgl. zu diesem Kriterium VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2013, a.a.O., Rn. 30).

    Ein über 138 m 2 großer Wellnessbereich mit einem etwa 13, 3 m auf 3, 6 m großen Schwimmbecken gehört zudem nicht zur funktionsgerechten Nutzung einer Wohnung (vgl. zu einem Pool VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.97.2013 - 3 S 241/12 - juris Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 10 S 3206/21

    Zulässigkeit eines Motorsport-Übungsgeländes für Enduro- und Motocross-Motorräder

    Ein Bauvorhaben beeinträchtigt die natürliche Eigenart der Landschaft, wenn die zur Bebauung vorgesehene Fläche entsprechend der im Außenbereich zu schützenden "naturgegebenen Bodennutzung", nämlich landwirtschaftlich genutzt wird, und nichts darauf hindeutet, dass sie die Eignung für diese Nutzung demnächst einbüßen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1985 - 4 C 29.81 - UPR 1985, 337 = juris Rn. 8; Beschluss vom 08.07.1996 - 4 B 120.96 - juris Rn. 3; Urteil vom 15.05.1997 - 4 C 23.95 - NVwZ 1998, 58 = juris Rn. 21; Beschluss vom 19.01.2022 - 4 B 22.21 - juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2011 - 8 S 1947/11 - juris Rn. 34; Urteil vom 17.02.2012 - 8 S 1796/10 - juris Rn. 38; Urteil vom 26.06.2013 - 3 S 241/12 - juris Rn. 33; Urteil vom 22.02.2022 - 6 S 1251/20 - juris Rn. 63; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2022 - 8 A 11327/21.OVG - juris Rn. 75 f.; BayVGH, Beschluss vom 08.02.2022 - 15 ZB 21.2602 - juris Rn. 20-22; OVG des Saarlandes, Urteil vom 02.07.2021 - 2 A 110/20 - juris Leitsatz 4 + Rn. 28 ff.; Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 35 Rn. 139; Dürr in Brügelmann, BauGB, 2020, § 35 Rn. 189 f.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 Rn. 97 ff.; jew. m. w. N.; eher von einem Schutz der Landschaft vor "ästhetischer Beeinträchtigung" ausgehend allerdings Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl., § 35 Rn. 86).
  • VG Stuttgart, 22.10.2020 - 2 K 1074/19

    Landwirtschaftlicher Aussiedlerhof als störendes Element

    a) Daher ist zum einen zu fragen, ob ein "vernünftiger Landwirt" das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Größe, Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (so BVerwG, Urt. v. 03.11.1972, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.2013 - 3 S 241/12 - juris).
  • VGH Bayern, 02.05.2022 - 1 ZB 20.596

    Baugenehmigung für Wohnhaus - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Die Ausführungen im Zulassungsvorbringen unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 26. Juli 2013 (Az. 3 S 241/12) betreffen die Eigenschaft eines Schwimmbeckens als bauliche Anlage im Sinn des § 29 Abs. 1 BauGB und rechtfertigen daher keine andere Beurteilung.
  • VG München, 25.02.2016 - M 11 K 15.1018

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bezogen auf ein geplantes Schwimmbad

    Ein Schwimmbad ist dagegen nicht verkehrsüblich, da Wohnhäuser regelmäßig nicht über eine solche Einrichtung verfügen (VGH Baden-Württemberg, U.v. 26.07.2013 - 3 S 241/12 -, juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620

    Baugenehmigung für Mobilfunkanlage - Standort außerhalb der Suchkreisanalyse

    d) Der Hinweis auf die Einfügung des § 14 Abs. 1a BauNVO durch das Baulandmobilisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 (BGBl I 2021, 1802) führt zu keiner anderen Beurteilung, da § 14 BauNVO im planungsrechtlichen Außenbereich nicht anwendbar ist (vgl. VGH BW, U.v. 26.7.2013 - 3 S 241/12, Rn. 27).
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