Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,58746
LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18 (https://dejure.org/2018,58746)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2018 - 3 Sa 125/18 (https://dejure.org/2018,58746)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2018 - 3 Sa 125/18 (https://dejure.org/2018,58746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,58746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 ; SoKaSiG
    Verjährung; keine Beendigung der Hemmung bei Nichtbetreiben des Verfahrens durch die Parteien, wenn ein triftiger Grund vorliegt; Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes; Verjährung kann für Beitragsfestsetzungen der Sozialkasse verlängert werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (49)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
    Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, juris mwN).

    Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt jedoch zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).

    Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).

    Als möglichen Rechtfertigungsgrund hat das Bundesverfassungsgericht weiter den Fall anerkannt, in dem eine Norm, deren formelle Wirksamkeit in Frage gestellt wurde, durch eine andere, formell unbedenkliche Norm ersetzt wird (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).

    Anders sei der Fall zu beurteilen, dass eine formell in Frage gestellte Norm durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts ersetzt werde (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).

    Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290 ).

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
    "Nach dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren wie allgemein im Zivilprozess geltenden "zweigliedrigen" Streitgegenstand bestimmt sich der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) durch den Klageantrag, in dem sich die von der klagenden Partei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem die klagende Partei die begehrte Rechtsfolge herleitet (BAG vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 15, AP Nr. 150 zu Art. 9 GG ; BGH vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11 - Rn. 14, NJW 2013, 540 ).

    Erfasst werden alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus dem dem Gericht zur Entscheidung vorgetragenen Lebenssachverhalt herleiten lassen (BGH vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11 - Rn. 14, a. a. O.).

    Auf die rechtliche Begründung der klagenden Partei kommt es nicht an (BGH vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11 - Rn. 14, a. a. O.).

    Dagegen braucht sie nicht vorzutragen, auf welche materiellen Rechte sie ihr Klagebegehren stützt (BGH vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11 - Rn. 16, a. a. O.; Zöller-Vollkommer, a. a. O.).

    Die Subsumtion des vorgetragenen Sachverhalts unter die in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestände ist vielmehr Sache des Gerichts (BGH vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11 - Rn. 16, a. a. O.).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
    (1) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet eine Ordnung des Arbeitslebens und Wirtschaftslebens, bei der der Staat seine Zuständigkeit zur Rechtsetzung weit zurückgenommen und die Bestimmung über die regelungsbedürftigen Einzelheiten des Arbeitsvertrags grundsätzlich den Koalitionen überlassen hat (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 ).

    Den frei gebildeten Koalitionen ist durch Art. 9 Abs. 3 GG die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zugewiesen und in einem Kernbereich garantiert, insbesondere Löhne und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in einem von staatlicher Rechtsetzung frei gelassenen Raum in eigener Verantwortung und im Wesentlichen ohne staatliche Einflußnahme durch unabdingbare Gesamtvereinbarungen sinnvoll zu ordnen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, aaO mwN).

    Daher verbleibt jedenfalls eine subsidiäre Regelungszuständigkeit des Staates, die immer dann eintritt, wenn die Koalitionen die ihnen übertragene Aufgabe, das Arbeitsleben durch Tarifverträge sinnvoll zu ordnen, im Einzelfall nicht allein erfüllen können und die soziale Schutzbedürftigkeit einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen oder ein sonstiges öffentliches Interesse ein Eingreifen des Staates erforderlich macht (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, aaO mwN zur Verfassungsgemäßheit von § 5 TVG aF).

