Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16497
LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18 (https://dejure.org/2019,16497)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18 (https://dejure.org/2019,16497)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - 3 Sa 1077/18 (https://dejure.org/2019,16497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,16497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verdachtskündigung; Tatkündigung; Anhörung des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit; Hemmung der Ausschlussfrist

  • IWW

    § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, § ... 148 ZPO, § 626 Abs. 2 BGB, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 64 Abs. 2 lit. c) ArbGG, §§ 13, 4, 7 KSchG, § 626 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 140 BGB, § 168 SGB IX, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigungsfrist läuft auch bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 626 Abs. 2 BGB
    Verdachtskündigung; Tatkündigung; Anhörung des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit; Hemmung der Ausschlussfrist

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 2
    Verdachtskündigung; Tatkündigung; Anhörung des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit; Hemmung der Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    BGB § 140
    Kurzfristige Anhörung des erkrankten Arbeitnehmers zwecks Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist läuft auch bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, juris, Rz. 27; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 15).

    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, juris, Rz. 27; BAG vom 25.11.2010 - 2 AZR 171/09, juris, Rz. 15).

    Dies gilt allerdings nur solange, wie er aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchführt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14).

    Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, juris, Rz. 54; BAG vom 12.02.2015 - 6 AZR 845/13, juris, Rz. 94; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 15; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 46/05, juris, Rz. 24).

    Bei Vorliegen besonderer Umstände darf sie auch überschritten werden (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 46/05, juris, Rz. 24).

    Unerheblich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder nicht (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, juris, Rz. 27).

    Gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Stellungnahme, so gereicht ihm dies hinsichtlich des Beginns der zweiwöchigen Ausschlussfrist deshalb auch dann nicht zum Nachteil, wenn der Arbeitnehmer innerhalb angemessener Überlegungszeit keine Erklärung abgibt oder seine Stellungnahme rückblickend zur Feststellung des Sachverhalts nichts beiträgt (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14).

    Davon kann die Rede nicht sein, wenn Anlass für den neuen Entschluss der Umstand ist, dass sich der Arbeitnehmer innerhalb einer ihm gesetzten, angemessenen Frist nicht geäußert hat (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14).

    Die Frage wurde in der Entscheidung vom 20.03.2014 vielmehr unter Bezugnahme auf ein Urteil des LAG Köln offen gelassen (vgl. BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 26).

    Entschieden wurde bislang allein, dass der Fristlauf gehemmt bleibt, wenn die Anhörung letztlich unterbleibt, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer - im Rahmen des Zumutbaren - Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat und dieser sich innerhalb der gesetzten - angemessenen - Frist gleichwohl nicht geäußert hat, sei es, dass er vorsätzlich geschwiegen hat, sei es, dass er unfreiwillig beispielsweise wegen längerer krankheitsbedingter Verhinderung geschwiegen hat (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 26).

    Wartet der Arbeitgeber, dem der Arbeitnehmer mitteilt, er könne sich wegen einer Erkrankung nicht, auch nicht schriftlich äußern, dessen Gesundung ab, um ihm eine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu ermöglichen, liegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel hinreichende besondere Umstände vor, aufgrund derer der Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB entsprechend lange hinausgeschoben wird (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 27).

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18
    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, juris, Rz. 27; BAG vom 25.11.2010 - 2 AZR 171/09, juris, Rz. 15).

    Dies gilt allerdings nur solange, wie er aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchführt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14).

    Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, juris, Rz. 54; BAG vom 12.02.2015 - 6 AZR 845/13, juris, Rz. 94; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 15; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 46/05, juris, Rz. 24).

    Der Beginn der einwöchigen Anhörungsfrist richtet sich wie bei der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nach dem Kenntnisstand des Kündigungsberechtigten bzgl. des möglichen Kündigungsgrunds (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 22; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 25/07, juris, Rz. 27).

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18
    Vielmehr besteht selbst das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf leistungssichernde Neben- oder Verhaltenspflichten, auf die gemäß § 241 Abs. 2 BGB bestehenden Rücksichtnahmepflichten sowie auf Geheimhaltungs- und Unterlassungspflichten des Arbeitnehmers grundsätzlich während der Arbeitsunfähigkeit fort (BAG vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15, juris, Rz. 32).

    Daher kann ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer beispielsweise zu einem Personalgespräch in den Betrieb beordert werden, wenn hierfür ein dringender betrieblicher Anlass besteht, die zu besprechenden Themen nicht auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit aufschiebbar sind und dem Arbeitnehmer die Teilnahme an dem Gespräch zumutbar ist (BAG vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15, juris, Rz. 33).

    Dabei lässt das Bundesarbeitsgericht als dringenden betrieblichen Anlass selbst die Erörterung aktuell bevorstehender Änderungen des Arbeitsablaufs mit erheblichen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, zu denen er angehört werden soll, genügen (BAG vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15, juris, Rz. 33).

  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, juris, Rz. 27; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 15).

    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, juris, Rz. 27; BAG vom 25.11.2010 - 2 AZR 171/09, juris, Rz. 15).

    Unerheblich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder nicht (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, juris, Rz. 27).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen eine Kündigung sprechenden Umstände (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, juris, Rz. 27; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 15).

    Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, juris, Rz. 54; BAG vom 12.02.2015 - 6 AZR 845/13, juris, Rz. 94; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 15; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 46/05, juris, Rz. 24).

    Der Beginn der einwöchigen Anhörungsfrist richtet sich wie bei der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nach dem Kenntnisstand des Kündigungsberechtigten bzgl. des möglichen Kündigungsgrunds (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 22; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 25/07, juris, Rz. 27).

  • LAG Hessen, 15.10.2014 - 2 Sa 274/14

    Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer außerordentlichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18
    Die bloße Arbeitsunfähigkeit als solche hemmt die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB eben nicht ohne weiteres (ebenso LAG Hessen vom 15.10.2014 - 2 Sa 274/14, juris, Rz. 43 f.; LAG Köln vom 25.01.2001 - 6 Sa 1310/00, juris, Rz. 8; Eylert/Friedrichs, DB 2007, 2203, 2206; Mennemeyer/Dreymüller, NZA 2005, 382, 384).

    Denn weder ist Arbeitsunfähigkeit per se ein Anhörungshindernis noch ist ihr Ende ohne nähere Informationen absehbar, so dass es mit dem gesetzlichen Gebot zur Eile gemäß § 626 Abs. 2 BGB nicht vereinbar wäre, ohne jedes Bemühen des Arbeitgebers um Fortführung der Sachverhaltsaufklärung durch Anhörung auch des erkrankten Arbeitnehmers gleichwohl den Fristlauf weiter als gehemmt zu betrachten (LAG Hessen vom 15.10.2014 - 2 Sa 274/14, juris, Rz. 44).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18
    Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen (BAG vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15, juris, Rz. 66; BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, juris, Rz. 54; BAG vom 12.02.2015 - 6 AZR 845/13, juris, Rz. 94; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 15; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 46/05, juris, Rz. 24).

    Bei Vorliegen besonderer Umstände darf sie auch überschritten werden (BAG vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12, juris, Rz. 14; BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 46/05, juris, Rz. 24).

  • ArbG Wuppertal, 11.10.2018 - 6 Ca 915/18

    Außerordentliche Kündigung, Ausschlussfrist, Aufklärung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18
    I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 11.10.2018 - Az: 6 Ca 915/18 - teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrags (Tenor und Antrag des Klägers zu Ziffer 2) abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 11.10.2018 - Az.: 6 Ca 915/18 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18
    Das scheitert im Falle der streitgegenständlichen Kündigung an der für die ordentliche Kündigung zum Zugangszeitpunkt noch nicht vorliegenden, aber erforderlichen Zustimmung des Integrationsamtes nach § 168 SGB IX (vgl. insoweit auch BAG vom 23.01.2014 - 2 AZR 372/13, juris, Rz. 25 ff.).
  • LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang; unsubstantiierte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.06.2019 - 3 Sa 1077/18
    Das gilt aber dann nicht mehr, wenn eine erneute und nicht bereits offensichtlich rechtswidrige Folgekündigung erfolgt und - soweit es eine ordentliche Kündigung ist - deren Kündigungsfrist abgelaufen ist (BAG vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85, juris, Rz. 26 ff.; ebenso LAG Köln vom 12.08.2010 - 6 Sa 789/10, juris, Rz. 45).
  • LAG Köln, 25.01.2001 - 6 Sa 1310/00

    Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers; Ausschlussfrist

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 25/07

    Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2019 - 3 Sa 1077/18 - insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 11. Oktober 2018 - 6 Ca 915/18 - zurückgewiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht