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   LAG Düsseldorf, 30.09.1976 - 3 Sa 112/76   

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LAG Düsseldorf, 30.09.1976 - 3 Sa 112/76 (https://dejure.org/1976,2778)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.1976 - 3 Sa 112/76 (https://dejure.org/1976,2778)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 1976 - 3 Sa 112/76 (https://dejure.org/1976,2778)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 152/82

    Kostentragunspflicht bei Erledigung des Hauptsacheverfahrens

    Die Urteile des Arbeitsgerichts Köln vom 5. Dezember 1975 - 7 Ca 2666/75 - und des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. September 1976 - 3 Sa 112/76 - sind gegenstandslos.

    Auf seine Revision hat der Senat das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. September 1976 - 3 Sa 112/76 - aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dieses Urteil und das darauf beruhende Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Juni 1978 - 3 Sa 112/76 hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde des beklagten Senders aufgehoben (Beschluß vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 916/78 -); es hat die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76

    Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters bei einer Rundfunkanstalt

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. September 1976 - 3 Sa 112/76 - aufgehoben.
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   LAG Düsseldorf, 22.06.1978 - 3 Sa 112/76   

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https://dejure.org/1978,9152
LAG Düsseldorf, 22.06.1978 - 3 Sa 112/76 (https://dejure.org/1978,9152)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1978 - 3 Sa 112/76 (https://dejure.org/1978,9152)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1978 - 3 Sa 112/76 (https://dejure.org/1978,9152)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Juni 1978 - 3 Sa 112/76 - und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 1978 - 5 AZR 818/76 - verletzen Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
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