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   LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07   

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LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07 (https://dejure.org/2007,30633)
LG Krefeld, Entscheidung vom 20.12.2007 - 3 S 29/07 (https://dejure.org/2007,30633)
LG Krefeld, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 3 S 29/07 (https://dejure.org/2007,30633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines Sachverständigengutachtens stellen mit dem Schaden unmittelbar verbundene Kosten dar und sind gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichen; Rücksicht auf die individuellen Erkenntnismöglichkeiten und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten bei der Ermittlung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGHZ 163, 362, 367 f.; BGH, Urt. vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450 ff., zit. nach juris; s. auch OLG Naumburg, Urt. vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1029, 1030).

    Das Amtsgericht hat in diesem Zusammenhang zurecht auf die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Naumburg, Urt. vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1029, 1030) hingewiesen und im Anschluss an diese ausgeführt, dass es - was die Auswahl eines Kfz-Sachverständigen angeht - insoweit an einschlägigen Tarifübersichten fehlt, an Hand derer der Kunde sich informieren könnte, zumal es sowohl Sachverständige gibt, die nach Zeitaufwand oder - wie hier - nach der Schadenshöhe abrechnen.

    So lange für den Geschädigten, der in der Regel Laie ist, nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger aber den Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen (OLG Naumburg, Urt. vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1029, 1031).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
    Bei dieser Vorgehensweise hat sich das Amtsgericht zutreffend von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2006 (X ZR 80/05 und X ZR 122/05) und vom 10.10.2006 (Az. X ZR 42/06) leiten lassen.

    Zwar kann im Rahmen des Schadensersatzprozesses letztlich dahinstehen, ob die Vergütung des Sachverständigen ortsüblich ist, weil dies eine Frage ist, die allein im Vergütungsprozess zwischen Sachverständigen und Geschädigtem eine Rolle spielen könnte, da dem Sachverständigen aufgrund des mit ihm abgeschlossenen Werkvertrages nur die Vergütung zu zahlen ist, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach einer festen Übung am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt (BGH, Urt. vom 04.04.2006, X ZR 80/05, zit. nach juris).

    Dass die Honorartabellen des X (X) insoweit geeignet sind, dem Gericht eine taugliche Schätzgrundlage i.S. von § 287 ZPO dafür zu liefern, was allgemein an Vergütung an Kfz-Sachverständige gezahlt wird, hat aber, wie auch das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, der Bundesgerichtshof nicht in Abrede gestellt (vgl. BGH, Urt. vom 04.04.2006, X ZR 80/05, zit. nach juris; BGH, Urt. vom 04.04.2006, X ZR 122/05, zit. nach juris).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
    Bei dieser Vorgehensweise hat sich das Amtsgericht zutreffend von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2006 (X ZR 80/05 und X ZR 122/05) und vom 10.10.2006 (Az. X ZR 42/06) leiten lassen.

    Dass die Honorartabellen des X (X) insoweit geeignet sind, dem Gericht eine taugliche Schätzgrundlage i.S. von § 287 ZPO dafür zu liefern, was allgemein an Vergütung an Kfz-Sachverständige gezahlt wird, hat aber, wie auch das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, der Bundesgerichtshof nicht in Abrede gestellt (vgl. BGH, Urt. vom 04.04.2006, X ZR 80/05, zit. nach juris; BGH, Urt. vom 04.04.2006, X ZR 122/05, zit. nach juris).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
    Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urt. vom 30.11.2004, VI ZR 365/03, VersR 2005, 380; BGH, Urt. vom 29.11.1988, X ZR 112/87, NJW-RR 1989, 953, 956; BGH, Urt. vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450 ff., zit. nach juris).

    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGHZ 163, 362, 367 f.; BGH, Urt. vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450 ff., zit. nach juris; s. auch OLG Naumburg, Urt. vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, 1029, 1030).

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
    Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urt. vom 30.11.2004, VI ZR 365/03, VersR 2005, 380; BGH, Urt. vom 29.11.1988, X ZR 112/87, NJW-RR 1989, 953, 956; BGH, Urt. vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450 ff., zit. nach juris).
  • LG Mannheim, 30.06.2006 - 1 S 2/06

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Schätzung des üblichen Honorars

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
    Im Übrigen hat sich die Ermittlung des erforderlichen Herstellungsaufwands nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB im Wege der gerichtlichen Schätzung des üblichen Honorars für einen Kfz-Sachverständigen auf der Grundlage der Honorarumfragen des X auch in der untergerichtlichen Rechtsprechung durchgesetzt (vgl. LG Mannheim, Urt. vom 30.06.2006, 1 S 2/06, zit. nach juris; AG Gronau, Urt. vom 16.04.2007, 1 C 7/07, ZfSch 2007, 510-511, zit. nach juris; AG Saarbrücken, Urt. vom 22.03.2007, 5 C 826/06, zit. nach juris).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGHZ 115, 364, 369; 160, 377, 383; 162, 161, 165; BGH, aaO).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGHZ 115, 364, 369; 160, 377, 383; 162, 161, 165; BGH, aaO).
  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
    Die Abgrenzung ist nach der BGH-Rechtsprechung unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebensverhältnisse im Einzelfall vorzunehmen (BGH, Urt. vom 09.02.1995, IX ZR 207/94, NJW 1995, 1431; Madert, in: Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 17. Aufl. 2006, § 15 Rdn. 6).
  • BGH, 10.10.2006 - X ZR 42/06

    Bemessung des Honorars eines Sachverständigen für die Begutachtung eines

    Auszug aus LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
    Bei dieser Vorgehensweise hat sich das Amtsgericht zutreffend von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2006 (X ZR 80/05 und X ZR 122/05) und vom 10.10.2006 (Az. X ZR 42/06) leiten lassen.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

  • AG Gronau, 16.04.2007 - 1 C 7/07

    Billig-Gutachter für Schadensgutachten suchen?

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

  • AG Saarbrücken, 22.03.2007 - 5 C 826/06
  • AG Krefeld, 09.10.2015 - 6 C 127/15

    Berechnung und Abtretung des Anspruchs auf Kfz-Sachverständigenkosten

    Dieser kann vorliegend gemäß § 287 ZPO auf der Grundlage der angemessenen und ortsüblichen Vergütung geschätzt werden, wobei für diese Schätzung wiederum die BVSK-Honorarbefragung 2013 eine geeignete Schätzgrundlage darstellt (OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, 7 U 111/12; LG Krefeld, Urteil vom 20.12.2007, 3 S 29/07).
  • AG Krefeld, 18.11.2014 - 6 C 244/14

    Schadensersatzbegehren in Form restlicher Sachverständigenkosten wegen eines

    Dieser kann vorliegend gemäß § 287 ZPO auf der Grundlage der angemessenen und ortsüblichen Vergütung geschätzt werden, wobei für diese Schätzung wiederum die BVSK-Honorarbefragung 2013 eine geeignete Schätzgrundlage darstellt (OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, 7 U 111/12; LG Krefeld, Urteil vom 20.12.2007, 3 S 29/07).
  • AG Darmstadt, 26.04.2012 - 316 C 268/11
    Er ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwenden Kosten beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, NJW 2007, S. 1450 (1451); LG Krefeld, Urteil vom 20.12.2007, 3 S 29/07, juris Rdnr. 16).
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