    Die Freiheit, sich einer anderen als der vertragschließenden oder keiner Koalition anzuschließen, wird durch das Gesetz nicht beeinträchtigt, Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft wird nicht ausgeübt (vgl. auch BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 zur Frage, ob ein Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit, sofern es sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergeben sollte, einer gesetzlichen Regelung über die Allgemeinverbindlicherklärung von tariflichen Inhaltsnormen entgegensteht).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
    Zu dem Lebenssachverhalt, der die Grundlage der Streitgegenstandsbestimmung bildet, rechnen alle Tatsachen, die bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehenden natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der klagenden Partei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (BGH vom 13.09.2012 - I ZR 230/11 - Rn. 19, WM 2013, 1373 ; vgl. auch BAG vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 15, a. a. O.; vom 26.06.2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16; AP Nr. 43 zu § 611 BGB Arbeitszeit; vom 13.12.2011 - 1 AZR 508/10 - Rn. 21, AP Nr. 57 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs kannten und hätten vortragen können (BGH vom 13.09.2012 - I ZR 230/11 - Rn. 19, a. a. O.).

    Ein einheitlicher Streitgegenstand ist gegeben, wenn der Tatsachenstoff nicht sinnvoll auf verschiedene eigenständige, den Sachverhalt in seinem Kerngehalt verändernde Geschehensabläufe aufgeteilt werden kann, selbst wenn diese einer eigenständigen rechtlichen Bewertung zugänglich sind (vgl. BGH vom 13.09.2012 - I ZR 230/11 - Rn. 19, a. a. O.).

    Eine Mehrheit von Streitgegenständen liegt dagegen vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbstständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BGH vom 07.05.2016 - XI ZR 254/15 - Rn. 24, NJW 2017, 61 ; vom 13.09.2012 - I ZR 230/11 - Rn. 19, a. a. O.).

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
    Das Arbeitsgericht hat insoweit auf die Urteile des Hessischen Landesarbeitsgerichts zum Aktenzeichen 10 Sa 907/16 und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen 3 Sa 1831/16 verwiesen.

    § 213 BGB ist auf die im VTV geregelte Ausschlussfrist, die über § 7 SoKaSiG kraft Gesetzes gilt, jedenfalls entsprechend anwendbar (Hessisches Landesarbeitsgericht 9. März 2018 - 10 Sa 1236/17 - Rn. 72; ferner 2. Juni 2017 - 10 SA 907/16 - Rn. 205ff. mit näherer Begründung).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die im SoKaSiG geregelten Bestimmungen bestehen nicht (ausführlich hierzu Hessisches Landesarbeitsgericht 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ; ferner zB LAG Berlin- Brandenburg 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/17 - Rn. 32 ff., Juris; Hessisches LAG 20. Juni 2017 - 12 Sa 518/16 - Rn. 39 ff., Juris; Ulber, NZA 2017, 1104, 1105; Bader JurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2; Engels, NZA 2017, 680, 684; Klein AuR 2017, 48, 52; Biedermann BB 2017, 1333, 1337; Berndt DStR 2017, 1166 ).

  • BGH, 26.03.2015 - VII ZR 347/12

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Baumängeln: Fortdauer einer Hemmung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
    Allerdings ist § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht anzuwenden, wenn für das Untätigbleiben des Klägers ein triftiger, für den anderen Teil erkennbarer Grund vorliegt (so BGH 16. März 2009 - II ZR 32/08 -, NJW 2009, 1598 Rn. 27 mwN zu der Vorgängervorschrift von § 211 BGB aF; BEckOKG/Meller-Hannich BGB § 204 BGB Rn. 420; MüKoBGB/Grothe BGB § 204 Rn. 75; vgl. aber auch BGH 26. März 2015 - VII ZR 347/12 - Rn.13, in dieser Entscheidung wird offengelassen, ob und inwieweit an dieser zu § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB aF entwickelten Rechtsprechung angesichts der Neuregelung des Verjährungsrechts im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz uneingeschränkt festzuhalten ist).

    Maßgeblich sind die nach außen erkennbaren Umstände des Prozessstillstandes, aus denen der erforderliche triftige Grund für die Untätigkeit der betreffenden Partei hervorgehen muss (BGH 26. März 2015 - VII ZR 347/12 - Rn. 13 mwN).

    Ein triftiger Grund ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa das Abwarten des Ausgangs eines einschlägigen Strafverfahrens (BGH 26. März 2015 - VII ZR 347/12 - Rn. 13).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 21 Sa 1545/15

    Sozialkassenbeiträge 2011 bis 2014 - Streitgegenstand - Vermietung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
    Derselbe prozessuale Anspruch wird lediglich auf mehrere mögliche Rechtsgrundlagen gestützt (so zutreffend bereits LAG Berlin-Brandenburg 9. November 2017 - 21 Sa 1545/15 - Juris-Rn. 43 mwN).

    a) Die Kammer schließt sich zunächst den folgenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 9. November 2017 - 21 Sa 1545/15 - an:.

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch das Sozialkassensicherungsgesetz im Gegenteil sichergestellt werden, dass die Bestimmungen des VTV in seiner jeweiligen Fassung in der gleichen Weise zur Anwendung kommen, wie wenn die jeweiligen Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV wirksam wären und der VTV auch im Übrigen wirksam ist (vgl. §§ 7, 11 SokaSiG iVm. den Anlagen zu § 7 Abs. 2 SokaSiG; BT-Drucks. 18/10631 S. 3, 649 u. 652 f.) (vgl. hierzu auch LAG Berlin-Brandenburg 9. November 2017 - 21 Sa 1545/15 - Juris-Rn. 50).

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 12; 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 17).

    Die neu eingefügte Vorschrift des § 611a BGB spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - aaO; vgl. BT-Drs. 18/9232 S. 4 sowie S. 18: "die 1:1-Kodifizierung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung lässt die Rechtslage in Deutschland unverändert") (so insgesamt zB BAG 21.November 2017 - 9 AZR 117/17 -, Rn. 23).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
    b) Es bedarf hier auch keiner Entscheidung, ob eine Klage gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig ist, wenn ein einheitliches Klagebegehren alternativ auf mehrere Streitgegenstände gestützt wird und dabei dem Gericht die Auswahl des Klagegrundes überlassen wird (so zB BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 8 ff. BGHZ 189, 569 ).

    Denn der Kläger kann die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungsinstanz nachholen (BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 13, aaO).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
    Ein verständiger Arbeitgeber konnte allein aufgrund der Verkündung der beiden Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts am 21. September 2016 zu den Aktenzeichen 10 ABR 48/15 und 10 ABR 33/15 noch keine Dispositionen treffen und davon ausgehen, dass ihn keine Verpflichtungen entsprechend der Rechtnormen der Tarifverträge mehr treffen könnten.

    Nach den Angaben im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2017 - 10 ABR 81/16 (F) wurde der Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - in vollständiger Fassung jedenfalls einigen Beteiligten am 20. Dezember 2016 bzw. 22. Dezember 2016 zugestellt.

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 234/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17

    1. Für die Abgrenzung bei "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" nach § 1 Abs. 2 Abschn.

  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10

    Betriebsvereinbarung - Schadensersatz

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 254/15

    Finanzierte Fondsbeteiligung: Nebeneinander bestehende Ansprüche auf

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 120/85

    Nichtbetreiben eines Prozesses durch Untätigbleiben der Parteien

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum -

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 792/16

    Musikschullehrer - Honorarvertrag

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16

    Anhörungsrüge

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 10 Sa 1550/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und stellt einen

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16

    Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe

  • BGH, 07.12.1978 - VII ZR 278/77

    Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 3 Sa 125/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49215
LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 3 Sa 125/18 (https://dejure.org/2018,49215)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2018 - 3 Sa 125/18 (https://dejure.org/2018,49215)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2018 - 3 Sa 125/18 (https://dejure.org/2018,49215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,49215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BAG, 20.05.2020 - 10 AZR 576/18

    Hemmung der Verjährung - Nichtbetreiben - triftiger Grund

    Die Revisionen der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. September 2018 - 3 Sa 125/18 - werden zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.03.2018 - 3 Sa 125/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5548
LAG Hamm, 14.03.2018 - 3 Sa 125/18 (https://dejure.org/2018,5548)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2018 - 3 Sa 125/18 (https://dejure.org/2018,5548)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2018 - 3 Sa 125/18 (https://dejure.org/2018,5548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht