Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 8a Abs 1 S 1 AltTZG 1996, § 7e Abs 7 S 2 SGB 4, § 13 Abs 2 GmbHG, § 13 Abs 3 GmbHG, § 823 Abs 1 BGB
Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - Wertguthaben - Altersteilzeitvertrag - IWW
§ 8a Altersteilzeitgesetz, § 13 Abs. 3 GmbHG, §§ ... 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 3 BGB, § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV, § 8a Abs. 1 Satz 1 AltTZG, § 7e SGB IV, §§ 131, 132 InsO, § 8 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz AltTZG, § 7e Abs. 7 SGB IV, § 8a AltTZG, § 8a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AltTZG, Artikel 3 Grundgesetz, § 7 Abs. 1a SGB IV, § 7e Abs. 6 SGB IV, § 138 BGB, § 7e Abs. 7 Satz 1 und 2 SGB IV, § 311 Abs. 3 BGB, §§ 164, 278 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 43 GmbHG, § 13 Abs. 2 GmbHG, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 8a Abs. 1 AltTZG, §§ 263, 266 StGB, § 826 BGB, § 7e Abs. 7 Satz 3 SGB IV, § 7e Abs. 7 Satz 1 SGB IV, § 138 Abs. 2, 4 ZPO, § 2 Abs. 2 AltTZG, § 6 Abs. 1 AltTZG, § 116 BGB, § 7e Abs. 7 Satz 2 und Satz 3 SGB IV, § 43 Abs. 1 GmbHG, § 8a Abs. 1 Satz 1, zweiter Halbsatz AltTZG, § 8a Abs. 1, § 8a Abs. 2 AltTZG, Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, § 8a Abs. 4 AltTZG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegründete Schadensersatzklage eines Versicherungsunternehmens gegen die früheren Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin wegen ungesicherter Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Schadensersatzklage eines Versicherungsunternehmens gegen die früheren Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin wegen ungesicherter Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Altersteilzeitverträge - unzureichende Insolvenzsicherung und Geschäftsführerhaftung
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 16.04.2014 - 3 Ca 506/13
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
- BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 293/15
Papierfundstellen
- NZI 2015, 776
- NZG 2015, 1039
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09
Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 - 9 AZR 206/06 -).Ob diese Bestimmung nur auf den spezialgesetzlichen Vorrang der Regelungen des § 8a AltTZG im Verhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber hinweist oder auch die Durchgriffshaftung des organschaftlichen Vertreters nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV ausschließt, ist umstritten (unentschieden BAG vom 23.02.2010 - 9 AZR 44/09 -, juris Rn. 54).
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
Der Geschäftsführer einer GmbH ist gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG im Rahmen der zu beobachtenden Legalitätspflicht u. a. gehalten, insbesondere auch durch organisatorische Vorkehrungen das rechtmäßige Verhalten der Gesellschaft nach außen sicher zu stellen (BGH vom 15.10.1996 - VI ZR 319/95 - juris Rn. 22).Im Fall der Delegation auf Mitarbeiter erwachsen daraus auch Überwachungspflichten, die insbesondere - wie hier - in finanziellen Krisensituationen zum tragen kommen (BGH vom 15.10.1996 a. a. O., Rn. 23).
- BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06
Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
Werden Vertragsverhandlungen von einem Vertreter geführt, richten sich Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nach §§ 164, 278 BGB regelmäßig gegen den Vertretenden und nicht gegen den Vertreter (BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 206/06 -).Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 - 9 AZR 206/06 -).
- BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
Kostenlast bei Lohnpfändungen
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
Damit soll verhindert werden, dass der Schädiger aus der für ihn zufälligen Verlagerung des Schadens auf einen nicht anspruchsberechtigten Dritten Vorteile zieht (BAG vom 18.07.2006 - 1 AZR 578/05 -, juris Rn. 15). - BGH, 17.11.2009 - VI ZR 58/08
Voraussetzungen einer Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.11.2009 - VI ZR 58/08 - habe es die Klägerin schuldhaft versäumt, den von ihr behaupteten Schaden, wenn er denn gegeben wäre, abzuwenden oder jedenfalls zu mindern. - BGH, 06.11.1986 - V ZB 8/86
Vertretung der GmbH durch Prokuristen und gesamtvertretungsberechtigten …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
Ausweislich des Handelsregisterauszuges (Blatt 490 - Band III - d. A.) ist dies gerade nicht der Fall, wobei die Regelung - wie hier - einer gemeinsamen Vertretung rechtlich keinen Bedenken begegnet und insbesondere keine unzulässige Einschränkung einer erteilten Prokura beinhaltet (BGH vom 06.11.1986, V ZB 8/86;… juris Rn. 20). - BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94
Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
Zwar ist anerkannt, dass auch dritte Personen, die nicht unmittelbar an einem Vertrag beteiligt sind, in den Schutzbereich eines solchen Vertrages einbezogen werden können (BGH vom 02.07.1996 - X ZR 104/94 - juris Rn. 11). - BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06
Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
Nach § 311 Abs. 3 BGB entsteht ein haftungsbegründendes Schuldverhältnis mit dem Dritten, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst (BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 106/06 -). - BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 448/11
Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Insolvenzsicherung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass der Anspruch auf Insolvenzsicherung auf die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschränkt ist (BAG vom 15.01.2013 - 9 AZR 448/11 -, juris Rn. 10). - BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 107/14
Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 - 9 AZR 206/06 -).
- BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 293/15
Altersteilzeit - Insolvenzsicherung - Organhaftung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Februar 2015 - 3 Sa 107/14 - wird zurückgewiesen. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 103/14
Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - …
Es ist offenkundig, dass die klagende Partei hier nicht aus abgetretenem Recht vorgeht, sondern dass offensichtlich fehlerhaft auf Seite 20, unter Abschnitt III, Satz 1 eine Formulierung aus der teilweisen Parallelentscheidung zum Aktenzeichen 3 Sa 107/14 übernommen worden ist. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 110/14
Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - …
Es ist offenkundig, dass die klagende Partei hier nicht aus abgetretenem Recht vorgeht, sondern dass offensichtlich fehlerhaft auf Seite 20, unter Abschnitt III, Satz 1 eine Formulierung aus der teilweisen Parallelentscheidung zum Aktenzeichen 3 Sa 107/14 übernommen worden ist.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 113/14
Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - …
Es ist offenkundig, dass die klagende Partei hier nicht aus abgetretenem Recht vorgeht, sondern dass offensichtlich fehlerhaft auf Seite 20, unter Abschnitt III, Satz 1 eine Formulierung aus der teilweisen Parallelentscheidung zum Aktenzeichen 3 Sa 107/14 übernommen worden ist. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 134/14
Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - …
Es ist offenkundig, dass die klagende Partei hier nicht aus abgetretenem Recht vorgeht, sondern dass offensichtlich fehlerhaft auf Seite 20, unter Abschnitt III, Satz 1 eine Formulierung aus der teilweisen Parallelentscheidung zum Aktenzeichen 3 Sa 107/14 übernommen worden ist. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 109/14
Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - …
Es ist offenkundig, dass die klagende Partei hier nicht aus abgetretenem Recht vorgeht, sondern dass offensichtlich fehlerhaft auf Seite 20, unter Abschnitt III, Satz 1 eine Formulierung aus der teilweisen Parallelentscheidung zum Aktenzeichen 3 Sa 107/14 übernommen worden ist. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 104/14
Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - …
Es ist offenkundig, dass die klagende Partei hier nicht aus abgetretenem Recht vorgeht, sondern dass offensichtlich fehlerhaft auf Seite 20, unter Abschnitt III, Satz 1 eine Formulierung aus der teilweisen Parallelentscheidung zum Aktenzeichen 3 Sa 107/14 übernommen worden ist. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2015 - 3 Sa 151/14
Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - …
Es ist offenkundig, dass die klagende Partei hier nicht aus abgetretenem Recht vorgeht, sondern dass offensichtlich fehlerhaft auf Seite 20, unter Abschnitt III, Satz 1 eine Formulierung aus der teilweisen Parallelentscheidung zum Aktenzeichen 3 Sa 107/14 übernommen worden ist.