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   VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99   

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VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99 (https://dejure.org/1999,13270)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.03.1999 - 3 S 332/99 (https://dejure.org/1999,13270)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. März 1999 - 3 S 332/99 (https://dejure.org/1999,13270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Grenzbebauung: öffentlich-rechtliche Sicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98

    Nachbarklage wegen Unterschreitung der Abstandsfläche: öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99
    Für die Berücksichtigung von Schwierigkeiten des Bauherrn, aufgrund der örtlichen Verhältnisse auf dem Baugrundstück, den Grenzabstand einzuhalten, ist im Rahmen der Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen gemäß § 6 Abs. 4 S 1 Nr. 2 LBO (BauO BW) kein Raum, insbesondere findet keine Abwägung der nachbarlichen Belange mit den Interessen des Bauherrn statt (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschluß vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98).

    Für diesen Fall wäre es wiederum fraglich, ob der vorhandene Grenzbau auf dem Grundstück der Antragsteller die öffentlich-rechtliche Sicherung ersetzt (verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98).

    Für die Berücksichtigung von Schwierigkeiten des Bauherrn, aufgrund der örtlichen Verhältnisse auf dem Baugrundstück den Grenzabstand einzuhalten, ist in diesem Zusammenhang kein Raum, insbesondere findet keine Abwägung der nachbarlichen Belange mit den Interessen des Bauherrn statt (im Anschluß an VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98; anderer Auffassung Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 6 RdNrn. 47 a und 48 b).

    Ob hier möglicherweise eine "Befreiung" nach § 56 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 LBO in Betracht kommt, hat der Senat nicht weiter zu erörtern (vgl. hierzu ebenfalls VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94

    Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99
    Das Verwaltungsgericht hat auf die Rechtsprechung des Senats verwiesen (vgl. Senatsurteile vom 18.7.1996 - 3 S 67/96 - und vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266; kritisch hierzu Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 6 RdNr. 48a).

    In einem solchen Fall ist auch in besonderem Maße der Wohnfriede betroffen (vgl. Senatsbeschluß vom 15.5.1991 - 3 S 12/91; Senatsbeschluß vom 16.1.1992 - 3 S 2376/91; Senatsurteil vom 10.10.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 3 S 2376/91

    Bedeutung von Abstandsflächen und Immissionen für den nachbarlichen Wohnfrieden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99
    In einem solchen Fall ist auch in besonderem Maße der Wohnfriede betroffen (vgl. Senatsbeschluß vom 15.5.1991 - 3 S 12/91; Senatsbeschluß vom 16.1.1992 - 3 S 2376/91; Senatsurteil vom 10.10.1996, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1995 - 7 A 159/94

    Geltung des neuen Bauordnungsrechts bei Nachbarklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99
    Durch die Regelung soll eine nur einseitige Grenzbebauung verhindert werden, die sich ergeben könnte, wenn das Planungsrecht ein Bauvorhaben auf der Grenze gestattet, ohne zugleich zwingend für das Nachbargrundstück eine entsprechende Bebauung vorzuschreiben (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.1995, BauR 1996, 529).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 5 S 2232/96

    Einhaltung von Abstandsflächen - Grenzbau auf dem Nachbargrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99
    Was die weiter unstreitig nicht vorhandene öffentlich-rechtliche Sicherung der Grenzbebauung auf dem Nachbargrundstück angeht, verweist der Antragsgegner unter Hinweis auf einen Beschluß des 5. Senats des Gerichtshofs (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.9.1996 - 5 S 2232/96 -, VBlBW 1997, 221) darauf, daß die Antragsteller auf ihrem Grundstück an der Grenze zum Beigeladenen bereits einen Grenzbau erstellt haben und deshalb eine öffentlich-rechtliche Sicherung entbehrlich sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - nicht erhebliche Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99
    Das Verwaltungsgericht hat auf die Rechtsprechung des Senats verwiesen (vgl. Senatsurteile vom 18.7.1996 - 3 S 67/96 - und vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266; kritisch hierzu Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 6 RdNr. 48a).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    Voraussetzung dafür ist zum einen, dass der Nachbar an der Grenze bereits ein nicht gemäß § 6 LBO privilegiertes Gebäude erstellt hat, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann, und zum anderen, dass der geplante Grenzbau noch in einer hinreichenden Beziehung zu dem vorhandenen Gebäude steht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.2007 - 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383; Beschl. v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 - VBlBW 2006, 350; Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - juris; Beschl. v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347; Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221; Beschl. v. 5.6.1991 - 3 S 1233/91 - juris).

    In Fällen, in denen das Planungsrecht eine Bebauung an der Grenze erlaubt, soll deshalb unter den in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO genannten Voraussetzungen auch bauordnungsrechtlich eine - beiderseitige - Grenzbebauung zulässig sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.12.1999 - 3 S 790/99 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - juris; Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    52 (2) Die öffentlich-rechtliche Sicherung ist darüber hinaus ausnahmsweise auch dann gewährleistet, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann, an der Grenze vorhanden ist, an das angebaut werden soll, und der geplante Grenzbau noch in einer hinreichenden Beziehung zu dem vorhandenen Gebäude steht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.1996 - 5 S 2766/95 - juris; Beschlüsse vom 12.09.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221, vom 10.03.1999 - 3 S 332/99 - juris und vom 03.11.2014 - 3 S 1368/14 - juris; Busch in: Das Neue Baurecht in Baden-Württemberg, Stand November 2014, § 5 Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

    Sie ist aber auch dann gewährleistet, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann, an der Grenze vorhanden ist, an die angebaut werden soll (vgl. schon VGH Bad.-Württ. Urteile vom 02.07.1985 - 5 S 243/85 - und vom 30.08.1989 - 3 S 1289/89 - zur LBO 1983; zur LBO 1996: Urteil vom 25.01.1996 - 5 S 2766/95 -, VGHBW-Ls 1996, Beil. 5, B 5-6 und Beschluss vom 12.09.1996 - 5 S 2232/96 -, VBlBW 1997, 221; Beschluss vom 10.03.1999 - 3 S 332/99 -, VGHBW-Ls 1999, Beilage 5, B 4).

    Entscheidend ist danach, dass das Bauvorhaben und das vorhandene Grenzgebäude auf dem Nachbargrundstück im Hinblick auf die Bauweise noch zueinander in Beziehung stehen (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 10.03.1999 a.a.O.).

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -, BRS 62 Nr. 94); auf eine Interessenabwägung kommt es dagegen nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491 = BRS 62 Nr. 132; Beschluss vom 10.03.1999 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07

    Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil vom 8.11.1999 - 8 S 1668/999 - BRS 62 Nr. 94); auf eine Interessenabwägung kommt es dagegen - wie schon das Verwaltungsgericht hervorgehoben hat - nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491 = BRS 62 Nr. 132; Beschluss vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, VGHBW-Ls 1999, Beilage 5, B 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 8 S 336/04

    Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur

    Es hat zutreffend geprüft, ob auf dem Grundstück der Kläger besondere Umstände vorliegen, die deren Interesse an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, vgl. Beschl. v. 26.4.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445; v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - Urt. v. 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94; kritisch Sauter, a.a.O., § 6 Rn. 48b f.), und diese Frage ohne Rechtsfehler verneint.

    Denn nach § 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 LBO kommt es allein darauf an, ob eine besondere Situation des Nachbargrundstücks ein Unterschreiten rechtfertigt, ohne dass eine Abwägung mit den Interessen des Bauherrn vorzunehmen wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347 u. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1999 - 8 S 1668/99 -BRS 62 Nr. 94); auf eine Interessenabwägung kommt es dagegen nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491; Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - VGHBW-Ls 1999, Beilage 5, B 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2007 - 8 S 1802/06

    Notwendigkeit eines Bebauungsplans für ein besonderes Wohngebiet - Nachbarschutz:

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn ihr Grundstück Besonderheiten aufwiese, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, ihre Schutzwürdigkeit im Hinblick auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange deutlich gemindert erscheinen zu lassen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - VBlBW 2000, 286 und vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445; Urteile vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 -, vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94 und vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - ZfBR 2003, 171 LS; kritisch dazu: Sauter, LBO, § 6 RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05

    Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschlüsse vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - VBlBW 2000, 286 und vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445; Urteile vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - ZfBR 2003, 171 LS; kritisch dazu: Sauter, LBO, § 6 RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99

    Zur nicht überbaubaren Grundstücksfläche; hier: dem Fußgängerverkehr gewidmetes

    Durch die Regelung soll eine nur einseitige Grenzbebauung verhindert werden, die sich ergeben könnte, wenn das Planungsrecht ein Bauvorhaben zulassen würde, ohne auf dem Nachbargrundstück eine entsprechende Bebauung vorzuschreiben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 -, VBlBW 1997, 221; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.12.1995, BauR 1996, 529).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2003 - 3 S 991/03
    Denn vorliegend stehen die auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Grundstücken Flst.-Nrn. 58/1 und 60 vorhandenen Grenzbauten im Hinblick auf die Bauweise unzweifelhaft noch zueinander in Beziehung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -).
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