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LG Trier, 03.01.1991 - 3 S 295/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 02.02.2017 - 31 C 404/15
Zur Haftung des Jagdpächters für Verursachung von Wildschäden durch Dachse und …
Es gehört nämlich zu den Obliegenheiten eines Landwirts, seine Grundstücke in regelmäßigen Abständen auf deren Zustand zu überprüfen (LG Trier, Urteil vom 03.01.1991, Az.: 3 S 295/90, u.a. in: Jagdrechtliche Entscheidungen IX, Nr. 82), und zwar mindestens einmal im Monat (LG Hechingen, Urteil vom 21.02.1990, Az.: 3 S 105/89, u.a. in: Jagdrechtliche Entscheidungen IX, Nr. 83), wenn nicht sogar einmal die Woche (AG Kirchhain, Urteil vom 08.11.2002, Az.: 7 C 169/02, u.a. in: Jagdrechtliche Entscheidungen IX, Nr. 132). - AG Simmern, 29.08.2001 - 3 C 338/01
Ansprüche auf Wildschadensersatz; Fristgerechte Anmeldung von Wildschäden
Besonders im Bereich wildschadensgefährdeter Grundstücke gehört es hinsichtlich der etwaigen fristgerechten Anmeldung von Wildschäden - zu den Obliegenheiten des Landwirts (hier der Beklagten), seine Grundstücke in regelmäßigen Abständen auf den Zustand zu überprüfen (Landgericht Trier; 3 S 295/90).
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