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   VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06   

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VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06 (https://dejure.org/2007,2167)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.06.2007 - 3 S 881/06 (https://dejure.org/2007,2167)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 3 S 881/06 (https://dejure.org/2007,2167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung eines Wohnhauses; Ermittlung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses; Entgegenstehen öffentlich-rechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Erteilung eines Bauvorbescheides; ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2
    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Abwägungsentscheidung bei Prüfung der Frage nach dem "Berührtsein" der Grundzüge der Planung imFalle von Abweichungen vom Bebauungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweichung vom Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 227
  • VBlBW 2007, 385
  • DVBl 2007, 1234
  • BauR 2007, 1845
  • BauR 2007, 385
  • ZfBR 2008, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird dabei nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48.99 -, NVwZ-RR 2000, 411; Beschluss vom 03.12.1998, a.a.O.).

    Demzufolge ist ein Bebauungsplan nicht bereits deshalb ganz oder teilweise wegen Funktionslosigkeit außer Kraft getreten, weil auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
    Dieses Regelungsgeflecht darf nicht durch eine großzügige Befreiungspraxis aus den Angeln gehoben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999 - 4 B 5.99 -, NVwZ 1999, 1110).

    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
    Ob die Grundzüge der Planung im Einzelfall berührt werden, hängt von der jeweiligen Planungssituation, dem ursprünglichen planerischen Konzept ab (BVerwG, Beschluss vom 19.05.2004 - 4 B 35.04 - juris).

    Denn bei der Frage, ob eine Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung berührt, kommt es auf den Zeitpunkt der Abwägungsentscheidung und nicht darauf an, ob die der ursprünglichen Planung zugrunde gelegten Grundzüge in der Folgezeit realisiert wurden und auch heute noch bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.05.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5; vgl. auch Baumeister, GewArch 1996, 318).

    Zu würdigen ist vielmehr grundsätzlich die Festsetzung in ihrer ganzen Reichweite; zu würdigen ist folglich nicht nur die einzelne Festsetzung, sondern auch die Bedeutung, die sie für den Plan in seiner Gesamtheit hat (BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 39.75 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
    Die Anforderungen an ein Funktionslos-Werden sind streng, von einer Funktionslosigkeit wird nur in äußerst seltenen Fällen die Rede sein können (BVerwG, Urteil vom 03.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BVerwGE 108, 71).

    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird dabei nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48.99 -, NVwZ-RR 2000, 411; Beschluss vom 03.12.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass unüberwindliche tatsächliche oder rechtliche Hindernisse, die der Umsetzung planerischer Festsetzungen auf unabsehbare Zeit entgegenstehen, es unter dem Blickwinkel der Erforderlichkeit ausschließen, dass ein Bebauungsplan wirksam wird (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 12.08.1999 - 4 CN 4.98 -, BVerwGE 109, 246 und vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass unüberwindliche tatsächliche oder rechtliche Hindernisse, die der Umsetzung planerischer Festsetzungen auf unabsehbare Zeit entgegenstehen, es unter dem Blickwinkel der Erforderlichkeit ausschließen, dass ein Bebauungsplan wirksam wird (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 12.08.1999 - 4 CN 4.98 -, BVerwGE 109, 246 und vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
    Die Wertungsparallelität erlaubt die allgemeine Folgerung, dass ein Bebauungsplan funktionslos werden kann, wenn sich die Sach- oder die Rechtslage nachträglich so verändert hat, dass ein Planvollzug auf unüberschaubare Zeit ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 3.03 -, ZfBR 2004, 796).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
    Liegen solche Hindernisse im Zeitpunkt der Planung noch nicht vor, treten sie aber später ein, so liegt der Schluss nahe, die Funktionslosigkeit nach denselben Maßstäben zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.08.1990 - 7 C 41.89 u.a -, BVerwGE 85, 273).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 3 S 864/16

    Zur Frage, ob Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs 2 BauGB "berührt"

    Bei der Frage, ob die Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB "berührt" werden, ist nicht auf den Zeitpunkt der Abwägungsentscheidung abzustellen (so noch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.6.2007 - 3 S 881/06 - ESVGH 57, 227 = juris Rn. 33), sondern es ist die tatsächliche Entwicklung des Baugebiets in den Blick zu nehmen (ebenso BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - BVerwGE 138, 166 = juris Rn. 39).

    Zwar ist hinsichtlich der Frage, ob die Grundzüge der Planung "berührt" werden, nicht auf den Zeitpunkt der Abwägungsentscheidung abzustellen (so noch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.6.2007 - 3 S 881/06 - ESVGH 57, 227 = juris Rn. 33), sondern die tatsächliche Entwicklung des Baugebiets in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - BVerwGE 138, 166 = juris Rn. 39; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 31 Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Begräbnisstätte - Krypta - in einer im

    Was Inhalt und Bestandteil der Planungsgrundsätze ist, ist durch eine auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bezogene Auslegung des Bebauungsplans anhand der damaligen Sach- und Rechtslage und der damaligen Vorstellungen des Gemeinderats zu ermitteln (§ 10 und § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.6.2007 - 3 S 881/06 - VBlBW 2007, 385 ff., unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.5.2004 a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

    Zunächst spricht alles dafür, dass diese private Bestattungsanlage schon die Grundzüge der Planung berührt, die - nach dem Maßstab zum Zeitpunkt des Planerlasses im Jahr 1970 (vgl. dazu Senatsurteil vom 13.06.2007 - 3 S 881/06 -, VBlBW 2007, 385) -, aber auch nach der tatsächlichen Bebauung auf ein typisches, die gewerbliche Nutzungsbreite voll ausschöpfendes Industriegebiet ohne konfliktträchtige Ausnahmenutzungen gerichtet war.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 3 S 2290/07

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung eines Ratsprotokolls

    Das planerische Grundkonzept des Bebauungsplans "Vogelstang" Teil 1 im maßgeblichen Zeitpunkt der Abwägungsentscheidung (vgl. Urteil des Senats vom 13.06.2007 - 3 S 881/06 -, VBlBW 2007, 385) ging erkennbar dahin, das Baugrundstück und die umgebende Fläche als Freifläche für die genannten Versorgungsanlagen zu nutzen bzw. vorzuhalten, jegliche sonstige Bebauung der begrünten Freifläche zu anderen, insbesondere auch gewerblichen Zwecken aber auszuschließen.

    Mit ihrer Zulassung würde das vom Plangeber gewollte Regelungsgeflecht gravierend verändert, zumal auch Berufungsfälle zu befürchten wären (vgl. zu diesen Voraussetzungen im Einzelnen Urteil vom 13.06.2007, a.a.O. sowie BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999 - 4 B 5.99 -, NVwZ 1999, 1110, und Beschluss vom 19.05.2004 - 4 B 35.04 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Der Senat hat angesichts dessen gewichtige Zweifel, ob die Befreiungen, welche die Antragsgegnerin ohne nähere Begründung "gemäß § 31 Abs. 2 BauGB" in erster Linie zwecks Umsetzung eines kommunalpolitisch erwünschten städtebaulichen Wettbewerbsentwurfs erteilt hat, sich noch im Rahmen der Grundzüge der Planung des Bebauungsplans "Oscar-Parett-Straße" vom 17.11.1987 halten - wobei es insofern auf die Vorstellungen des Plangebers beim Satzungsbeschluss ankommt (vgl. Urteil des Senats vom 13.6.2007 - 3 S 881/06 -, VBlBW 2007, 385) -, und ob sie ermessensfehlerfrei sind.
  • VG Frankfurt/Main, 12.11.2010 - 8 K 3407/09

    Bauvorbescheid, Befreiung, Erschließungsvertrag, Baugenehmigung

    Demzufolge ist ein Bebauungsplan nicht bereits deshalb ganz oder teilweise wegen Funktionslosigkeit außer Kraft getreten, weil auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48.99 -, NVwZ-RR 2000, 411; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.2007 - 3 S 881/06 -, BauR 2007, 1845 = BRS 71 Nr. 78).

