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LG Osnabrück, 19.12.2008 - 3 S 413/08 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13
Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim …
Die Gegenmeinung, wonach UPE-Aufschläge und Verbringungskosten nur ersatzfähig sein sollen, wenn sie tatsächlich anfallen (vgl. hierzu LG Osnabrück, Urteil vom 19. Dezember 2008 - 3 S 413/08, zit. nach juris; LG Hannover, NZV 2009, 186; LG Lübeck, NZV 2010, 517; LG Hamburg, Beschluss vom 17. April 2012 - 302 S 84/11, zit. nach juris;… Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 249 Rn. 14;… Burmann/Heß aaO § 249 BGB Rn. 97 m.w.N. zur Rspr. einzelner Amtsgerichte), überzeugt nicht. - LG Hanau, 09.04.2010 - 2 S 281/09
Verkehrsunfall - fiktive Verbringungskosten sowie fiktive UPE-Aufschläge
Diesen Nachweis könne der Geschädigte - anders als hinsichtlich der reinen Reparaturkosten - nicht schon mittels Sachverständigengutachtens erbringen, sondern es müsse konkret der Beweis für die Unausweichlichkeit der Ausgaben erbracht werden (Wagner, NZV 1999, 358 ff.; OLG Düsseldorf, 1 U 126/00 hinsichtlich der Verbringungskosten; LG Osnabrück, 3 S 413/08; LG Hannover, 14 S 83/07). - LG Oldenburg, 31.07.2014 - 9 S 376/14
Fiktive Abrechnung und Verbringungskosten / UPE-Aufschläge
Soweit die Beklagte zur Begründung ihrer Gegenposition auf die vereinzelten Entscheidungen des LG Osnabrück, Urteil vom 19-12-2008 - 3 S 413/08 und des LG Oldenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 3 S 493/10 verweist, ist dies nicht geeignet eine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu rechtfertigen. - LG Würzburg, 01.02.2012 - 43 S 1748/11 Diesen Nachweis könne der Geschädigte - anders als hinsichtlich der reinen Reparaturkosten - nicht schon mit einem Sachverständigengutachten erbringen, sondern es müsse konkret der Beweis für die Unausweichlichkeit der Ausgaben erbracht werden (Wagner, NZV 1999, 358 ff.; LG Osnabrück, Az.: 3 S 413/08; LG Hannover, Az.: 14 S 83/07).
- AG Vaihingen/Enz, 10.10.2014 - 1 C 308/14 b) Nach der gegenteiligen Auffassung sind UPE-Aufschläge und Verbringungskosten nur dann ersatzfähig, wenn sie tatsächlich angefallen sind oder nachgewiesen wurde, dass diese bei der Reparatur zwingend anfallen würden, diesen Nachweis könne der Geschädigte - anders als hinsichtlich der reinen Reparaturkosten - nicht schon mittels Sachverständigengutachtens erbringen, sondern es müsse konkret der Beweis für die Unausweichlichkeit der Ausgaben erbracht werden (Wagner, NZV 1999, 358 ff,; OLG Düsseldorf, 1 U 126/00 hinsichtlich der Verbringungskosten; LG Osnabrück, 3 S 413/08).