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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19   

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VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19 (https://dejure.org/2020,26541)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.08.2020 - 3 S 2948/19 (https://dejure.org/2020,26541)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. August 2020 - 3 S 2948/19 (https://dejure.org/2020,26541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 6 S 2 BImSchV 18, § 5 Abs 5 BImSchV 18, Anh 1 Nr 1.5 BImSchV 18, § 2 Abs 5 Nr 3 BImSchV 18, § 2 Abs 2 BImSchV 18
    Baugenehmigung für ein Bundesliga-Fußballstadion in Freiburg; Lärmbelästigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    SC-Stadion Freiburg: Neue Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gibt Anwohnern teilweise recht; vorläufig keine Bundesligaspiele, die im Wesentlichen in den Ruhezeiten stattfinden oder in die Nachtzeit hineinreichen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bundesligaspiele im SC-Freiburg Stadion

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff der seltenen Ereignisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 2581/09

    Nachbarklage gegen Energieteam Arena in Paderborn bleibt ohne Erfolg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19
    Indes setzt dies voraus, dass die Richtwertüberschreitungen durch besondere Betriebssituationen auftreten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2011 - 2 A 2581/09 - juris).

    Eine besondere Betriebssituation ist danach anzunehmen, wenn sich diese gegenüber dem üblichen Normalbetrieb der jeweiligen Anlage als außergewöhnlich darstellt(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2011, a.a.O.; BayVGH, Urt. v.24.8.2007 - 22 B 05.2870 - juris; Ketteler, Die Sportanlagenlärmschutzverordnung [18. BImSchV] in Rechtsprechung und behördlicher Praxis - Eine Bilanz nach zehn Jahren, NVwZ 2002, 1070, 1075; a. A. Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Februar 2020, RdNr. 66 zu § 5 18. BImSchV, m. w. N., wonach an die Besonderheit keine besonders hohen Anforderungen zu stellen seien) bzw. qualitativ vom Normalbetrieb abweicht (vgl. zu seltenen Veranstaltungen nach Nr. 4.4 LAI-Freizeitlärmrichtlinie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.8.2016, a.a.O.).

    Dies gilt auch für Sportveranstaltungen, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftreten (vgl. wiederum OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2011, a.a.O.), z. B. jährlich stattfindende Großveranstaltungen und Turnierwettkämpfe, da auch derartige Veranstaltungen gemessen am Normalbetrieb der Sportanlage zu einer außergewöhnlichen Betriebssituation führen bzw. qualitativ von diesem Normalbetrieb abweichen können.

    Ob eine besondere Betriebssituation vorliegt, ist anhand der spezifischen Besonderheiten der konkreten Sportanlage und ihres regelmäßigen Betriebs sowie unter Beachtung der Zielsetzung des § 5 Abs. 5 18. BImSchV, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Interesse an einer sinnvollen Sportausübung auf der einen sowie dem Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit auf der anderen Seite herbeizuführen, wertend zu ermitteln (vgl. auch hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2011, a.a.O.).

    Auch Relegationsspiele, in denen über den Auf- bzw. Abstieg von Vereinen in eine höhere bzw. niedrigere Liga entschieden wird, dürften aufgrund ihrer Bedeutung und ihres pokalähnlichen Charakters im Vergleich zum üblichen Normalbetrieb des genehmigten Stadions in der Bundesliga als außergewöhnlich anzusehen sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2011, a.a.O.).

    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob eine solche Unüblichkeit für sich allein genommen überhaupt die Annahme einer außergewöhnlichen Betriebssituation rechtfertigen könnte (bejahend für vereinzelte sog. Montagsspiele im Verlauf einer Saison bei Vorliegen einer nur geringfügigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte des § 2 Abs. 2 Nr. 2 18. BImSchV wiederum OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2011, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19

    Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19
    Der Beschluss des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2. Oktober 2019 - 3 S 1470/19 - wird in seinem Entscheidungsausspruch in der Sache sowie hinsichtlich der Kostenentscheidung wie folgt geändert:.

    Der beschließende Senat hat daraufhin mit Beschluss vom 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und die aufschiebende Wirkung der Klagen der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 15.11.2018 hinsichtlich der genehmigten Nutzung des Stadions für Fußballspiele in den täglichen Ruhezeiten zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr, den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr und in der Nachtzeit ab 22:00 Uhr angeordnet.

