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   LG Münster, 11.10.2005 - 3 S 58/05   

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https://dejure.org/2005,16747
LG Münster, 11.10.2005 - 3 S 58/05 (https://dejure.org/2005,16747)
LG Münster, Entscheidung vom 11.10.2005 - 3 S 58/05 (https://dejure.org/2005,16747)
LG Münster, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 3 S 58/05 (https://dejure.org/2005,16747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Radfahrer

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 07.10.1998 - 13 U 76/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer in einem Wendehammer

    Auszug aus LG Münster, 11.10.2005 - 3 S 58/05
    Der Zweck dieser Rechtsnorm ist darauf gerichtet, dem fließenden Verkehr auf der T2 den Vorrang einzuräumen, um auf diese Weise Gefahren abzuwenden, die von Verkehrsteilnehmern verursacht werden, die in den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn erst einfahren wollen (vgl. OLG L, Urt.v.7.10.1998 - AZ.: 13 U 76/98 -).
  • BGH, 29.01.1963 - VI ZR 115/62
    Auszug aus LG Münster, 11.10.2005 - 3 S 58/05
    Auch sie müssen mehr als besondere Rücksicht, nämlich das Äußerste an Sorgfalt, aufbieten (Henschel, 38. Aufl., § 10 StVO, Rd. 2; KG C2, Urt.v. 12.09.2002 - AZ.: 12 U #####/####-; BGH, Urt.v. 29.01.1963 - AZ.: VI ZR 115/62, VersR 63, 438).
  • LG Frankenthal, 24.11.2010 - 2 S 193/10

    Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer einen Fußgängerüberweg

    Das Verlassen eines Radweges entspricht dem Verlassen eines derartigen Straßenteiles mit der Folge, dass sich die Klägerin als Radfahrerin an diesen erhöhten Sorgfaltsmaßstäben des § 10 StVO messen lassen muss (KG Berlin, Urteil v. 19. September 1991, 22 U 5560/90; Urteil v. 12. September 2002, 12 U 9590/00: Hentschel/König/Dauer, StVR, 40. Aufl., § 10 StVO Rn. 6; LG Münster, Urteil v. 11. Oktober 2005, 3 S 58/05).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die

    Das Verlassen eines Radweges entspricht dem Verlassen eines derartigen Straßenteiles mit der Folge, dass § 10 StVO zu beachten ist (KG NZV 2003, 30, 31; LG Münster ZfSch 2006, 79; LG Köln Schaden-Praxis 2011, 246; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. § 10 StVO Rn. 4; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 10 StVO Rn. 6; Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 27 Rn. 314).
  • KG, 18.02.2019 - 25 U 16/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines vom

    Die von der Berufung zitierten Entscheidungen betreffen nicht vergleichbare Fallgestaltungen, nämlich eine Kollision zweier Kraftfahrzeuge im Bereich eines Schutzstreifens (KG, Beschluss vom 02. November 2010 - 12 U 48/10), die Haftungsverteilung zwischen dem vorfahrtberechtigten, berechtigterweise einen Schutzstreifen nutzenden Pkw und einem querenden Radfahrer (AG Mitte, Urteil vom 14. November 2011 - 108 C 3467/10, NZV 2012, 381) und die Haftung eines Radfahrers, der vom Radweg auf eine Fahrbahn ohne Schutzstreifen einfuhr (LG Münster, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 3 S 58/05).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 224/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Verschulden bei der Kollision eines einen

    20 Gleichwohl ist eine Haftung der Beklagten wegen eines erheblichen Mitverschuldens der Klägerin nicht gegeben, da diese zum einen plötzlich den Radweg verlassen hat und auf die Fahrbahn für die ihr entgegenkommende Richtung eingefahren ist und zum anderen den Radweg in der falschen Richtung benutzt hat (vgl. auch BGH VersR 1963, S. 164 und 438; OLG Oldenburg DAR 1957, S. 99; LG Münster ZfS 2006, S. 79: in sämtlichen Fällen wurde eine 100ige Haftung des plötzlich auf die Fahrbahn auffahrenden Radfahrers angenommen, der sich in gleicher Richtung wie der nachfolgende Pkw bewegte).
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