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   LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17 (https://dejure.org/2018,33683)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.05.2018 - 3 Sa 102/17 (https://dejure.org/2018,33683)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - 3 Sa 102/17 (https://dejure.org/2018,33683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16 BetrAVG, § 313 Abs 1 BGB
    Direktzusage - betriebliche Altersversorgung - Anpassung bei Wegfall der Geschäftsgrundlage - Barwertvergleich - Darlegungs- und Beweislast

  • IWW

    §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 313 BGB, § 313 Abs. 1 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 315 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17
    In seiner Entscheidung vom 19.02.2008 (3 AZR 290/06) verlangte das BAG insofern bei einer Gesamtversorgungszusage eine Erhöhung des ursprünglichen Dotierungsrahmens aufgrund von Änderungen der Rechtslage um mehr als 50 %.

    51 a) " Hier hat das BAG in seiner Entscheidung vom 19.02.2008 (3 AZR 290/06) ausgeführt, dass eine Anpassung wegen Äquivalenzstörung nur dann verlangt werden kann, wenn der bei Schaffung des Versorgungssystems zugrunde gelegte Dotierungsrahmen aufgrund von Änderungen der Rechtslage zum Anpassungsstichtag um mehr als 50 % überschritten wird.

    56 Bei kollektiven Gesamtzusagen ist auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Belastungen zwischen dem Zeitpunkt der Schaffung des Versorgungssystems und dem Zeitpunkt, zu dem eine Anpassung verlangt wird, abzustellen (BAG, 19.02.2008, 3 AZR 290/06, Rz 29).

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17
    Soweit hierdurch und durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rechtsänderungen die Kosten des Versorgungswerkes den vom Arbeitgeber bei der Zusage zugrunde gelegten Dotierungsrahmen erheblich überschreiten, kann sich daraus ein Recht zur Anpassung der Versorgungszusage ergeben (vgl. BAG, 23.09.1997, 3 ABR 85/96, Rz 26).

    Dieser Steigerungssatz ist zu ermitteln, in dem die Barwerte der derzeitigen Versorgungsanwartschaften und Renten mit und ohne zwischenzeitlich eingetretene gesetzliche Änderung der Rahmenbedingungen seit der Versorgungszusage einander gegenübergestellt werden (vgl. LAG Berlin, a.a.O., Rz 21; BAG, 23.09.1997, 3 ABR 85/96, Rz 36).

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 23.09.1997 (a.a.O.) eine Steigerung von 61, 3 % in einem Zeitraum von 25 Jahren ausreichen lassen.

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17
    Liegt eine Störung der Geschäftsgrundlage vor, kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen eine Anpassung der Ruhegeldzusage durch einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vornehmen (vgl. BAG, 17.01.2012, 3 AZR 555/09, Rz 41; 29.01.2008, 3 AZR 42/06, Rz 62).
  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17
    Hierbei kann von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage allerdings nur bei krassen und unvorhersehbaren Änderungen gesprochen werden, da grundsätzlich, insbesondere bei Direktzusagen, der Grundsatz "pacta sunt servanda" einzuhalten ist (vgl. BAG, 09.07.1985, 3 AZR 546/82, Rz 24).
  • LAG Berlin, 03.11.2005 - 5 Sa 823/05
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17
    Eine zur Anpassung berechtigende Störung der Geschäftsgrundlage kann sich dabei aus einer sogenannten Äquivalenzstörung oder einer Verfehlung des Versorgungszweckes, z.B. bei einer Überversorgung, ergeben (vgl. LAG Berlin, 03.11.2005, 5 Sa 823/05).
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17
    Liegt eine Störung der Geschäftsgrundlage vor, kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen eine Anpassung der Ruhegeldzusage durch einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vornehmen (vgl. BAG, 17.01.2012, 3 AZR 555/09, Rz 41; 29.01.2008, 3 AZR 42/06, Rz 62).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Mai 2018 - 3 Sa 102/17 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 456/17

    Direktzusage - betriebliche Altersversorgung - Anpassung bei Wegfall der

    Diesen Ausführungen ist die Kammer im Parallelverfahren, das Kalenderjahr 2016 betreffend, durch Urteil vom 07.05.2018 - 3 Sa 102/17 - voll inhaltlich insoweit gefolgt, als es um die inhaltliche Konkretisierung der zuvor dargestellten allgemeinen Grundsätzen zu § 313 BGB geht.
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