    Im Übrigen, also hinsichtlich der Errichtung des Fußballstadions samt Nebenanlagen, der Nutzung des Stadions für Fußballspiele an Werk- und Sonntagen tags außerhalb der Ruhezeiten und für Drittveranstaltungen sowie hinsichtlich der Nutzung des Trainingsgeländes, ist es durch den die Beschwerden der Antragsteller zurückweisenden Beschluss des Senats vom 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - unanfechtbar abgeschlossen.

    Der dem Begehren der Antragsteller insoweit insgesamt stattgebende Beschluss des Senats vom 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - ist mithin gemäß § 152a Abs. 5 Satz 4 VwGO i. V. mit § 343 ZPO zu ändern, soweit die Beschwerden zurückzuweisen sind; im Übrigen ist er aufrechtzuerhalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2016 - 8 S 136/14

    Zur Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen nach der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19
    Vielmehr hat sie ebenso wie die Ermittlung der Besonderheiten und der Sonderfälle im Rahmen der seltenen Ereignisse nach Nr. 7.2 TA Lärm und der seltenen Veranstaltungen nach Nr. 4.4 LAI-Freizeitlärmrichtlinie bezogen auf den Normalbetrieb der konkret zu beurteilenden Anlage zu erfolgen (vgl. zu seltenen Ereignissen nach Nr. 7.2 TA Lärm BayVGH, Urt. v. 30.6.2015 - 22 B 14.564 - sowie zu seltenen Veranstaltungen nach Nr. 4.4 LAI-Freizeitlärmrichtlinie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.8.2016 - 8 S 136/14 - jeweils juris).

    Eine besondere Betriebssituation ist danach anzunehmen, wenn sich diese gegenüber dem üblichen Normalbetrieb der jeweiligen Anlage als außergewöhnlich darstellt(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2011, a.a.O.; BayVGH, Urt. v.24.8.2007 - 22 B 05.2870 - juris; Ketteler, Die Sportanlagenlärmschutzverordnung [18. BImSchV] in Rechtsprechung und behördlicher Praxis - Eine Bilanz nach zehn Jahren, NVwZ 2002, 1070, 1075; a. A. Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Februar 2020, RdNr. 66 zu § 5 18. BImSchV, m. w. N., wonach an die Besonderheit keine besonders hohen Anforderungen zu stellen seien) bzw. qualitativ vom Normalbetrieb abweicht (vgl. zu seltenen Veranstaltungen nach Nr. 4.4 LAI-Freizeitlärmrichtlinie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.8.2016, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2019 - 5 S 1913/18

    Baurecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19
    Zu Recht hat der Antragsgegner daher das gestattete Ausmaß der Geräuschimmissionen durch Nebenbestimmungen (§ 36 LVwVfG) festgelegt (vgl. zu Anlagen i. S. der TA Lärm VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - juris m.w.N.).

    Ferner ist es in einem solchen Fall in materieller Hinsicht erforderlich, dass die festgesetzten Immissionswerte die für die Nachbarn maßgebende Zumutbarkeitsgrenze sicherstellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019 a.a.O., m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - juris).

  • VGH Bayern, 24.08.2007 - 22 B 05.2870

    Immissionsschutzrecht: Schwimmbäder als Sportanlagen // Schwimmbad; Freibad;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19
    Zwar lässt § 2 Abs. 6 Satz 2 18. BImSchV eine Berücksichtigung der konkreten Umstände der Nachbarschaftssituation zu, wenn eine atypische Konfliktsituation besteht, in der der auf starre und abstrakte Gebietsabstufungen zugeschnittene Maßstab des § 2 Abs. 2 18. BImSchV versagt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.7.2012 - 3 S 321/11 - juris; BayVGH, Urt. v. 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - juris).

    Eine besondere Betriebssituation ist danach anzunehmen, wenn sich diese gegenüber dem üblichen Normalbetrieb der jeweiligen Anlage als außergewöhnlich darstellt(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2011, a.a.O.; BayVGH, Urt. v.24.8.2007 - 22 B 05.2870 - juris; Ketteler, Die Sportanlagenlärmschutzverordnung [18. BImSchV] in Rechtsprechung und behördlicher Praxis - Eine Bilanz nach zehn Jahren, NVwZ 2002, 1070, 1075; a. A. Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Februar 2020, RdNr. 66 zu § 5 18. BImSchV, m. w. N., wonach an die Besonderheit keine besonders hohen Anforderungen zu stellen seien) bzw. qualitativ vom Normalbetrieb abweicht (vgl. zu seltenen Veranstaltungen nach Nr. 4.4 LAI-Freizeitlärmrichtlinie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.8.2016, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 29.04.2019 - 10 K 6482/18

    Kein Baustopp für SC-Fußballstadion

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19
    a) Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. April 2019 - 10 K 6482/18 - werden auch insoweit zurückgewiesen, als sie auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 15. November 2018 in der Fassung der Änderungsgenehmigung vom 2. Juni 2020 für folgende Nutzungen des Stadions gerichtet sind:.