    Für die Frage, ob eine Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung berührt, kommt es auf den Zeitpunkt der Abwägungsentscheidung und nicht darauf an, ob die der ursprünglichen Planung zugrunde gelegten Grundzüge in der Folgezeit realisiert wurden und auch heute noch bestehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.2007 - 3 S 881/06 -, VBlBW 2007, 385 = BauR 2007, 385 = BRS 71 Nr. 78; Siegmund, a.a.O., jeweils § 31 Rn. 60).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07

    Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung

    Die Beschwerdebegründung zeigt keine Anhaltspunkte dafür auf, dass der angefochtene Beschluss, der sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29.4.1977 - IV C 39, 75 - BVerwGE 54, 5 und Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 - BVerwGE 108, 71) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 13.6.2007 - 3 S 881/06 - VBlBW 2007, 385; vgl. etwa auch das Urteil des Senats vom 2.11.2006 - 8 S 361/06 - VBlBW 2007, 265) stützt, insofern zu beanstanden wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher

    Die Anforderungen an ein Funktionsloswerden sind streng, von einer Funktionslosigkeit wird nur in äußerst seltenen Fällen die Rede sein können (Urt. des Senats vom 13.6.2007 - 3 S 881/06 - ESVGH 57, 227 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07

    Beseitigungsanordnung im Fall eines Vorbaus

    Wie sich aus § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der BBV vom 07.12.1987 ergibt, die wörtlich mit den entsprechenden Regelungen im ursprünglichen Bebauungsplan übereinstimmen (vgl. §§ 8 Abs. 1 und 7 Abs. 2 der BBV vom 12.08.1969), war es - im maßgeblichen Zeitpunkt der jeweiligen Satzungsbeschlüsse (vgl. dazu Senatsurteil vom heutigen Tag - 3 S 881/06 -) ein durchgängiges Konzept des Plangebers, die Wohnhäuser (Hauptgebäude) ausnahmslos mindestens 4 m von den Nachbargrenzen fernzuhalten, innerhalb dieses Bereichs im wesentlichen nur Garagen und notwendige Stellplätze zuzulassen und dadurch eine großzügige aufgelockerte Bebauung des Plangebiets zu erreichen (zu diesem über § 23 Abs. 5 Satz 2 zu sichernden Planungsgrundzug vgl. auch Fickert/Fieseler a.a.O § 23 Rn. 22) .
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 3 S 465/11

    (Keine) Krypta im Industriegebiet

    Was Inhalt und Bestandteil der Planungsgrundsätze ist, ist durch eine auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bezogene Auslegung des Bebauungsplans anhand der damaligen Sach- und Rechtslage und der damaligen Vorstellungen des Gemeinderats zu ermitteln (§ 10 und § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB; insofern auch Urteil des Senats vom 13.06.2007 - 3 S 881/06 -, VBlBW 2007, 385 ff., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.05.2004 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2009 - 3 S 2967/08

    Zur Streitwertfestsetzung für auf Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete

  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 10 K 5902/18

    Klage auf Baugenehmigung zur Errichtung einer weiteren Zufahrt; fehlendes

  • VG Karlsruhe, 26.11.2015 - 2 K 4241/14

    Widerklage des Beigeladenen im Verwaltungsprozess

  • VG Stuttgart, 30.03.2021 - 2 K 5949/20

    Wiederholtes Stellen von Bauanträgen

  • VG Sigmaringen, 23.05.2017 - 3 K 3383/15

    Grundzüge der Planung; städtebauliche Konzeption; Festsetzung der

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung einer privaten Grün- und Bauverbotsfläche

  • VG Stuttgart, 02.08.2011 - 6 K 1381/11

    Funktionslosigkeit einer Festsetzung im Bebauungsplan

  • VG Würzburg, 28.05.2019 - W 4 K 17.363

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

  • VG Würzburg, 28.05.2019 - W 4 K 17.364

    Rechtswidrige Beseitigungsanordnung

  • VG Würzburg, 28.05.2019 - W 4 K 17.366

    Zur Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzung einer

  • VG Würzburg, 28.05.2019 - W 4 K 17.365

    Funktionsloser Bebauungsplan

  • VG München, 08.10.2019 - M 1 K 17.978

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VG Würzburg, 06.12.2021 - W 4 K 20.1988

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mobilfunkmast

  • VG Schwerin, 22.04.2010 - 2 A 38/08

    Funktionslosigkeit einer Bauvorschrift; Gestaltungssatzung

  • VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15

    Bauleitplanung - Festsetzung; Sichtfläche; Einfriedung; Außerkrafttreten

  • VG Sigmaringen, 08.05.2009 - 1 K 869/09

    Vorläufiger Baustopp für Erweiterungsbau der IHK Reutlingen

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