    Gegen die Ablehnung ihrer Eilrechtsschutzanträge durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29.4.2019 - 10 K 6482/18 - haben die Antragsteller Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erhoben.

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19
    Die Antragsteller haben mit der Antragstellung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht und der Erhebung der Beschwerde bereits zum Ausdruck gebracht, dass sie den Sofortvollzug der Baugenehmigung nicht hinnehmen wollen; solange sie auf deren Änderung nicht mit einer Erledigungserklärung reagieren, ist davon auszugehen, dass ihr vorher dokumentierter Abwehrwille fortbesteht und sich nunmehr gegen die sofortige Vollziehbarkeit der veränderten Baugenehmigung richtet, in der die ursprüngliche Genehmigung inhaltlich - wenn auch modifiziert - weiterwirkt (vgl. zur Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses nach Klageerhebung BVerwG, Urt. v. 18.3.2009 - 9 A 31.07 - NVwZ 2010, 63 f.).

    Zum anderen ist die Änderungsgenehmigung unter Zugrundelegung der bereits oben angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.3.2009, a.a.O.) nicht in Bestandskraft erwachsen, da die Klagefrist nach § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO auf deren Einbeziehung in das beim Verwaltungsgericht Freiburg anhängige Klageverfahren 10 K 6628/18 keine Anwendung findet.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 3 S 2514/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Änderung der Sach- und Rechtslage; Beurteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19
    Darüber hinaus sind Grenzwertfestsetzungen in einer Baugenehmigung auch dann nicht geeignet, den schützenswerten Belangen des Nachbarn ausreichend Rechnung zu tragen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die festgesetzten Werte tatsächlich nicht eingehalten werden können (VGH Bad. Württ., Urt. v. 29.1.2008 - 8 S 2748/06 - VBlBW 2008, 377 ff.), so dass die Genehmigung wegen nur formaler Berücksichtigung nachbarschützender Belange rechtswidrig sein kann (VGH Bad. Württ., Urt. v. 21.4.1995 - 3 S 2514/94 - VBlBW 1995, 481 ff.).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19
    Damit kann einem Wohngrundstück, das nach der Eigenart der näheren Umgebung in einem allgemeinen (oder reinen) Wohngebiet liegt, als Vorbelastung ein Lärmschutzniveau zumutbar sein, das dem Immissionsrichtwert für Dorf- und Mischgebiete in § 2 Abs. 2 Nr. 2 18. BImSchV entspricht, (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 7 B 1647/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19
    Die die Vorbelastung prägenden und mithin zuvörderst in Betracht zu ziehenden Umstände hat der Senat bei seiner Zwischenwertbildung im Beschluss vom 2.10.2019 aber bereits berücksichtigt (vgl. Nrn. 2.1.4.2.1. bis 2.1.4.2.1.4.1., BA S. 23 bis 27; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.2.2009 - 7 B 1647/08 - juris).
  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 22 B 14.564

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Hühnermaststall

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06

    Nachbarklage gegen die baurechtliche Genehmigung der Nutzung einer bestehenden

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94

    Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 1 B 98.2945

    Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarrechte bei Überschreiten der

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15

    Auswirkungen einer Nachtragsbaugenehmigung auf die sofortige Vollziehbarkeit der

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 3 S 2948/19   

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https://dejure.org/2020,11405
VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 3 S 2948/19 (https://dejure.org/2020,11405)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2020 - 3 S 2948/19 (https://dejure.org/2020,11405)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 3 S 2948/19 (https://dejure.org/2020,11405)
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Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    SC-Stadion Freiburg: Verwaltungsgerichtshof wird neu über Abendspiele und Spiele am Sonntag zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr entscheiden; Anhörungsrügen erfolgreich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19

    Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 3 S 2948/19
    Der VGH Mannheim hatte auf Antrag von Anwohnern mit Beschluss vom 02.10.2019 (3 S 1470/19) vorläufig die Nutzung des Stadions für Fußballspiele zu diesen Zeiten in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt.
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